Genau, darf er nicht.
12.08.2025 15:22 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0@universalgelehrter.bsky.social
Grüner und linker Spinner. Experte für alles. Politisch leicht links der Mitte. Vegetarier. Zweifachpapa. Christ. Dorfkind. Professioneller X-splainer. DrüKos > DruKos.
Genau, darf er nicht.
12.08.2025 15:22 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0Dem Schutzstatus stehen ausschließlich solche Handlungen entgegen, die mit dem Status als Zivilist unvereinbar sind, also die aktive Beteiligung an Kampfhandlungen, entweder als Kämpfer oder Befehlsgeber.
12.08.2025 08:14 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0Ein Journalist darf lügen, dass sich die Balken biegen, ohne seinen Schutzstatus zu verlieren. Er darf öffentlich die Unterstützung einer Kriegspartei betreiben, er darf für sie spenden, er darf Verwundete versorgen, er darf Trost spenden. Das alles ändert nichts an seinem Status als Zivilist.
12.08.2025 08:14 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0Du hast offensichtlich keine Ahnung worüber du redest. Journalisten sind auch dann völkerrechtlich besonders geschützt, wenn sie Mitglied einer kämpfenden Einheit sind. Es gibt auch keine Verpflichtung, dass ein Journalist im Krieg unabhängig oder neutral berichten müsste.
12.08.2025 08:14 — 👍 1 🔁 0 💬 2 📌 0Was heißt "terroristisch betätigt"? Die bloße Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung reicht jedenfalls nicht.
12.08.2025 08:02 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0Ich finde nicht, dass wir damit leben müssen, sondern wir können durchaus von Israel verlangen, dass diese Frage umfassend beantwortet wird. Also genau so wie es Auswärtiges Amt, Reporter ohne Grenzen und ähnliche tun.
12.08.2025 07:58 — 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0tätig wäre.
Dass Journalisten, Sanitäter und Seelsorger ihren Status verlieren können habe ich mehrmals erklärt. Niemand bestreitet das. Sie verlieren ihn aber nicht durch irgendwelche Verbindungen zu Konfliktparteien, sondern durch aktive Beteiligung.
Warum das Strohmann-Argument? Was du schreibst habe ich nie behauptet. Und ist auch im vorliegenden Fall ziemlicher Quatsch, denn der Mann um den es geht, der hat völlig unzweifelhaft journalistisch gearbeitet. Er hat sich nicht einfach nur eine Weste angezogen und so getan, als ob er journalistisch
12.08.2025 07:56 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0steht das eher nicht seinem Status als Journalist entgegen.
Deshalb wäre die Frage, ob es Belege dafür gibt, dass dieser Journalist im Konflikt seit dem 07.10.2023 aktiv an Kämpfen, im oben genannten Sinne, beteilgt war.
An der Stelle wird die Frage schon spannender. Falls der Journalist bspw. gestern noch eine Rakete abgefeuert hat, dann wird er kaum für sich beanspruchen können, Journalist und Zivilist zu sein. Falls er aber im Jahr 2017 mit einer Hamas-Einheit trainiert hat oder eine Rakete abgefeuert hat, dann
12.08.2025 07:47 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0Es reicht hingegen nicht, bei Kämpfen zugegen zu sein.
12.08.2025 07:44 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0Journalisten gelten, wie Sanitäter und Seelsorger, als Zivilisten, es sei denn sie unternehmen etwas, das mit dem Status als Zivilist unvereinbar wäre. Mit dem Status als Zivilist unvereinbar ist eine aktive Beteiligung an Kämpfen, entweder unmittelbar oder mittelbar als Befehlsgeber.
12.08.2025 07:44 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0"Der Journalist war dann ein legitimes Ziel, wenn er aktiv in Kämpfe involviert war, etwa durch eigene Bedienung von Waffen oder die Befehligung anderer Kämpfer."
Lesen ist nicht deine Stärke, oder?
und den Vereinigten Arabischen Emiraten, also auch aus "arabischen Bruderstaaten". Dass es keine Luftabwürfe aus dem Iran oder Syrien gibt, dürfte einleuchten.
11.08.2025 20:05 — 👍 2 🔁 0 💬 0 📌 0Der größte Anteil an Hilfsgütern kommt über Ägypten nach Gaza, ein Teil davon von ägyptischen Organisationen wie dem Roten Halbmond. Dass diese Güter die Grenze zu Gaza teilweise nicht überschreiten, liegt nicht an Ägypten.
Hilfslieferungen per Luftbrücke stammen fast ausschließlich aus Jordanien
"Btw. warum helfen die arabischen Bruderstaaten eigentlich nicht? Ich hab jedenfalls nix von ägyptischen Lieferungen mitbekommen."
Niemand kann was dafür, dass du miserabel informiert bist.
Was für ein Scheinargument?
Du redest zusammenhangloses Zeug.
Bei welchem Verständnisproblem kann ich behilflich sein?
11.08.2025 19:31 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0Die Beweise für diese Behauptung sind sehr dünn.
11.08.2025 17:07 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0dort ausgebildet wurde, mit Hamas-Anführern regelmäßig Golf spielt oder dergleichen ist völkerrechtlich nicht von Belang.
11.08.2025 17:06 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0Möglicherweise hat dieser Mann in der Vergangenheit Raketen auf Israel abgefeuert. Das wäre dann schon eher ein Grund, an seinem anzunehmenden Status als Zivilist zu zweifeln. Die Beweislage dafür ist aber, vorsichtig formuliert, sehr dünn.
Ob er auf Gehaltslisten der Hamas steht, irgendwann mal
hingegen nicht ausreichend. Für Journalisten gelten diesbezüglich die gleichen Regeln wie für Sanitäter und Seelsorger, die im Regelfall eben keine legitimen Ziele sind, sogar dann nicht, wenn sie einer kämpfenden Einheit angehören.
11.08.2025 17:03 — 👍 1 🔁 0 💬 2 📌 0Nein, es ist nicht irrelevant.
Was soll ein "hoher Offizieller" sein?
Der Journalist war dann ein legitimes Ziel, wenn er aktiv in Kämpfe involviert war, etwa durch eigene Bedienung von Waffen oder die Befehligung anderer Kämpfer. Die irgendwie geartete Eingliederung in Strukturen der Hamas ist
Von müssen war keine Rede, nur von können.
Von wegen "aufmerksam lesen" und so.
Tatsächlich ist es so, dass die reine Zugehörigkeit zur Hamas nicht ausreicht, dass ein Journalist seinen völkerrechtlichen Schutzstatus verliert. Er muss sich aktiv an Kämpfen beteiligen.
11.08.2025 16:38 — 👍 6 🔁 0 💬 1 📌 0Es gibt gar keine Notwendigkeit, als Journalist im Krieg unabhängig zu sein, um besonderen Schutz zu genießen. Es reicht schon, wenn man nicht zur Waffe greift.
11.08.2025 16:35 — 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0Du kannst ja gerne erklären, was du mit "Die palästinensische Bevölkerung hat diesen Massenmord anschließend auf den Strrassen gefeiert" sagen wolltest, denn aus dem Kontext dieser Unterhaltung würde ich genau das schließen, was ich ergänzt habe.
Also?
"Journalistische Distanz" ist keine Voraussetzung für den Schutz von Journalisten nach den Genfer Konventionen.
11.08.2025 14:59 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0kämpfende Verbände integriert sein, also mit ihnen reisen und dergleichen. Das alles hebt ihren Schutzstatus nicht auf.
Journalisten sind in dieser Hinsicht so zu behandeln wie Sanitäter oder Seelsorger.
Noch was: Ich glaube im Detail ist diesem Sprecher nicht klar, dass die bloße Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung nicht ausreicht, um den Schutzstatus als Journalist zu verlieren. Der Journalist muss auch aktiv kämpfen, ansonsten bleibt er Journalist. Journalisten dürfen sogar in
11.08.2025 14:08 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0