Angenommen, Staat A wäre im Besitz einer Atomb. und es gäbe Beweise, dass diese gegen Staat B eingesetzt werden soll – ab welchem Zeitpunkt wäre ein Präventivschlag völkerrechtlich gerechtfertigt? Nach Angriff? Bei unmittelbarer Bedrohung? Oder gibt es dieses Szenario per Definition gar nicht?
16.06.2025 17:44 — 👍 2 🔁 0 💬 0 📌 0