Guten Morgen Welt 🤗
01.12.2024 06:40 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0@svente74.bsky.social
Guten Morgen Welt 🤗
01.12.2024 06:40 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0Guten Morgen ☕️
30.11.2024 07:33 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0Ich bin AfD Wähler, jetzt darf gern gekotzt werden 🤗
29.11.2024 20:06 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0Guten Morgen, wie startet man am besten in den Tag? Richtig mit… @all a nice day 👍🏻
29.11.2024 05:39 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0Foto vom Gutachten mit Betonung der wichtigen Stelle: die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Stellungnahme möchten als Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler mit ihrer rechtswissenschaftlichen Expertise zur Klärung der Fragen rund um ein Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD) beitragen. Wir sind der Auffassung, dass ein solches Parteiverbotsverfahren, wie es etwa von 113 Abgeordneten in der Drs. 20/13750 beantragt wird, Aussicht auf Erfolg hat.
Wie die beigefügte Materialsammlung zeigt, offenbaren sowohl die Ziele als auch Außerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm. Ihr politisches Ziel ist die Bewahrung einer „kulturell homogenen deutschen Einheit".
Dabei greift die AfD auf eine Strategie zurück, die kommunikationswissenschaftlich als „plausible Bestreitbarkeit" (plausible deniablitiy) bezeichnet wird: Sie nutzt die Mehrdeutigkeit der Sprache zur Manipulation der Adressatinnen und Adressaten. Und weiter heißt es: Bei isolierter Betrachtung einzelner Aussagen erscheint dieser Ansatz gegenüber den Adressatinnen und Adressaten erfolgversprechend. Stellt man jedoch eine Vielzahl von Aussagen in einen Gesamtzusammenhang, setzt sich ihr ideologischer Kern wie ein Mosaik zusammen. Die Leugnung der relevanten ideologischen Überzeugungen entbehrt dann, in der Gesamtschau, der Plau-sibilität. Es handelt sich nicht mehr um Einzelfälle von Zweideutigkeit, sondern um strategisch gesetzte Zweideutigkeit, die sich zur verfassungsfeindlichen Eindeutigkeit verdichtet.
IV. Rechtsfolgen Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG sind damit erfüllt, die rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Verbots fällt positiv aus. Demnach ist die AfD verfassungswidrig. Als Folge eines Verbotsurteils würde die AfD den verfassungsrechtlichen Status als politische Partei verlieren. Gem. § 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG löst das Urteil des BVerfG die Partei auf, ihre rechtliche Existenz erlischt. Gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 BVerfGG kann zudem das Vermögen eingezogen werden. Von dieser Befugnis macht das Gericht Gebrauch, wenn nennenswerte Vermögenswerte vorhanden sind. Im Falle der AfD ist somit mit einer Vermögenseinziehung zu rechnen. Das Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (§ 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG) sichert die faktische Wirksamkeit des Parteiverbots ab. Daneben stellen §$ 84, 85 StGB, die Weiterführung der Partei unter Strafe. Für die Abgeordneten der AfD führte das Verbot grundsätzlich zu einem Mandatsverlust
BREAKING: Wir haben das Gutachten, das die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD empfiehlt, gelesen! Es ist DIE WUCHT
1. Verbot ist nicht ins Belieben der Antragsberechtigten gestellt, sondern politische Aufgabe und VERANTWORTUNG
2. Es wird attestiert: AfD IST verfassungswidrig
Vinyl Love 🤗
28.11.2024 13:03 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0