Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐10/016‐3323
Stand:
20.10.2025
Erstveröffentlichung:
04.12.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
31.10.2024
Zeit:
22:48 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Ludwigshafen‐Oggersheim
Gleis:
2
Weiche:
W7
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin (Fdl‐in) des Bahnhofs (Bf) Lud‐
wigshafen‐Oggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl
sich die Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört
angezeigt wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7.
1.2 Folgen
Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Trieb‐
fahrzeug (Tfz) des EZK 55240 entstanden Sachschäden.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐
sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐
temische Faktoren unterschieden.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in
eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐
ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
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Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
31.10.2024
Handlung
Zu einem unbekannten
Zeitpunkt am Ereignistag
legte ein Dri er Gegen‐
stände in die beweglichen
Weichenteile der W7 und
W9.
31.10.2024, 22:41 Uhr
Unterlassen
Nach dem Erkennen der
Störungen an den Wei‐
chen W7 und W9 unter‐
ließ es die Fdl‐in, die rich‐
ge Stellung der Weichen
an der Außenanlage fest‐
zustellen.
31.10.2025, 22:42 Uhr
Handlung
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Eingriff in die
Funk onsfähigkeit
von Betriebsanla‐
gen [F1]
Keine Feststellung
der rich gen Stel‐
lung der Weichen
[F2]
Voraussetzungen
für Zugfahrt nicht
erfüllt [F3]
Die Fdl‐in s mmte der Ein‐
fahrt des EZK 55240 zu,
obwohl die hierfür not‐
wendigen Voraussetzun‐
gen nicht erfüllt waren.
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Eine Sicherheitsempfehlung wird zu dem vorliegenden Ereignis durch die BEU nicht ausge‐
sprochen.
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Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefähr‐
lichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798
auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruk‐
turen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereig‐
nisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersu‐
chungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung
oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gericht‐
lichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbes‐
serung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art
der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere
Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an
die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen
gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zu‐
gentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Fol‐
gen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das
Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im
Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entschei‐
dung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien
gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährli‐
chen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU)
2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
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Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 31.10.2024 in Ludwigshafen‐Oggersheim
https://dub.sh/L6MyXsY
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:2j89LVjT9u]
04.12.2025 11:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 1
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2024-03/002-3323
Stand:
01.12.2025
Erstveröffentlichung:
04.12.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
07.03.2024
Zeit:
09:21 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Mannheim Rbf
Gleis:
Ablaufberg A
Kilometer:
4,171
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 07.03.2024 gegen 09:21 Uhr fuhr DGS 43373 bei der Einfahrt in den Bahnhof (Bf) Mannheim Rbf ohne Zus mmung am Halt zeigenden Lichtsperrsignal (Ls) 602II in der Einfahrgruppe
K vorbei. Anschließend kollidierte die Zugfahrt auf dem Ablau erg A mit der dort stehenden
Rangierlok A .
1.2 Folgen
Die beiden Triebfahrzeugführer (Tf) wurden bei dem Ereignis jeweils leicht verletzt. An den
Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur entstanden Sachschäden.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
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Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
07.03.2024, 09:21 Uhr
Handlung:
Tf DGS 43373 fuhr am Halt
zeigenden Ls 602II vorbei
07.03.2024, 09:21 Uhr
Umstand:
Keine infrastruktursei ge
Ausrüstung des Fahrwegs
mit Zugbeeinflussungssystemen
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Fehlende
Handlungssicherheit [F1]
Keine Ausrüstung mit
2.000 Hz-Gleismagnet am
Zielsignal [F2]
Keine Planungsvorgabe für Ausrüstung
von Zielsignalen in
Rbf mit PZB [S2]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 16/2025:
Es wird empfohlen, Sperrsignale, welche regelmäßig für Zugfahrten als Zielsignale genutzt
werden können, hinsichtlich der Ausrüstung mit 2.000 Hz Gleismagneten einer Risikobetrachtung nach Verordnung (EU) 2018/762 Anh. II Punkt 3.1.1.1. zu unterziehen.
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Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798
auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung
oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art
der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere
Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an
die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen
gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das
Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 c) Richtlinie (EU)
2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
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Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.03.2024 in Mannheim Rbf
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2024/239_Mannheim.html
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Tre7m6UkBN]
04.12.2025 11:00 — 👍 2 🔁 0 💬 0 📌 2
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2022‐02/003‐3323
Stand:
24.11.2025
Erstveröffentlichung:
27.11.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
14.02.2022
Zeit:
16:35 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Ebenhausen‐Schäftlarn
Gleis:
1
Kilometer:
17,76
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 14.02.2022 gegen 16:35 Uhr kollidierte der Personenzug S 6785 auf der Fahrt von Wolf‐
ratshausen nach Aying bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof (Bf) Ebenhausen‐Schä larn mit dem
in km 17,76 stehenden Personenzug S 6776.
1.2 Folgen
Es wurde eine Person getötet. Zehn Personen wurden schwer verletzt und 47 Personen erlit‐
ten leichtere Verletzungen. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand erheblicher
Sachschaden in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐
sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐
temische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanage‐
ments behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐
ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 50
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
14.02.2022 ca. 16:34
Missachtung der
Der Triebfahrzeugführer Signalstellung [F1]
(Tf) des Personenzuges
S 6785 fuhr unzulässig ge‐
gen das Halt zeigende Aus‐
fahrsignal (Asig) 1P1 im Bf
Ebenhausen‐Schä larn an
und in weiter Folge daran
vorbei.
14.02.2022 ca. 16:34 Uhr
Der Tf des Personenzuges
S 6785 unterlässt nach der
unberech gten
Vorbei‐
fahrt die zwingend vorge‐
schriebene Kommunika‐
on mit dem zuständigen
Fahrdienstleiter (Fdl).
14.02.2022 ca. 16:35 Uhr
Weiterfahrt nach
unzulässiger Vor‐
Der Tf des Personenzuges
beifahrt am
S 6785 löst die Zwangs‐
bremsung der punk örmi‐ Hauptsignal [F3]
gen
Zugbeeinflussung
(PZB) auf und setzt seine
Fahrt in den bereits durch
den entgegenkommenden
Personenzug
belegten
Gleisabschni fort.
Unterlassene Kom‐ Sicherheitsbe‐
munika on mit
wusstsein der
dem Fdl [F2]
Mitarbeiter [S2]
Technische Aus‐
führung der PZB
Fahrzeugeinrich‐
tung [S3]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
Seite 3 von 50
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Am 22.06.2022 wurde durch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ein ers‐
ter Zwischenbericht veröffentlicht. In diesem wurden gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersu‐
chungsverordnung (EUV) und Ar kel 26 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicher‐
heitsempfehlungen ausgesprochen. Diese werden aufrechterhalten.
Es wurde empfohlen,
im Sicherheitsmanagementsystem der Eisenbahnen Prozesse zu entwickeln bzw. zu
verbessern, mit denen sich die Wirksamkeit der Einhaltung der Regeln nach Eintreten
einer PZB‐Zwangsbremsung effek v überprüfen lassen. Entsprechende Maßnahmen
zur Bewusstseinsförderung der Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind aus diesen Erkennt‐
nissen abzuleiten (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 03/2022).
die Fahrzeugtechnik dahingehend zu erweitern, dass dem Tf nach Eintri einer PZB‐
Zwangsbremsung ein angemessener Zeitraum zum Nachdenken (Situa onsbewusst‐
sein) und Handeln (Abarbeiten der Richtlinie 408.2651) zwingend eingeräumt wird
(BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 04/2022).
Seite 4 von 50
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 14.02.2022 in Ebenhausen‐Schäftlarn
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2022/238_Ebenhausen-Schaeftlarn.html
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:lOlwcIrnX1]
27.11.2025 13:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 1
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2024-11/005-3323
Stand:
12.11.2025
Erstveröffentlichung:
20.11.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
22.11.2024
Zeit:
01:06 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Dorsfeld
Gleis:
2
Kilometer:
25,8
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 22.11.2024 gegen 01:06 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 42506 auf der Fahrt von
Germersheim nach Antwerpen-Zuid (Belgien) in km 25,8 in Gleis 2 des Bahnhofs (Bf) Dorsfeld
mit einem Bauzug.
1.2 Folgen
Eine Person wurde schwer und zwei Personen leicht verletzt. Es entstanden erhebliche
Sachschäden in Höhe von ca. 4.900.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und an
der Infrastruktur.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 59
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen
/ Umstand /
Vorkommnis
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
21.11.24/23:10 Uhr
Gleisbelegung nach dem
Ende der Arbeiten
gemäß Betriebs- und
Bauanweisung
unbekannt
Übersicht über
Gleisbelegungen [F1]
-
Korrekte
Sicherheitsinforma on
über Gleisbelegungen
[S1]
21.11.24/00:52 Uhr
Nach dem Ende der
Arbeiten gemäß
Betriebs- und
Bauanweisung bleibt
eine Rotausleuchtung
des Gleises 2 zurück
Durchführung der
Abschni sprüfung
durch die
Fahrdienstleiterin [F2]
-
-
21.11.24/00:59 Uhr
Treffen der Feststellung
und Meldung über das
„Freisein“ des Gleises 2
im Bf Dorsfeld durch den
Bauüberwacher Bahn
Feststellung des
„Freiseins“ und
Abgabe der Meldung
durch den
Bauüberwacher Bahn
[F3]
-
-
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende
Sicherheitsempfehlung Nr. 15/2025:
Es wird empfohlen, die Verwaltung der Informa on einer verbleibenden Besetzung von
Hauptgleisen, insbesondere nach Sperrungen aufgrund schri licher Anweisungen,
Baugleiszuständen, Gleissperrungen, Flügelungen von Zügen bzw. Übergang auf andere
Zugfahrten hinsichtlich der Anforderungen gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 2016/762,
Anhang II, Kriterium 4.4.3a) bis g) zu verbessern. Neben der Übermi lung der Informa on,
dem Zeitpunkt, ggf. einzuhaltenden Wortlauten und Zuständigkeiten sind auch die
Speicherung und Einbeziehung in weitere Betriebsprozesse von Relevanz.
Seite 3 von 59
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen
Ereignissen
im
Eisenbahnbetrieb
im
Sinne
des
Kapitels V
der
Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht
bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an
die
unmi elbar
bzw. mi elbar betroffenen sowie
alle
einschlägigen
Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen
im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere
Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
Seite 4 von 59
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 22.11.2024 in Dorsfeld
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2024/237_Dorsfeld.html
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:8xgX4Tf1_g]
20.11.2025 12:00 — 👍 2 🔁 1 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐09/008‐3323
Stand:
19.11.2025 Version: 1.1
Erstveröffentlichung:
11.09.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
24.09.2024
Zeit:
07:15 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Rheinkamp
Streckennummer:
2330
Weiche:
41
Zwischenbericht
Zugkollision, 24.09.2024, Bf Rheinkamp
2 Zugkollision am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf
nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden
Triebfahrzeug.
2.2 Folgen
Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden
Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen
Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der
beteiligten Fahrzeuge.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 24.09.2024 in Rheinkamp
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Zwischenberichte/2024/102_Zwischenbericht_Rheinkamp.html
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:uR0hIFbadd]
20.11.2025 09:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2024-10/016-3323
Stand:
07.10.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
30.10.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
31.10.2024
Zeit:
22:48 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Ludwigshafen-Oggersheim
Gleis:
2
Weiche:
W7
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim
2 Zugentgleisung am 31.10.2024 im Bf Ludwigshafen‐Oggersheim
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten
Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin des Bahnhofs LudwigshafenOggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl sich die
Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört angezeigt
wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7.
2.2 Folgen
Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Triebfahrzeug des EZK 55240 entstanden Sachschäden.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Informa onen zu den Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abrufbar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Durch einen Dri en wurden in einem bes mmten Zeitraum vor dem Ereignis Gegenstände in
den beweglichen Teilen der Weichen W7 und W9 abgelegt, sodass diese nicht die für die Zugfahrt EZK 55240 erforderliche Endlage erreichen konnten. Der Fahrdienstleiterin im Stellwerk
Ludwigshafen-Oggersheim wurden die Weichen W7 und W9 beim Umstellversuch für die Zugfahrt EZK 55240 als gestört angezeigt. Im weiteren Ereignisverlauf unterließ es die Fahrdienstleiterin, die rich ge Stellung der betroffenen Weichen an der Außenanlage gemäß Richtlinie
408.0601 Abschn. 1 Abs. 1 Buchstabe c festzustellen. Dennoch erfolgt eine Zus mmung zur
Einfahrt des EZK 55240 in den Bahnhof Ludwigshafen-Oggersheim, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß Richtlinie 408.0231 Abschn. 1 Abs. 1 nicht erfüllt waren.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 31.10.2024 in Ludwigshafen-Oggersheim
https://dub.sh/sYcfwTJ
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:_BbMxxYNQa]
19.11.2025 15:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2020‐10/009‐3323
Stand:
13.10.2025
Erstveröffentlichung:
16.10.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
16.10.2020
Zeit:
10:12 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Dreileben‐Drackenstedt
Gleis:
4
Kilometer:
161,93
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.10.2020 gegen 10:12 Uhr kollidierte die Zugfahrt DbZ 79653 auf der Fahrt von
Salzgi er‐Immendorf West nach Blankenburg (Harz) im Bahnhof (Bf) Dreileben‐Drackenstedt
mit einem Gleisabschluss. Das Triebfahrzeug (Tfz) des Zuges entgleiste infolge der Kollision mit
allen vier Radsätzen. Der vordere Teil des geschleppten mehrteiligen Triebzuges (Tz) des Typs
„Coradia Stream“ in der Ausführung InterCity Nieuwe Genera e (ICNG) entgleiste mit sechs
Radsätzen.
1.2 Folgen
Eine Person wurde schwer verletzt. Das Tfz überschlug sich und verlor ca. 2000 Liter
Betriebsstoffe. Es entstanden Sachschäden in geschätzter Höhe von 4.350.000 Euro.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Zur direkten Zuordnung wird den Faktoren eine Kurzbezeichnung zugewiesen. Jedem
ursächlichen oder beitragenden Faktor wird der Buchstabe F und eine fortlaufende
Nummerierung beigestellt, zum Beispiel: [F1]. Zugehörige systemische Faktoren erhalten bei
derselben Nummer den Buchstabe S; hier können ggf. weitere Unterscheidungen mi els eines
Kleinbuchstaben erforderlich werden. Beispiel: [S1a] und [S1b] zu [F1]
Seite 2 von 55
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
16.10.2020
Mit hoher
Wahrscheinlichkeit wurde
unterlassen den
Absperrhahn der
Hauptlu behälterleitung
(HBL) am Tfz zu öffnen
Ursächlicher
Faktor
Durchgängigkeit
der HBL
zwischen Tfz
und Tz bei
Zugvorbereitung
nicht vorhanden
[F1]
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Unzureichende
Kontrollmaßnahmen in
Bezug auf die
Wirksamkeit der
Bremse [S1]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Eine Sicherheitsempfehlung wurde durch die BEU nicht ausgesprochen.
Seite 3 von 55
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen
Ereignissen
Richtlinie (EU) 2016/798
im
auf
Eisenbahnbetrieb
im
Eisenbahninfrastrukturen
Sinne
des
des
Kapitels V
Bundes
und
der
auf
nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an
die
unmi elbar
bzw. mi elbar betroffenen sowie
alle
einschlägigen
Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen
im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere
Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
Seite 4 von 55
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 16.10.2020 in Dreileben-Drackenstedt
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2020/236_Dreileben-Drackenstedt.html
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:dxzrPf8b0Y]
19.11.2025 14:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐11/002‐3323
Stand:
20.10.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
30.10.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Fahrzeugbrand
Datum:
02.11.2024
Zeit:
21:38 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Ahrensfelde
Gleis:
44
Kilometer:
13,58
Zwischenbericht
Fahrzeugbrand, 02.11.2024, Bf Ahrensfelde
2 Fahrzeugbrand am 02.11.2024 im Bf Ahrensfelde
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 02.11.2024 gegen 21:38 Uhr geriet die RB 61175 während des Wendens am Bahnsteig im
Bahnhof Ahrensfelde in Vollbrand.
2.2 Folgen
Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden erhebliche Sachschäden am
Fahrzeug sowie an der Infrastruktur.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der elektrotechnischen Ausrüstung des
Fahrzeugs sowie der Fahrzeuginstandhaltung.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Fahrzeugbrand am 02.11.2024 in Ahrensfelde
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Zwischenberichte/2024/105_Zwischenbericht_Ahrensfelde.html
#Fahrzeugbrand #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:NpixNozYZx]
19.11.2025 14:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2022-12/002-3323
Stand:
02.10.2025
Erstveröffentlichung:
15.10.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
06.12.2022
Zeit:
13:45 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Saarbrücken Rbf
Gleis:
125
Weiche:
W 62
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 06.12.2022 gegen 13:45 Uhr entgleiste der Güterzug KT 41229 auf der Fahrt von Forbach
(Frankreich) nach Saarbrücken Rangierbahnhof (Rbf) bei der Einfahrt nach Gleis 125 in den
Bahnhof (Bf) Saarbrücken Rbf Gruppe Nord auf der Weiche W62 mit sechs Wagen.
1.2 Folgen
Es gab keine Verletzten oder Todesopfer. Es entgleisten sechs Wagen an den Posi onen
3 bis 8. An einem Tankcontainer kam es zum Austri von Ladegut.
Es entstanden Sachschäden an Fahrzeugen, der Gleisinfrastruktur sowie der Leit- und
Sicherungstechnik (LST) in Höhe von 890.000 Euro.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder
beitragende und systemische Faktoren unterschieden.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in
eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 33
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf
Handlung / Unterlassung /
Umstand / Vorkommnis
Ursächlicher
Faktor
Vorkommnis:
Entgleisung eines
Radsatzes in der Weiche
W62
Teilweise
fehlende
kra schlüssige
Verbindung
zwischen
Rippenpla e
und Schwelle
[F1]
Vorkommnis:
Funk onsausfall des
Systems Oberbau
Beitragender
Faktor
Kombinierte
Einzelfehler in
der Gleislage
Weiche W62
[F2]
Systemischer Faktor
Ungenügender
Abnutzungsvorrat [S2a]
Weitreichender
Ermessensspielraum bei der
Ableitung geeigneter
Instandhaltungsmaßnahmen
[S2b]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der
Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung:
Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit der Bahnanlagen die Risiken bei der
Anwendung des Regelwerks zur Inspek on des Oberbaus insbesondere bei kombiniert
au retenden Einzelfehlern entsprechend der Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II
Kapitel 5.2.4 i. V. m. Kapitel 3.1.1.1 neu zu bewerten.
Seite 3 von 33
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen
Ereignissen
im
Eisenbahnbetrieb
im
Sinne
des
Kapitels V
der
Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht
bundeseigenen
Eisenbahninfrastrukturen
des
übergeordneten
Netzes
gemäß
§ 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an die betroffenen Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1
Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen
oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf
Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit
den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der
Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen
sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU
Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt
verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798
herangezogen.
Bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des
Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
der
Veröffentlichung
des
Untersuchungsberichtes
abgeschlossen
werden.
Zur
Seite 4 von 33
Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 06.12.2022 in Saarbrücken Rbf
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2022/235_Saarbr%C3%BCcken.html
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:J0ayPv30_2]
15.10.2025 09:00 — 👍 0 🔁 2 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐10/012‐3323
Stand:
24.09.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
15.10.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
19.10.2024
Zeit:
14:31 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Bergheim (Wes .)
Gleis:
101
Kilometer:
95,75
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 19.10.2024, Bf Bergheim (Westf.)
2 Zugentgleisung am 19.10.2024 im Bf Bergheim (Westf.)
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 19.10.2024 gegen 14:31 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 46193 auf dem Weg von Emden
Rangierbahnhof nach Bra slava‐Petrzalka, im Bf Bergheim (Wes ) mit dem letzten Wagen.
2.2 Folgen
Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden Sachschäden an der
Infrastruktur und an dem beteiligten Eisenbahnfahrzeug.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit bei der Bewertung des Oberbauzustands an der
Entgleisungsstelle.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 19.10.2024 in Bergheim (Westf)
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Zwischenberichte/2024/102_Zwischenbericht_Bergheim_Westf.html
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:pIqG1FK-bA]
15.10.2025 08:00 — 👍 1 🔁 2 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2024-09/003-3323
Stand:
02.09.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
11.09.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
11.09.2024
Zeit:
10:15 Uhr
Betriebsstelle:
B Lindau-Reu n
Gleis:
6802
Weiche:
68W822
Zwischenbericht
Zugkollision, 11.09.2024, Bft Lindau‐Reutin
2 Zugkollision am 11.09.2024 im Bft Lindau‐Reutin
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.09.2024 gegen 10:15 Uhr kollidierte im Bahnhofsteil (B ) Lindau-Reu n eine mit
Reisenden besetzte Rangierfahrt (Rf) mit dem Leerreisezug Lr 79112 (Wolfurt (in Wo) –
Lindau-Reu n) auf der Weiche 68W822.
2.2 Folgen
Bei der Kollision wurden keine Personen verletzt. An den Fahrzeugen entstanden durch die
Kollision ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.700.000 Euro. Der betroffene B war für
mehrere Stunden gesperrt.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der Bewertung des betrieblichen
Geschehens, insbesondere der Vorbeifahrt der Rangierfahrt am Halt signalisierenden
Lichtsperrsignal 68Lw822Y.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 11.09.2024 in Lindau-Reutin
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Zwischenberichte/2024/101_Zwischenbericht_Lindau-Reutin.html
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:LnO8JJ9UNn]
14.09.2025 14:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐09/008‐3323
Stand:
25.08.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
11.09.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
24.09.2024
Zeit:
07:15 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Rheinkamp
Streckennummer:
2330
Weiche:
41
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 24.09.2024, Bf Rheinkamp
2 Zugentgleisung am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf
nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden
Triebfahrzeug.
2.2 Folgen
Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden
Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen
Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der
beteiligten Fahrzeuge.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 24.09.2024 in Rheinkamp
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Zwischenberichte/2024/102_Zwischenbericht_Rheinkamp.html
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:iv4VYLkA_y]
14.09.2025 14:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2021‐12/004‐3323
Stand:
06.12.2024 Version: 3.0
Erstveröffentlichung:
14.12.2022
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
16.12.2021
Zeit:
00:01 Uhr
Betriebsstelle:
B Berlin Oranienburger Straße
Streckennummer:
6032
Kilometer:
1,82
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 16.12.2021, Bft Berlin Oranienburger Straße
2 Zugentgleisung am 16.12.2021 im Bft Berlin Oranienburger Straße
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.12.2021 gegen 00:01 Uhr entgleiste der Zug S 2129 auf der Fahrt von Bernau (b Berlin)
nach Blankenfelde (Kr Teltow‐Fläming) im Bereich des Bahnhofs Berlin Nordbahnhof, im
dazugehörigen Streckenabschni
zwischen dem Bahnhofsteil Berlin Oranienburger Straße
und dem Haltepunkt Berlin Friedrichstraße (Nord‐Süd‐Tunnel), etwa in km 1,82.
2.2 Folgen
Personen wurden weder verletzt noch getötet.
Es entstanden Schäden an der Infrastruktur und am entgleisten Wagen.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Untersuchungsschwerpunkt liegt zurzeit auf der Gestaltung der Fahrbahn und des
Fahrzeuges sowie den daraus resul erenden Besonderheiten in die Interak on zwischen
diesen.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 16.12.2021 in Berlin Oranienburger Straße
https://dub.sh/6BoSCMZ
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:Qlaur6z2Cg]
09.09.2025 09:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2022-09/004-3323
Stand:
02.09.2025
Erstveröffentlichung:
09.09.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
07.09.2022
Zeit:
14:34 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Seelze
Gleis:
815
Kilometer:
8,4
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 07.09.2022 gegen 14:34 Uhr kollidierte der Güterzug DGV 92947 auf der Fahrt von
Hausach nach Padborg im Gleis 815 im B
Seelze Ost des Bf Seelze mit abgestellten
Güterwagen des Güterzuges EZ 51593.
1.2 Folgen
Es wurde eine Person leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden von
ca. 5.000.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen, dem Oberbau, der Leit- und
Sicherungstechnik sowie erhebliche Erschwernisse im Eisenbahnbetrieb.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 48
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Fehlende
Durchgängigkeit
der
Hauptlu leitung
[F1]
-
-
Unterbliebenes
Prüfverfahren
zum
Unterlassen der
Offenbaren von
Durchführung einer
Arbeitsfehlern
[F2]
vereinfachten Bremsprobe
-
Sicherheitskultur
Unternehmen [S2]
07.09.2022/14:22 Uhr
Unterlassenes Öffnen der
Lu absperrhähne
07.09.2022/ab 14:22 Uhr
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen.
Seite 3 von 48
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen
Ereignissen
im
Eisenbahnbetrieb
im
Sinne
des
Kapitels V
der
Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht
bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an
die
unmi elbar
bzw. mi elbar betroffenen sowie
alle
einschlägigen
Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen
Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten.
Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen
weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
Seite 4 von 48
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.09.2022 in Seelze Ost
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2022/234_Seelze_Ost.html
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:5YpS7pqx0K]
09.09.2025 09:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 1
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2020-07/011-3323
Stand:
22.07.2025
Erstveröffentlichung:
24.07.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Bahnübergangsunfall
Datum:
27.07.2020
Zeit:
18:15 Uhr
Benachbarte Betriebsstellen:
Hp Großwalbur – Hp Meeder
Streckennummer:
5122
Kilometer:
8,615
Untersuchungsbericht
Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 27.07.2020 gegen 18:15 Uhr prallte der Personenzug DPN-G 84553 auf der Fahrt von
Bad Rodach nach Coburg zwischen dem Haltepunkt (Hp) Großwalbur und dem Hp Meeder auf
dem nicht technisch gesicherten (ntg) Bahnübergang (BÜ) in km 8,615 mit einem Personenkra wagen (Pkw) zusammen.
1.2 Folgen
Durch den Zusammenprall wurden die zwei Insassen des Pkw tödlich und der Triebfahrzeugführer (Tf) des Personenzuges DPN-G 84553 leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden in
Höhe von ca. 180.500 Euro.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 39
Untersuchungsbericht
Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
27.07.2020, 18:15 Uhr
Den Vorrang des
Schienenverkehrs nicht
beachtet.
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Vorrang von
Schienenfahr‐
zeugen
missachtet [F1]
Nach dem 13.05.2020
Schienenfahrzeug bei
Annäherung nicht stets
einsehbar.
Nach dem 13.05.2020
Verdeckung des
Schienenfahrzeugs durch
schnell aufwachsende
Maispflanzen
Nachweislich ab 2015
Beteiligte Verantwortliche
tauschten fachliche
Grundlagen nicht aus.
Sich läche nicht
korrekt [F2]
Bes mmung und
Verortung der
Sich läche [S2]
Inspek onsintervall während
der örtlichen
Vegeta onsperiode [F3]
Pflichtausübung
durch den
Straßenbaulas räger
[S3]
Austausch von
Sicherheitsinforma onen [F4]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung (13/2025):
Es wird empfohlen, die mit den zu Bahnübergängen beteiligten Stellen eingerichteten
Kommunika onskanäle gemäß Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.1 auf ihre
Wirksamkeit zu überprüfen und gem. Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.3a)
sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Informa onen für die vorgesehenen Nutzer
verständlich und gemäß Punkt 4.4.3d) konsistent sind.
Seite 3 von 39
Untersuchungsbericht
Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen
Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an
die
unmi elbar
bzw. mi elbar betroffenen sowie
alle
einschlägigen
Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen
im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere
Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
Seite 4 von 39
Untersuchungsbericht über Bahnübergangsunfall (Zusammenprall) am 27.07.2020 in Großwalbur - Meeder
https://dub.sh/ZTmcJgx
#Bahnübergangsunfall(zusammenprall) #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Fm2P90NPfU]
24.07.2025 08:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2022‐05/003‐3323
Stand:
29.04.2025 Version 3.0
Erstveröffentlichung:
17.05.2023
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
21.05.2022
Zeit:
09:53 Uhr
Betriebsstelle:
Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke
Gleis:
74G101
Kilometer:
2,3
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 21.05.2022, Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke
2 Zugentgleisung am 21.05.2022 im Bahnhof Frankfurt (Oder)
Oderbrücke
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 21.05.2022 gegen 09:53 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 76293 auf der Fahrt von
Frankfurt (O) nach Frankfurt (Oder) Oderbrücke während der Einfahrt in den Bahnhof
Frankfurt (Oder) Oderbrücke mit dem ersten Drehgestell des an vorletzter Stelle fahrenden
Wagens.
2.2 Folgen
Es wurden keine Personen getötet oder verletzt. An mehreren Fahrzeugen und an der
Infrastruktur entstanden Sachschäden.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit im Bereich der konstruk ven Gestaltung, der
Beladung des entgleisten Fahrzeuges sowie der Interak on zwischen Fahrzeug und Fahrbahn.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 21.05.2022 in Frankfurt (Oder) Oderbrücke
https://dub.sh/1TIGVSR
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:WMSKOdlsEy]
04.06.2025 14:00 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2024-07/013-3323
Stand:
23.05.2025
Erstveröffentlichung:
04.06.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Personenunfall
Datum:
22.07.2024
Zeit:
20:14 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Eberbach
Gleis:
Gleis 3
Kilometer:
21,10
Untersuchungsbericht
Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 22.07.2024 um 20:14 Uhr erfasste der EZ 51978 bei der Durchfahrt durch Gleis 3 im Bahnhof (Bf) Eberbach an dem durch eine elektrische Schiebeschranke gesicherten höhengleichen
Reisendenübergang (RÜ) ein Kind auf einem Fahrrad.
1.2 Folgen
Durch die Kollision wurde das Kind tödlich verletzt. Die begleitende Mu er und der Triebfahrzeugführer (Tf) des EZ 51978 wurden durch Schock leicht verletzt.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in
eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 28
Untersuchungsbericht
Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen
/ Umstand / Vorkommnis
22.07.2024, 20:14 Uhr
Vorkommnis
Kind geriet in den Gefahrenbereich des RÜ
Umstand
Geschlossene Schranke
zwischen den Gleisen
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Betreten des RÜ
während der
Durchführung einer Zugfahrt [F1]
Gefahrenbewusstsein
und –wahrnehmung
durch Benutzer [S1]
Ausgestaltung des
RÜ schützt nicht
alle Reisende hinreichend vor den
Gefahren des
Bahnbetriebs [F2]
Rechtliche Zulässigkeit
[S2a] und unternehmensinterner Bestandsschutz [S2b]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung:
Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit von Reisenden entsprechend der Verpflichtung aus § 13 Abs. 4 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), die Risiken von bestehenden RÜ, mindestens solcher mit einsei gen Absperrungen, entsprechend Verordnung (EU)
2018/762 Anhang II Punkt 3.1.1.1 neu zu bewerten und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln.
Seite 3 von 28
Untersuchungsbericht
Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798
auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung
oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art
der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere
Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an
die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen
gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das
Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im
Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien
gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU)
2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
Seite 4 von 28
Untersuchungsbericht über Personeunfall am 22.07.2024 in Eberbach
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2024/232_Eberbach.html
#Personeunfall #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:DquKg7Ezuy]
04.06.2025 08:00 — 👍 1 🔁 1 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2022‐06/002‐3323
Stand:
27.05.2025
Erstveröffentlichung:
03.06.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
03.06.2022
Zeit:
12:16 Uhr
Benachbarte Betriebsstellen:
Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant
Streckennummer:
5504
Kilometer:
97,676
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 03.06.2022 gegen 12:16 Uhr entgleiste der Personenzug RB‐D 59458 auf der Fahrt von
Garmisch‐Partenkirchen nach München Hbf zwischen den Bahnhöfen (Bf) Garmisch‐
Partenkirchen und Farchant in km 97,676.
1.2 Folgen
Bei der Zugentgleisung wurden fünf Personen tödlich, 16 Personen schwer und 62 Personen
leicht verletzt. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand durch die Zugentgleisung
ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.750.000 Euro. Der betroffene Streckenabschni
war nach dem Ereignis für mehrere Monate gesperrt.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder
beitragende und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite
des No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 106
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
03.06.2022, 12:16 Uhr
Beim Befahren der im
Bogen verbauten
Spannbetonschwellen
kam es zum Versagen der
Struktur und zu einer
Verschiebung des ge‐
samten bogenäußeren
Schwellenauflagers zur
Außenseite. Dies führte zu
einer Spurerweiterung
und in Folge dessen zur
Entgleisung des Zuges.
Teil der Ausgangslage
Durch die Leonhard Moll
Betonwerke GmbH & Co
KG Werk Laußig wurden
im Jahr 2006 Spann‐
betonschwellen herge‐
stellt, deren Rezeptur in
Laufe der Liegedauer zu
inneren chemischen
Schadreak onen führte.
2006 bis 2022
Die eingebauten
Spannbetonschwellen
wurden nach Vorgaben
ausschließlich durch Au‐
genschein durch das zu‐
ständige Instandhalt‐
ungspersonal im Rahmen
von Gleisbegehungen
inspiziert. Bei internen
Überwachungen wurden
keine unmi elbar hand‐
lungsbedür igen Mängel
in Bezug auf das ange‐
wendete Inspek ons‐
verfahren festgestellt.
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Versagen der
Struktur der
Spannbeton‐
schwellen [F1]
Kombinierter Ablauf
von Alkali‐
Kieselsäure‐Reak on
(AKR) und
Sekundärer
E ringitbildung
(SEB) [F2]
Stand der Technik zur
Beherrschung des
Risikos von AKR und
SEB zum Zeitpunkt
der
Schwellenproduk on
[S2]
Angewendete
Inspek ons‐
verfahren zum
Erkennen von
Schädigungen in
Folge von AKR und
SEB [F3]
Beherrschung des
Risikos von AKR und
SEB im Lebenszyklus
der Spannbeton‐
schwelle [S3]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
Seite 3 von 106
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie
(EU) 2016/798 wurden nachfolgende Sicherheitsempfehlungen in einem Zwischenbericht
herausgegeben. Es wurde empfohlen:
ein technisches Verfahren zur vollumfänglichen Prüfung des Zustandes von
Spannbetonschwellen aller Hersteller im eingebauten Zustand zu entwickeln.
eine zentrale Rückverfolgbarkeit verbauter Spannbetonschwellen zu gewährleisten.
Die obenstehenden Sicherheitsempfehlungen werden aufrechterhalten.
Ergänzend ergehen gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und
Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicherheitsempfehlungen. Es wird
empfohlen:
die Unterscheidung von einzelnen Risiken in allen Phasen des SMS des
Eisenbahninfrastrukturunternehmens zu etablieren, ausgehend von der Relevanz aller
betrieblichen, organisatorischen und technischen Risiken gemäß den Anforderungen
der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Kapitel 3.1.1.1 a)
zwischen Eisenbahninfrastruktur‐ und Eisenbahnverkehrsunternehmen, gemäß den
Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang I und II, Kapitel
4.4, die Benachrichtigung über Meldungen von Mängeln an der Infrastruktur
hinsichtlich Abgabe und Erledigung rückverfolgbar, für alle Beteiligten transparent zu
gestalten und auf einer einheitlichen Betriebsterminologie aufzubauen.
Seite 4 von 106
Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 03.06.2022 in Garmisch‐Partenkirchen - Farchant
https://dub.sh/sGb0DU7
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:82OgiR13HD]
03.06.2025 09:00 — 👍 2 🔁 1 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2022-06/002-3323
Stand:
03.06.2024 Version: 2.0
Erstveröffentlichung:
01.06.2023
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
03.06.2022
Zeit:
12:16 Uhr
Benachbarte Betriebsstellen:
Bf Garmisch-Partenkirchen – Bf Farchant
Streckennummer:
5504
Kilometer:
97,676
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant
2 Zugentgleisung am 03.06.2022 zwischen Bf Garmisch‐Parten‐
kirchen und Bf Farchant
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
vorletzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 03.06.2022 gegen 12:16 Uhr entgleiste der Personenzug RB-D 59458 auf der Fahrt von
Garmisch-Partenkirchen nach München Hbf zwischen den Bahnhöfen (Bf) Garmisch-Partenkirchen und Farchant in km 97,676. Aus nachfolgender Abbildung, ist die geographische Lage
des Ereignisortes zu entnehmen.
Abbildung 1: Lageplan Ereignisort1
Die Zugentgleisung ereignete sich auf der eingleisigen, elektrifizierten Hauptbahn
München Hbf – Mi enwald (DB-Grenze) im Streckenabschni zwischen den Bf Farchant und
Garmisch-Partenkirchen im Streckenkilometer 97,676. Zwischen dem Bf Garmisch-
1
Quelle: Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / BKG [2022], bearbeitet durch BEU
Seite 2 von 8
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant
Partenkirchen und dem Grenzpunkt Mi enwald (DB-Grenze) war die Strecke als Nebenbahn
eingestu .
Die
Strecke
wurde
gemäß
Verzeichnis
der
örtlich
zulässigen
Geschwindigkeiten (VzG) mit der Streckennummer 5504 geführt. Die Betriebsdurchführung
erfolgte nach den Regeln FV-DB. Die maximal zugelassene Geschwindigkeit auf der Strecke
betrug gemäß VzG 140 km/h, am Ereignisort 100 km/h, bei einem Bremsweg von 700 m. Die
Strecke war mit digitalem Zugfunk GSM-R und punk örmiger Zugbeeinflussung ausgerüstet.
2.2 Folgen
Bei der Zugentgleisung wurden fünf Personen tödlich, 16 Personen schwer und 62 Personen
leicht verletzt. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand durch die Zugentgleisung
ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.750.000 Euro. Der betroffene Streckenabschni
war nach dem Ereignis für mehrere Monate gesperrt.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.3.1 Ereignishergang
Am 03.06.2022 verließ der Personenzug RB-D 59458 um 12:14 Uhr mit einer Verspätung von
ca. sieben Minuten den Bf Garmisch-Partenkirchen in Richtung München Hbf. Der Zug
RB-D 59458 verkehrte als lokbespannter Wendezug und war aus fünf Doppelstockwagen
sowie einer elektrischen Lokomo ve der Baureihe 111 am Schluss des Zuges gebildet. Die
nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Zugkonfigura on am Ereignistag.
Abbildung 2: Zugkonfigura on RB-D 59458
Nach etwa zwei Kilometer Fahrt erreichte der Zug die im Streckenabschni
zugelassene
Geschwindigkeit von 100 km/h. In Höhe des Gemeindeteils Burgrain befuhr der Zug nahezu
mit dieser Geschwindigkeit einen Linksbogen.
Seite 3 von 8
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant
Innerhalb dieses Bogens mit dem Radius 407 m entgleiste im km 97,676 gegen 12:16 Uhr der
Zug mit allen Fahrzeugen. Die folgende Abbildung beinhaltet einen Auszug des IVL-Plans der
Entgleisungsstelle.
Abbildung 3: Auszug IVL-Plan Streckenabschni Farchant – Garmisch-Partenkirchen
Aufgrund der vorhandenen Trassierung mit maximaler Ausnutzung des zulässigen
Überhöhungsfehlbetrages uf = 130 mm wirkten hohe Krä e auf das Gleis.
Die durch die Zugfahrt auf den Oberbau einwirkenden Krä e, konnten von den im Bogen
verbauten, vorgeschädigten Spannbetonschwellen nicht mehr aufgenommen werden und
führten im Bereich der Schienenauflager / Sicken schließlich zu einem Versagen der Struktur.
Infolgedessen kam es zu einer Verschiebung des gesamten Schwellenauflagers zur
Bogenaußenseite. Hierdurch kam es zu einer unzulässigen Spurerweiterung und der Zug verlor
zunächst den Kontakt zu der in Fahrtrichtung linken Schiene, während die in Fahrtrichtung
rechte Schiene weiter befahren wurde. Unmi elbar danach folgten wieder intakte
Spannbetonschwellen, wodurch sich die Spurweite wieder in Richtung zulässiges Maß
verkleinerte. An dieser Stelle kam es zu einem mechanischen Zwang, so dass auch die noch
auf der rechten Schiene laufenden Räder zur Bogenaußenseite gedrückt wurden und die
Schiene überkle erten. In Folge der Entgleisung rutschten der dri e und vierte Wagen die
Böschung in Richtung der parallel verlaufenden Bundesstraße B 23 herunter. Der zweite und
dri e Wagen kippten um, wobei am dri en Wagen die Seitenwand durch die Kollision mit
einem Oberleitungsmast teilweise aufgerissen wurde. Die anderen Fahrzeuge des Zuges
kamen im entgleisten Zustand auf dem Gleis zum Stehen.
Die am Ereignisort vorgefundenen Spannbetonschwellen mit Schienenauflager / Sicken sind
in der folgenden Abbildung dargestellt.
Seite 4 von 8
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 03.06.2022 in Garmisch-Partenkirchen - Farchant
https://dub.sh/wvvykMc
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:THw57IdpzC]
29.05.2025 19:00 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2024-02/003-3323
Stand:
08.04.2025
Erstveröffentlichung:
26.05.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Störung durch betriebliche Fehlhandlung
Datum:
10.02.2024
Zeit:
09:05 Uhr
Benachbarte Betriebsstellen:
Bf Bruchköbel – Bf Nidderau
Streckennummer:
3742
Kilometer:
21,620
Untersuchungsbericht
Störung durch betriebliche Fehlhandlung, 10.02.2024, Bf Bruchköbel – Bf Nidderau
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 10.02.2024 s mmte der Fahrdienstleiter (Fdl) Bruchköbel mit Ersatzsignal der Einfahrt des
ICE 1672 in den Blockabschni 492 zwischen den Bahnhöfen (Bf) Bruchköbel und Nidderau zu,
obwohl dieser noch durch den DGS 48508 besetzt war. Zuvor erhielt er vom Fdl Nidderau eine
Bestä gung für die Ankun des DGS 48508 im Bf Nidderau, obwohl dies nicht der Fall war.
1.2 Folgen
Der Fdl Nidderau bemerkte seinen Fehler und setzte einen Nothaltau rag ab. ICE 1672 kam
rechtzei g zum Halten. Durch das Ereignis kam es weder zu Personen- noch zu Sachschäden.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in
eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 39
Untersuchungsbericht
Störung durch betriebliche Fehlhandlung, 10.02.2024, Bf Bruchköbel – Bf Nidderau
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
10.02.2024, 08:56 Uhr
Besetztanzeige im Gleisabschni 316 obwohl frei
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Störung Gleisfreimeldeanlage [F1]
10.02.2024, 08:56 Uhr
Fortschaltung Zugnummer
48508 nach Zugnummernfeld 308
Systemischer
Faktor
Fehlende Korrektheit der Informa onen [S2]
Fortschaltung
ohne Zugfahrt [F2]
10.02.2024, 08:56 Uhr
Fehlende Beobachtung [F3]
Keine Zugbeobachtung
durch Fdl Nidderau
10.02.2024, 08:58 Uhr
Ersetzen Fehlnummer
ohne Standor eststellung
durch Fdl Nidderau
Fehlende Standor eststellung [F4]
10.02.2024, 08:59 Uhr
Schlussfolgerung des Fdl
Nidderau DGS 48508 befindet sich im Gleisabschni 316
Fehleinschätzung
der Betriebssituaon [F5]
10.02.2024, 08:59 Uhr
Fehlerha e Verwendung von Betriebsbegriffen
[F6]
„AnkunŌsmeldung“
DGS 48508 durch Fdl
Bruchköbel angefordert
10.02.2024, 08:59 Uhr
„Verlassensmeldung“
DGS 48508 durch Fdl Nidderau abgegeben
Fehlerha e Räumungsprüfung [F7]
10.02.2024, 09:05 Uhr
Vorbedingungen
für Fahrt mit besonderem Au rag
nicht erfüllt [F8]
Zulassung Zugfahrt in
noch besetzten Abschni
durch Fdl Bruchköbel
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
Seite 3 von 39
Untersuchungsbericht
Störung durch betriebliche Fehlhandlung, 10.02.2024, Bf Bruchköbel – Bf Nidderau
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Eine Sicherheitsempfehlung wird zu dem vorliegenden Ereignis durch die BEU nicht ausgesprochen. Sta dessen wird auf die Sicherheitsempfehlungen Nummer 04/2025 sowie
01/2023 verwiesen.
Seite 4 von 39
Untersuchungsbericht über Störung durch betriebliche Fehlhandlung am 10.02.2024 in Bruchköbel - Nidderau
#StörungDurchBetrieblicheFehlhandlung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:nfH9dEbU4f]
26.05.2025 10:00 — 👍 1 🔁 1 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2023-11/004-3323
Stand:
19.05.2025
Erstveröffentlichung:
21.05.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
15.11.2023
Zeit:
16:18 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Lauenbrück
Streckennummer:
2200
Weiche:
229
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 15.11.2023, Bf Lauenbrück
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 15.11.2023 gegen 16:18 Uhr kollidierte der ICE 615 auf der Fahrt von Hamburg-Altona Pbf
nach München Hbf auf der Weiche 229 im Bf Lauenbrück mit dem Zug DbZ 24259.
1.2 Folgen
Personen wurden bei dem Ereignis nicht verletzt. Es entstand Sachschaden an den beteiligten
Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur von ca. 2.750.000 €.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder
beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite
des No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 44
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 15.11.2023, Bf Lauenbrück
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Ursächlicher
Handlung / Unterlassen / Faktor
Umstand / Vorkommnis
15.11.2023/ab 16:02 Uhr
GSM-R Gespräch
zwischen
Triebfahrzeugführer des
DbZ 24259 und der
zuständigen
Fahrdienstleiterin.
Keine Verständigung
der zuständigen
Fahrdienstleiterin
mit Nennung der
Ortsangabe des
Sandstreuens [F1]
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Sprechdisziplin
während der
GSM-R
Gespräche [F2]
-
-
Verfahrensbasierte
Kompensa on der
Funk onsbeeinträch
gung einer
Gleisfreimeldeanlage
infolge Sandeintrag
[S3]
-
Handlungssicherheit
der Fahrdienstleiterin
[S4]
15.11.2023/ab 16:02 Uhr
DbZ 24259 wird nach
Sandung von der
Gleisfreimeldeanlage
nicht korrekt erkannt.
15.11.2023/16:17 Uhr
Einfahrzugstraße für
ICE 615 durch
Fahrdienstleiterin
eingestellt.
Funk onssicherheit
der Detek on bei
Sandeintrag [F3]
Unterlassene
Abschni sprüfung
durch die
Fahrdienstleiterin
[F4]
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Lfd. Nr.
Adressat und Sicherheitsempfehlung
Betri
Unternehmen
08/2025
Sicherheitsbehörde:
EIU, EVU, ECM, Hersteller
Es wird empfohlen, die Ergänzungsregelung
Nr. B 011 zum „Sanden" sowie die betrieblichen
Verfahrensweisen bezüglich des Meldeverfahrens
einer Sandung zu überprüfen und
weiterzuentwickeln.
09/2025
Sicherheitsbehörde:
EIU
Es wird empfohlen, zukün ig
Gleisfreimeldeeinrichtungen zu verwenden, deren
Funk on nicht durch z. B. Sandeintrag
beeinträch gt werden kann. (Verordnung (EU)
2018/762 Anhang II Kap. 5.2.2)
Seite 3 von 44
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 15.11.2023, Bf Lauenbrück
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen
Ereignissen
im
Eisenbahnbetrieb
im
Sinne
des
Kapitels V
der
Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht
bundeseigenen
Eisenbahninfrastrukturen
des
übergeordneten
Netzes
gemäß
§ 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an
die
unmi elbar
bzw. mi elbar betroffenen sowie
alle
einschlägigen
Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1
Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen
oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf
Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit
den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der
Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen
sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU
Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt
verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798
herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Seite 4 von 44
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 15.11.2023 in Lauenbrück
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Lr1XpPnxfA]
23.05.2025 15:00 — 👍 0 🔁 1 💬 0 📌 1
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2023-05/003-3323
Stand:
23.04.2025
Erstveröffentlichung:
24.04.2025
Version 1.0
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Personenunfall
Datum:
04.05.2023
Zeit:
11:03 Uhr
Benachbarte Betriebsstellen:
Bf Hürth-Kalscheuren – Bf Brühl
Streckennummer:
2630
Kilometer:
10,4
Untersuchungsbericht
Personenunfall, 04.05.2023, Bf Hürth‐Kalscheuren – Bf Brühl
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 04.05.2023 gegen 11:03 Uhr ereignete sich mit dem Zug IC 2005 auf der Fahrt von
Emden Hbf nach Koblenz Hbf zwischen den Betriebsstellen Bf Hürth-Kalscheuren und Bf Brühl
in km 10,4 ein Personenunfall am bewegten Eisenbahnfahrzeug.
1.2 Folgen
Es wurden zwei Personen getötet und fünf Personen leicht verletzt. Es entstanden
Sachschäden am beteiligten Eisenbahnfahrzeug und technischem Gerät in geschätzter Höhe
von 10.000 Euro.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 36
Untersuchungsbericht
Personenunfall, 04.05.2023, Bf Hürth‐Kalscheuren – Bf Brühl
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
April 2023
Unterlassene Anzeige der
geplanten Arbeiten im
Gleisbereich durch das
ausführende Unternehmen
bei der BzS
Ursächlicher
Faktor
-
Fehlendes
Sicherheitsbewusstsein des
Unternehmers im
Rahmen der
Baustellenplanung
[S1]
-
Prozess
Baustellenplanung und
Antragstellung
zur Betra [F2]
-
-
Fehlendes
Sicherheitsbewusstsein aller
Beteiligten im
Rahmen der
Arbeitsvorbesprechung [S3]
-
Fehlendes
Sicherheitsbewusstsein aller
Beteiligten im
Rahmen der
Arbeitsaufnahme
[S4]
Teil der Ausgangslage:
Bei Arbeitsanmeldung und
Arbeitsvorbesprechung
wurde der fehlende
Sicherungsplan nicht
beanstandet
04.05.2023, ab 10:57 Uhr
Die Ro e betri den
Gleisbereich
Systemischer
Faktor
Gefährdungsbeurteilung durch
Unternehmer nicht
vollständig und
prozesskonform
durchgeführt [F1]
Teil der Ausgangslage:
Unterlassene
Berücksich gung von
Handstopfarbeiten im
Rahmen der Antragstellung
zur Erstellung der Betra
Beitragender
Faktor
Arbeitsaufnahme
trotz fehlender
Voraussetzungen
beabsich gt [F3]
Arbeitsaufnahme
trotz fehlender
Voraussetzungen
[F4]
Tabelle 1: Faktorenbes mmung
Seite 3 von 36
Untersuchungsbericht
Personenunfall, 04.05.2023, Bf Hürth‐Kalscheuren – Bf Brühl
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergehen nachfolgende
Sicherheitsempfehlungen:
Lfd. Nr.
Adressat und Sicherheitsempfehlung
Betri
06/2025
Sicherheitsbehörde:
EIU
Es wird empfohlen, dass zur Beherrschung von
Risiken die an der Planung und Ausführung von
Baumaßnahmen beteiligten Stellen ihre Mitarbeiter
innerhalb der Arbeitsumgebung in Bezug auf den
Arbeitsschutz überwachen und die Einhaltung
konsequent einfordern. Hierüber sind Nachweise zu
führen.
(Delegierte Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II
Punkt 3.1.1.2)
Au ragnehmer des
EIU
Sicherheitsbehörde:
EIU
Es wird empfohlen, dass die an der Planung und
Ausführung von Baumaßnahmen beteiligten Stellen
ihre Mitarbeiter im Bereich des
Sicherheitsbewusstseins stärker sensibilisieren.
(Delegierte Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II
Punkt 2.4.1)
Au ragnehmer des
EIU
07/2025
Unternehmen
Seite 4 von 36
Untersuchungsbericht über Personeunfall am 04.05.2023 in Hürth-Kalscheuren - Brühl
#Personeunfall #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:wUSeFDmuFF]
24.04.2025 12:00 — 👍 2 🔁 2 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐04/006‐3323
Stand:
10.04.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
14.04.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
14.04.2024
Zeit:
13:18 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Aachen West
Streckennummer:
2550
Kilometer:
4,46
Zwischenbericht
Zugentgleisung, 14.04.2024, Bf Aachen West
2 Zugentgleisung am 14.04.2024 im Bf Aachen West
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 15.04.2024 gegen 13:18 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 47026 auf der Fahrt von
Frenkendorf‐Fuell (Schweiz) nach Antwerpen‐Schijnpoort (Belgien) im Bf Aachen West in
km 4,46 mit zwei Containertragwagen.
2.2 Folgen
Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden Sachschäden an den beteiligten
Eisenbahnfahrzeugen, am Oberbau und der Leit‐ und Sicherungstechnik.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung des Oberbaus im
betroffenen Streckenabschni und des technischen Zustands der entgleisten Fahrzeuge.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 14.04.2024 in Aachen West
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:GdaTbHwp4P]
18.04.2025 17:13 — 👍 2 🔁 1 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐04/007‐3323
Stand:
14.04.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
15.04.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
16.04.2024
Zeit:
08:54 Uhr
Betriebsstelle:
Worms Hbf
Streckennummer:
3570
Kilometer:
0,428
Zwischenbericht
Zugkollision, 16.04.2024, Worms Hbf
2 Zugkollision am 16.04.2024 in Worms Hbf
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.04.2024 gegen 8:54 Uhr kollidierte die Rangierfahrt für RB 13660 im Bf Worms auf der
Weiche W 67 seitlich mit dem auf der Fahrt von München Hbf nach Hamburg‐Altona über
Worms umgeleiteten ICE 614.
2.2 Folgen
Bei dem Ereignis wurden vier Personen leicht verletzt. Durch die Kollision entgleisten sowohl
die Rangierfahrt als auch die Zugfahrt mit jeweils einem Drehgestell. An den beteiligten
Fahrzeugen und an der Infrastruktur kam es zu Sachschäden.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen
zu
den
4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere
Untersuchungsprozessschri en
sind
im
Internet
unter
www.beu.bund.de abru ar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Ursächlich für die Zugkollision war die unzulässige Vorbeifahrt der Rangierfahrt am Halt
zeigenden Lichtsperrsignal Ls 199I bei der Bereitstellungsfahrt von Gleis 10 über Gleis 99 nach
Gleis 9. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf die Umstände des Arbeitsfehlers des Tf
der Rangierfahrt.
Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 16.04.2024 in Worms Hbf
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:2cLIse0JNB]
18.04.2025 17:13 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2020‐04/007‐3323
Stand:
07.03.2025 Version 1.0
Erstveröffentlichung: 10.03.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugentgleisung
Datum:
15.04.2020
Zeit:
21:03 Uhr
Betriebsstelle:
Bahnhof Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn)
Gleis:
692
Weiche:
61W350 c/d
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 15.04.2020, Bahnhof Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn)
2 Zusammenfassung
Das Kapitel befasst sich mit einer kurzen Darstellung des Ereignisherganges, den Folgen und
den Primärursachen. Abschließend werden eventuell erteilte Sicherheitsempfehlungen
aufgeführt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 15.04.2020 gegen 21:03 Uhr entgleiste der Zug S 75626 auf der Fahrt von Berlin‐
Wartenberg nach Berlin Ostbahnhof im Bahnhof (Bf) Berlin‐Lichtenberg bei der Ausfahrt aus
Gleis 692 auf Fahrtstellung des Ausfahrsignals 1178 in der doppelten Kreuzungsweiche (DKW)
61W350 c/d, mit allen vier Radsätzen des letzten Wagens.
2.2 Folgen
Es wurden keine Personen getötet oder verletzt. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur
entstanden Sachschäden in geschätzter Höhe von ca. 636.000 Euro.
2.3 Ursachen
Infolge von Fahrbahnmängeln in der DKW 61W350 c/d kam es zum unbeabsich gten Eintrag
von Krä en in den Weichenantrieb. Im Zusammenwirken mit zu einer gegenüber dem
Regelwerk deutlich überschri enen Zungenrestspannungskra
führten diese zu einer
schri weisen Auflösung der inneren Verriegelung des Weichenantriebs. Die Entstehung und
Konsolidierung der Fahrbahnmängel wurden begüns gt durch den Rückbau des
Fernbahngleises und die einhergehende Abbindung eines Strangs der DKW 61W350 und
durch die Befahrung der DKW fast ausschließlich in der Rela on c nach a (s. Abbildung 6) durch
beschleunigende und im Wesentlichen gleich konfigurierte S‐Bahn‐Fahrzeuge.
2.4 Sicherheitsempfehlungen
Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen.
Seite 3 von 43
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 15.04.2020, Bahnhof Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn)
3 Allgemeine Angaben
Das Kapitel beinhaltet allgemeine Angaben zur Beschreibung des Ereignisortes und der
relevanten Bahnanlagen. Des Weiteren werden die an der Unfalluntersuchung beteiligten und
mitwirkenden Stellen, die äußeren Bedingungen, die Anzahl der ggf. bei dem Ereignis
verletzten und getöteten Personen sowie Art und Höhe der Folgeschäden benannt.
3.1 Lage und Beschreibung des Ereignisortes
Die Zugentgleisung ereignete sich auf der zweigleisigen S‐Bahn‐Strecke Berlin Ostbahnhof (S‐
Bahn),
W 41
–
Strausberg (S‐Bahn),
Geschwindigkeiten (VzG)
unter der
die
im
Verzeichnis
Streckennummer
6006
der
örtlich
zulässigen
geführt wurde. Die
Entgleisungsstelle befand sich im Bf Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn). Die benachbarten
Betriebsstellen des Bf Berlin‐Lichtenberg waren der Bahnhofsteil (B ) Berlin Nöldnerplatz und
der Haltepunkt Berlin‐Friedrichsfelde Ost. Im Bf Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn) wurden die
durchgehenden Hauptgleise der VzG‐Strecke 6006 mit den Gleisnummern 691 und 692
bezeichnet. An der Entgleisungsstelle betrug die maximal zulässige Geschwindigkeit laut VzG
80 km/h. Der relevante Streckenabschni war für einen Bremsweg von 400 m ausgelegt. Der
Bf Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn) war mit dem Zugfunksystem Global System for Mobile
Communica ons Rail ausgesta et. Die Energieversorgung für die S‐Bahn‐Züge erfolgte über
das Stromschienensystem der S‐Bahn Berlin GmbH. Die folgende Abbildung gibt eine
Übersicht über den Ereignisort.
Seite 4 von 43
Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 15.04.2020, Bahnhof Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn)
Abbildung 1: Lageplan1
Im Bf Berlin‐Lichtenberg wurden weitere Gleisanlagen der S‐Bahn Berlin GmbH sowie Gleise
für Fernbahnzüge betrieben, welche gemäß dem VzG den Streckennummern 6072 (Berlin‐
Lichtenberg – Ahrensfelde), 6078 (Berlin Wriezener Bahnhof – Küstrin‐Kietz) und 6139 (Berlin
Ostkreuz – Berlin‐Lichtenberg) zugeordnet waren. Diese Gleisanlagen ha en keine Relevanz
für das Ereignis und wurden daher im Rahmen der Untersuchung nicht näher betrachtet.
Der Bf Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn) war laut „Betriebsstellenbuch für den Steuerbereich der UZ
Strausberg (BSTV)“ (Bebu) dem gleichnamigen Steuerbereich zugeordnet, der sich von
km 4,050 bis km 7,448 (Streckengleis 1) bzw. km 7,392 (Streckengleis 2) erstreckte. Die
betrieblichen Handlungen erfolgten durch den zuständigen Fahrdienstleiter (Fdl) von einem
Bedienplatz in der Betriebszentrale der S‐Bahn Berlin GmbH in Berlin Halensee. Der
Steuerbereich war mit dem Zugbeeinflussungssystem für die S‐Bahn Berlin (ZBS) ausgerüstet.
Alle Strecken‐ und Bahnhofsgleise wurden auf der Bereichsübersicht und den Lupen
dargestellt. Die Freimeldung der Gleise und Weichen erfolgte mi els Achszählkreisen.
Die im Zusammenhang mit der Zugfahrt S 75626 relevanten örtlichen Verhältnisse im
Bf Berlin‐Lichtenberg (S‐Bahn) sind in der folgenden Gleislageskizze dargestellt.
1
Quelle: Geobasisdaten: © GeoBasis‐DE / BKG [2024], bearbeitet durch BEU
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Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 15.04.2020 in Berlin-Lichtenberg
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Y_i1NEnvHv]
15.03.2025 17:35 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU‐uu2024‐03/002‐3323
Stand:
05.03.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
07.03.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
07.03.2024
Zeit:
09:21 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Mannheim Rbf
Gleis:
Ablau erg A
Kilometer:
4,171
Zwischenbericht
Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf
2 Zugkollision am 07.03.2024 im Bf Mannheim Rbf
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Ver‐
öffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten
Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 07.03.2024 gegen 09:21 Uhr fuhr DGS 43373 bei der Einfahrt in den Bahnhof Mannheim
Rbf ohne Zus mmung am Halt zeigenden Lichtsperrsignal 602II in der Einfahrgruppe K vorbei.
Anschließend kollidierte die Zugfahrt auf dem Ablau erg A mit einer dort stehenden Rangier‐
lok.
2.2 Folgen
Die beiden Tf wurden bei dem Ereignis jeweils leicht verletzt. An den Eisenbahnfahrzeugen
und der Infrastruktur entstanden Sachschäden.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Informa ‐
onen zu den Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abruf‐
bar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte in Bezug auf das Eisenbahnverkehrsunternehmen liegen
derzeit in den Bereichen der betrieblichen Handlungen des Triebfahrzeugführers des DGS
43373 sowie der Überwachung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz‐
pausen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Der Untersuchungsschwerpunkt in Bezug auf das Eisenbahninfrastrukturunternehmen liegt
derzeit im Bereich der infrastruktursei gen Ausrüstung der Leit‐ und Sicherungstechnik des
Bahnhofs Mannheim Rbf.
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Zwischenbericht über Zugkollision am 07.03.2024 in Mannheim Rbf
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:K1TU4_d7-S]
15.03.2025 17:35 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2024-02/003-3323
Stand:
05.02.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
06.02.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Störung durch betriebliche Fehlhandlung
Datum:
10.02.2024
Zeit:
09:05 Uhr
Benachbarte Betriebsstellen:
Bf Bruchköbel - Bf Nidderau
Streckennummer:
3742
Kilometer:
21,620
Zwischenbericht
Störung durch betriebliche Fehlhandlung, 10.02.2024, Bf Bruchköbel ‐ Bf Nidderau
2 Störung durch betriebliche Fehlhandlung am 10.02.2024 zwischen
Bf Bruchköbel und Bf Nidderau
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten
Abschni benannt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 10.02.2024 s mmte der Fahrdienstleiter Bruchköbel mit Ersatzsignal der Fahrt des ICE
1672 in den Blockabschni 492 zwischen den Bahnhöfen Bruchköbel und Nidderau zu, obwohl
dieser noch durch den DGS 48508 besetzt war. Zuvor erhielt er vom Fahrdienstleiter Nidderau
eine Bestä gung für die Ankun des DGS 48508 im Bahnhof Nidderau, obwohl dies nicht der
Fall war.
2.2 Folgen
Der Fahrdienstleiter Nidderau bemerkte seinen Fehler und setzte einen Nothaltauftrag ab. ICE 1672
kam rechtzeitig zum Halten. Durch das Ereignis kam es weder zu Personen- noch zu Sachschäden.
2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Informa onen zu den Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abrufbar.
2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit in den Bereichen Anwendung und Umsetzung
der Betriebsregeln durch die beteiligten Fahrdienstleiter sowie der Ausgestaltung, Bedeutung
und Ausrüstung von technischen Hilfs- und Bedieneinrichtungen der Stellwerke.
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Zwischenbericht über Störung durch betriebliche Fehlhandlung am 10.02.2024 in Bruchköbel - Nidderau
#StörungDurchBetrieblicheFehlhandlung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:JIYBQ9jaSu]
15.03.2025 17:35 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2020-02/004-3323
Stand:
07.01.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
14.01.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
16.02.2020
Zeit:
22:02 Uhr
Betriebsstelle:
Bf Würzburg Hbf
Gleis:
231
Weiche:
377
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.02.2020, Bf Würzburg Hbf
2 Zusammenfassung
Das Kapitel befasst sich mit einer kurzen Darstellung des Ereignisherganges, den Folgen und
den Primärursachen. Abschließend werden eventuell erteilte Sicherheitsempfehlungen
aufgeführt.
2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.02.2020 gegen 22:02 Uhr kollidierte eine Rangierfahrt (Rf) nach einem Fahrtrichtungswechsel mit dem Güterzug DGS 48959 (Gelsenkirchen-Bismarck – Linz Verschiebebahnhof)
auf der Weiche W377 des Bahnhofs (Bf) Würzburg Hbf.
2.2 Folgen
Personen wurden nicht verletzt. Es entstanden an den betroffenen Fahrzeugen, am Oberbau
und an den Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (LST) Sachschäden in geschätzter Höhe
von insgesamt 2.000.000 Euro.
2.3 Ursachen
Die Kollision ist darauf zurückzuführen, dass der Triebfahrzeugführer (Tf) der Rf das für ihn
gül ge „Halt“ signalisierende Lichtsperrsignal (Ls) 231II nicht wahrgenommen ha e. Da er die
darauffolgenden Ls, die für die Fahrstraße des Güterzuges DGS 48959 die Signalstellung
Sh 1 – „Fahrverbot aufgehoben“ signalisierten, für sich gül g interpre erte, missachte er in
der Folge das Ls 231II.
2.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergehen nachfolgende
Sicherheitsempfehlungen an die na onale Sicherheitsbehörde EBA.
Lfd. Nr.
Sicherheitsempfehlung
Betri
Unternehmen
01/2025
Es wird empfohlen, gem. Delegierter Verordnung
(EU) 2018/762, Anhang I, Kapitel 3.1.1
Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln, damit
unabhängig vom begrenzten Sich eld am
gewohnten Arbeitsplatz des Tf ein durch Signal
gebotener Haltbegriff gesehen und beachtet wird.
Eisenbahnverkehrsunternehmen /
Eisenbahninfrastrukturunternehmen
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Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.02.2020, Bf Würzburg Hbf
3 Allgemeine Angaben
Das Kapitel beinhaltet allgemeine Angaben zur Beschreibung des Ereignisortes und der
relevanten Bahnanlagen. Des Weiteren werden die an der Unfalluntersuchung beteiligten und
mitwirkenden Stellen, die äußeren Bedingungen, die Anzahl der ggf. bei dem Ereignis
verletzten und getöteten Personen sowie Art und Höhe der Folgeschäden benannt.
3.1 Lage und Beschreibung des Ereignisortes
Der Bf Würzburg Hbf wurde von insgesamt sechs Strecken tangiert. Die Zugkollision ereignete
sich im Einfahrbereich der Strecke 5201 aus Richtung Veitshöchheim auf der Weiche W377.
Bei dieser Strecke handelte es sich um die zweigleisige elektrifizierte Hauptbahn
Würzburg Hbf – Veitshöchheim. Die Strecke wurde im Verzeichnis der örtlich zulässigen
Geschwindigkeiten (VzG) unter der Streckennummer 5201 geführt. Alle Strecken waren
durchgängig mit punk örmiger Zugbeeinflussung (PZB) und digitalem Zugfunk Global System
for Mobile Communica ons – Rail (GSM-R) ausgerüstet.
Der Güterzug DGS 48959 befuhr vor dem Ereignis, kommend von der Strecke 5200
Aschaffenburg Hbf – Würzburg Hbf, ein Verbindungsgleis, um in das Gleis 203 zu gelangen.
Die Rf für die spätere Zugfahrt RE-D 4636 wechselte auf dem Gleis 231 die Fahrtrichtung um
anschließend an eines der Bahnsteiggleise zu fahren.
Die folgenden Abbildungen veranschaulichen die geografische Lage des Ereignisortes.
Abbildung 1: Lageplan mit Fahrtverlauf des Güterzuges DGS 489591
1
Quelle: Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / BKG 2024, bearbeitet durch BEU
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Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.02.2020, Bf Würzburg Hbf
Abbildung 2: Gleislageskizze mit Fahrtverlauf der beteiligten Fahrzeugbewegungen.2
3.2 Beteiligte und Mitwirkende
Am Ereignis waren folgende Stellen beteiligt:
DB Netz AG, Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)
(seit 01.01.2024 DB InfraGO AG)
DB Regio AG, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
IGE Bahntouristik GmbH & Co. KG (EVU)
Für das EIU lag eine Sicherheitsgenehmigung gemäß § 7c Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
des Eisenbahn-Bundesamtes vor.
Beide EVU verfügten über eine Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG und waren damit
zur Teilnahme am Eisenbahnbetrieb berech gt.
Im Rahmen der Sachverhaltsermi lung und Ursachenerforschung wurden neben den o. g.
Beteiligten das Bundespolizeirevier Bamberg mit einbezogen.
2
Quelle: DB Netz AG: Bildkartei für Regelzugstraßen 08/2012, bearbeitet durch BEU
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Untersuchungsbericht über Zugkollision am 16.02.2020 in Würzburg Hbf
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:TPGWJyjIBO]
15.03.2025 17:35 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2022-11/002-3323
Stand:
04.02.2025
Erstveröffentlichung:
03.02.2025
Version 1.1
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
17.11.2022
Zeit:
03:26 Uhr
Benachbarte Betriebsstellen:
Bf Meinersen – Hp Leiferde (b Gi orn)
Streckennummer:
6107
Kilometer:
208,92
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 17.11.2022, Bf Meinersen – Hp Leiferde (b Gifhorn)
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 17.11.2022 gegen 03:26 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 42593 auf der Fahrt von
Antwerpen-Noord (Belgien) nach Köthen Mi e zwischen dem Bahnhof (Bf) Meinersen und
dem Haltepunkt (Hp) Leiferde (b Gi orn) mit dem vor dem LZB-Block 86 stehenden Güterzug
DGS 90977.
1.2 Folgen
Bei der Kollision wurde der Triebfahrzeugführer (Tf) des Güterzuges DGS 42593 leicht verletzt.
Es entstanden Sachschäden in geschätzter Höhe von ca. 4.000.000 Euro.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren eingeordnet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri scher
Faktoren ist in den folgenden Kapiteln gegeben.
Zur direkten Zuordnung wird den sicherheitskri schen Faktoren eine Kurzbezeichnung
zugewiesen. Jedem ursächlichen oder beitragenden Faktor wird der Buchstabe F und einer
fortlaufenden Nummerierung beigestellt. Beispiel: [F1]. Zugehörige systemische Faktoren
erhalten bei derselben Nummer den Buchstabe S; hier können ggf. weitere Unterscheidungen
mi els eines Kleinbuchstaben erforderlich werden. Beispiel: [S1a] und [S1b] zu [F1]
Erkannte Aspekte, welche nach dem Ereigniseintri die Raschheit oder Leistungsfähigkeit des
No allmanagements beeinträch gt und dadurch das Schadensausmaß vergrößert haben,
werden mit dem Buchstaben N fortlaufend nummeriert. Beispiel: [N2].
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Untersuchungsbericht
Zugkollision, 17.11.2022, Bf Meinersen – Hp Leiferde (b Gifhorn)
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung /
Unterlassen /
Umstand /
Vorkommnis
17.11.2022/03:16 Uhr
LZBÜbertragungsausfall
mit Meldung Nr. 333
bei Zug DGS 42593.
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
[F1]
[S1]
LZBÜbertragungsausfall bei Zug
DGS 42593 mit
unbekannter
technischer
Ursache
Angemessenheit der
Informa onskanäle
hinsichtlich
Leistungsniveau der
LZB
-
[S2a]
17.11.2022/03:21 Uhr
Au rag zur
Weiterfahrt trotz
fehlender
Feststellungen zur Erp
erteilt.
[F2]
Fahrdienstleiterin
(Fdl-in) führte die
Erp fehlerha
durch und übersah
die Belegung des
zu prüfenden
Blockabschni s
-
-
[F3]
Anzeigeergonomie
um Entscheidung für
Erp zu unterstützen
Handlungssicherheit
der Fahrdienstleiter
(Fdl) bei der Erp.
[S2b]
Vollständig
risikoorien ertes
Kompetenzmanage
ment
Teil der Ausgangslage:
Darstellung und
Bezeichnung des
Streckenbandes auf
der Lupenansicht des
Fdl-Bedienplatzes.
Teil der Ausgangslage:
Keine Einordnung des
Befehls 10 und 10.1
als Fahrt mit
besonderem Au rag
innerhalb der
Fahrdienstvorschri
Richtlinie (Ril) 408.
[F4]
-
17.11.2022/03:23 Uhr
Tf des DGS 42593
setzt seine Fahrt
unter Überschreitung
der 𝑣
fort.
-
Keine Einordnung
des Befehls 10 und
10.1 als Fahrt mit
besonderem Au rag
innerhalb der Ril 408
[F5]
-
-
Übermäßige
Kollisionsgeschwindi
gkeit führte zu
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Untersuchungsbericht
Zugkollision, 17.11.2022, Bf Meinersen – Hp Leiferde (b Gifhorn)
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung /
Unterlassen /
Umstand /
Vorkommnis
Ursächlicher
Faktor
Beitragender
Faktor
Systemischer
Faktor
Vergrößerung des
Schadensausmaßes
[N6]
17.11.2022/03:30 Uhr
Verhalten bei Gefahr
durch Fdl-in.
-
Verzögerter Ablauf
der Schri e im
No allmanagement
beitragend auf
Maßnahmen der
Fremdre ung
[N7]
17.11.2022/03:28 Uhr
Verhalten bei Gefahr
durch Tf des DGS
90977.
-
-
-
Fehlender
Nothaltau rag
beitragend auf
Maßnahmen der
Fremdre ung
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren
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Untersuchungsbericht über Zugkollision am 17.11.2022 in Meinersen - Leiferde (b Gifhorn)
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:z_G3Lu5CrA]
15.03.2025 17:35 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:
BEU-uu2020-05/008-3323
Stand:
07.01.2025 Version: 1.0
Erstveröffentlichung:
14.01.2025
Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb
Ereignisart:
Zugkollision
Datum:
23.05.2020
Zeit:
22:19 Uhr
Bahnhof:
München Nord Rbf
Gleis:
261
Kilometer:
16,0
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 23.05.2020, München Nord Rbf
1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.
1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 23.05.2020 gegen 22:19 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 50214 auf der Fahrt von
München Ost Rbf nach Meimersdorf im Rangierbahnhof (Rbf) München Nord Rbf im Bereich
der
nördlichen
Umfahrung
der
Richtungsgruppe
auf
dem
nicht
öffentlichen,
innerbetrieblichen Gleisübergang (GÜ) 6 bei km 16,0 mit einem in Fahrtrichtung von links
querenden Lastkra wagen (Lkw) mit Muldenkipperau au.
1.2 Folgen
Bei der Zugkollision wurde der Fahrer des Lkw zunächst schwer verletzt und verstarb zehn
Tage später im Krankenhaus an den Unfallfolgen.
Weitere Personen wurden nicht verletzt oder getötet.
Der Lkw wurde über eine En ernung von ca. 25 m vom Güterzug mitgeschlei , riss dabei das
Lichthauptsignal X2 um und kam mit schweren Beschädigungen zum Stehen.
Die führende Elektrolokomo ve des Güterzuges wurde im linken Frontbereich beschädigt,
blieb aber fahrtüch g.
Die Sachschäden beliefen sich auf rund 163.000 Euro.
1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Seite 2 von 34
Untersuchungsbericht
Zugkollision, 23.05.2020, München Nord Rbf
Am 23.05.2020 führten in München Nord Rbf Bauunternehmen im direkten Au rag des
Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) bzw. über Unterau räge Baumaßnahmen aus.
Den Au ragnehmern oblag die Pflicht, nur entsprechend unterwiesene Beschä igte
einzusetzen. Ein für die Transportleistungen disponierter Fahrer eines Lkw war in der
Betriebsanlage ohne die obligatorische Unterweisung tä g. Um 22:19 Uhr befuhr er einen
innerbetrieblichen Gleisübergang (GÜ) mit seinem Lkw. Dabei kam es zur Kollision mit dem
Zug DGS 50214.
Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung /
Unterlassen /
Umstand /
Vorkommnis
Ursächlicher
Faktor
(Ausgangslage)
Delega on der Pflicht
auf die beau ragten
Bauunternehmen
durch das EIU, nur
unterwiesene
Beschä igte
einzusetzen.
23.05.2020,
vor 22:19 Uhr.
Einsatz des LkwFahrers ohne
vorherige
Unterweisung.
Systemischer
Faktor
Kontrollfreie
Delega on der
Unterweisung auf
Au ragnehmer
[F4]
Verfahren zur
Kontrolle der
Ergebnisse der von
den Au ragnehmern
erbrachten
Dienstleistungen
seitens des EIU [S4]
Unterweisungspflicht über alle
Beschä igten [F2]
23.05.2020,
gegen 22:19 Uhr.
Sicherstellung der
Ausführung von
Sicherheitsaufgaben
[S2]
Sorgfalt beim
Führen des
Lkw [F3]
Unterlassenes
Befolgen der am GÜ 6
beschränkten
Höchstgeschwindigkeit
10km/h.
23.05.2020,
um 22:19 Uhr.
Beitragender
Faktor
Sichtverhältnisse
am GÜ 6 [F1]
Kollision Lkw mit Zug
DGS 50214.
Risikokontrolle
durch Regeln zu
Gestaltung und
Betrieb [S1]
Tabelle 1: Auflistung Einflussfaktoren
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Untersuchungsbericht
Zugkollision, 23.05.2020, München Nord Rbf
1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergehen nachfolgende
Sicherheitsempfehlungen an die na onale Sicherheitsbehörde EBA.
Lfd. Nr.
Sicherheitsempfehlung
Betri
Unternehmen
02/2025
Es wird empfohlen, dass das EIU die Planungs- und
Betriebsregeln für GÜ hinsichtlich ausreichender
Risikokontrolle gem. Verordnung (EU) 2018/762,
Anhang II, Kriterium 3.1.1 a), überprü und ggf.
verbessert, auch mit Wirkung auf bestehende GÜ.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen
03/2025
Es wird empfohlen, die Konzepte zur Überwachung Eisenbahninfrastrukturbeau ragter Au ragnehmer gemäß Verordnung
unternehmen
(EU) 2018/762, Anhang II, Kriterium 5.3.3. a) und
6.1.1. a), in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen, damit
die Kenntnis von Regeln mit Auswirkung auf die
Eisenbahnsicherheit durch deren Beschä igte
sichergestellt ist, unabhängig von den Regelungen
der Arbeitssicherheit.
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Untersuchungsbericht über Zugkollision am 23.05.2020 in München Nord Rbf
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:37dI7CBv-1]
15.03.2025 17:35 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0