Rechtswidrige, behinderten- und transfeindliche Maßnahme durch die Polizei Sachsen
In der vergangenen Nacht vom Freitag auf Samstag wurde eine Person am Adler in Leipzig durch die Polizei festgenommen. Ihr wird Sachbeschädigung vorgeworfen.
Grund der Maßnahme war, dass die Person mithilfe eines Stiftes an eine Wand mutmaßlich links-politische Parolen gezeichnet haben soll. Hierbei handelt es sich aber um eine öffentliche Leinwand („Leuchtturm“, die durch die Bürger*inneninitiative „Am Adler“ aufgestellt wurde und am 19.07.2025, in Anwesenheit eines „Bürgerpolizisten“ eingeweiht wurde. Dieser „Leuchtturm“ soll laut der Initiative „kein statisches Objekt [sein]“, „sondern durch die Menschen [leben], die ihn mitgestalten.“ Sie stellt ein dynamisches Kunstwerk dar, dass gerade sogar als Aufforderung an alle mit Spraydosen und Stiften zu verstehen ist, eben jenes Kunstwerk Veränderungen zu unterziehen. („Auf die Stifte, fertig, los!“)
Gegen 01:14 Uhr wurde unser*e Mandant*in durch die Polizei festgesetzt und mit insgesamt vier Fahrzeugen und mehr als ein Dutzend Beamt*innen einer Maßnahme zugeführt. Die Maßnahme vor Ort als dann auch die nachträgliche Verbringung auf die Wache war geprägt von Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderung. Als die Person ihren Schwerbehindertenausweis vorzeigen wollte, wurde ihr unmittelbar ein Schmerzgriff angelegt. Die durch die Person gewählte Nonbinäre Geschlechtsbezeichnung wurde durch die Beamt*innen vollends ignoriert. Nach Angaben der betroffenen Person zeigten Bedienstete der Polizei ein diskriminierendes Verhalten gegenüber ihrer Behinderung und Geschlechtsidentität.
In Folge der behaupteten strafbewehrten Handlung unserer Mandant*in wurde diese erst auf das Polizeirevier Leipzig-Zentrum verbracht um dann doch auf das Polizeirevier Markkleeberg verbracht zu werden. Die Person wurde nicht nur einer umfassenden ED-Behandlung mit Anfertigung von Fotos (etc.) unterzogen, sondern es wurden auch Finger- und Handflächenabdrücke angefertigt.
Gegen 3:30 Uhr war die Person wieder an Ihren Lebensmittelpunkt verbracht und die Maßnahme offiziell beendet. Aufgrund der Länge der Maßnahme und den herrschenden Temperaturen hat sich unser*e Mandant*in unterkühlt und in der Folge erkältet.
„Die Strafanzeige und die menschenunwürdige Behandlung durch die Polizei Sachsen stellt nicht eine strafbewehrte Verfolgung Unschuldiger dar, sondern zeigt auch einmal mehr, wie die Polizei Sachsen mit Menschen mit Behinderung und trans-identen Menschen umgeht. Schlussendlich erklärt sich die Intensität dieser rechtswidrigen Maßnahme aus dem rechten Narrativ, dass linker Aktionismus mit Linksextremismus gleichzusetzen sei.“
~ Rechtsanwältin Christiane Götschel
Anwält*innenkollektiv Süd
Wir haben entsprechend Strafanzeige gegen die leitenden und die unterstützenden Beamt*innen gestellt. Hierbei kommen mehrere Straftatbestände wie die Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Nötigung (…) in Betracht. Sachsen ist kein rechtsfreier Raum für diskriminierende Beamt*innen.
Rechtswidrige, behinderten- und transfeindliche Maßnahme durch die Polizei Sachsen
Wiedereinmal fällt die Polizei Sachsen negativ auf! Das diskriminierende Verhalten der Beamt*innen darf und wird nicht ohne Konsequenzen bleiben!
#polizei #polizeisachsen #ableismus #transfeindlichkeit
09.02.2026 16:37 —
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Immer die Jacke anziehen, die passt?
Wenn Sie den Artikel gelesen haben, brauchen Sie sich wohl kaum angesprochen fühlen.
18.08.2025 09:43 —
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„Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.“
🫠
17.08.2025 09:45 —
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Sie dankt ;)
07.08.2025 09:52 —
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Pressemitteilung
EIPZIG/Mannheim, 05.08.2025 - In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen unseren Mandanten zulasten Anna, (Welt-)"Chefreporterin Freiheit", Schneider haben wir als Verteidigung Berufung eingelegt.
Am vergangenen Dienstag hat das Amtsgericht Mannheim unseren Mandanten in einer Beleidigungssache zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt In mehreren Tweets auf seinem eigenen Account soll er die "Journalistin" als "Protofaschistin", "österreichische Nazi-Bauerntochter" und "antisemitische Dogwhistlerin" beleidigt haben. Frau Schneider reagierte auf einen dieser Tweets, beleidigte zurück und hat danach möglicherweise den Justiziar des Axel Springer SE mit der Stellung eines Strafantrages beauftragt. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft erkennen keine Strafbarkeit in Bezug auf die Äußerungen 'Protofaschistin" und "antisemitische Dogwhistlerin".
Anna Schneider schreibt sei Juni 2021 für die Welt Kommentare, in denen Sie in oft sehr provokativer Weise radikal- , libertäre" Meinungen vertritt, die nicht selten von wissenschaftlichen Einzelmeinungen gestützt werden. Sie tritt öffentlich für die ,,ersatzlose $treichung des $traftatbestandes der Beleidigung" ein und vertritt die Auffassung, dass .verletzte Gefühle" nichts vor Gericht zu suchen hätten.
"Damit reiht sie sich nahezu nahtlos in die Riege derer ein, welche Wasser predigen, sprich, die Abschaffung des Beleidigungstatbestandes fordern, und doch scheinbar heimlich Wein saufen, sprich, nahezu Jeden Fall harscher Kritik strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. Ich hãtte von einer selbsternannten "Chefreporterin Freiheit" etwas mehr Rückgrat erwartet" Christiane Götschel, Verteidigerin
Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Angelegenheit wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit hoflichen GrũBen ANWÄLT*INNENKOLLEKTIV SÜD
Viele von euch haben mich nach News zu dem Anna Schneider Fall am Amtsgericht Mannheim gefragt.
Es gibt jetzt offiziell welche.
30 Tagessätze gab es, aber das ganze Ding geht in die nächste Instanz.
06.08.2025 10:12 —
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Vielen Dank fürs Teilen!
(Erstmal 'nen Account erstellt🙈)
28.07.2025 22:25 —
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Sehr geehrte Journalist*innen,
wir möchten Sie zum morgigen (29.07.2025) Fortsetzungstermin in obiger Sache vor dem
Amtsgericht Mannheim einladen. Dieser findet um 15 Uhr im Sitzungssaal 109, 1. 0G Schloss,
Westflügel statt
Vor dem Amtsgericht Mannheim wird seit dem 15.07.2025 über die Strafbarkeit einer
Äußerung unseres Mandanten gegen die , Chefreporterin Freiheit" der Welt, Anna Schneider,
verhandelt. Diese wurde als Zeugin zum morgigen Tag durch das Gericht geladen. Die
Verteidigung wird durch Frau Rechtsanwältin Christiane GÖtschel geführt, die eine
umfangreiche Befragung der Zeugin vornehmen wird.
Anna Schneider schreibt sei Juni 2021 für die Welt Kommentare, in denen Sie radikal-
,libertäre" Meinungen vertritt, die nicht selten von wissenschaftlichen Einzelmeinungen
gestützt werden. Sie tritt öffentlich für die ,,ersatzlose Streichung des Straftatbestandes der
Beleidigung ein und findet, dass ,verletzte Gefühle" nichts vor Gericht zu suchen hätten
(Anm. d. Red.: Ofenscheinlich hat Frau Schneider den Tweet in Vorbereitung auf den morgigen
Termin von Twiter gelöscht. Der unten aufgeführte Screenshot wurde am ersten
Verhandlungstag, den 15.07.2025 gefertigt. Dieser ist allerdings bereits Bestandteil der
Beweisaufnahme.]
Anna Schneider @a_nnaschneider .19. Feb. 2024
Vielleicht endlich einmal ein Anlass, um über die fantastische idee der
ersatzlosen Streichung des Straftatbestandes der Beleidigung
nachzudenken-verletzte Gefühle haben vor Gericht eigentlich eher gar
nichts verloren
Vielmehr gibt Sie in einem Interview mit der Frankfurter neuen Presse an, dass Beleidigungen
,Nichts" mit ihr machen würden, Sie "kann damit leben"
Umso erstaunlicher ist es, dass Sie in obiger Sache Strafantrag gestellt hat, oder aber
bezeichnend, dass das, was sie an linken und grünen kritisiert für sie selbst und andere
,rechts-konservative" nicht zu gelten scheint.
Wir laden also alle Pressevertreter*innen ein, dem Fortsetzungstermin am morgigen Tag in
Mannheim beizuwoh…
Wer morgen in Mannheim ist, der sollte mal zum Amtsgericht kommen.
Denn da muss Anna Schneider als Zeugin erscheinen.
Sie hat Strafantrag wg Beleidigung gestellt
Obwohl sie auf Twitter gefordert hat, Beleidigung aus dem StGB zu streichen.
Den Tweet dazu hat sie gelöscht.🤡
Könnte lustig werden.
28.07.2025 16:47 —
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