Wenn es denn eine Beleidigung wäre. Ist es aber nicht. Eins Staat ist nicht beleidigungsfähig. Er muss aber Meinungsfreiheit garantieren.
Stattdessen nutzt Weimer genau dieses verfassungsrechtlich geschützte Kunstzitat, um seinen Eingriff in die Kunstfreiheit zu rechtfertigen. Das ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern führt vor Augen, wie es um die (fehlende) Eignung für das Amt des Kulturstaatsministers bestellt ist.
Heine schrieb in den Schlesischen Webern: „Deutschland, wir weben dein Leichentuch." Klang damals auch nach Aufruhr. Ist aber Kunst. Ein Kulturstaatsminister sollte das wissen.
Und jetzt wird es richtig peinlich für den Kulturstaatsminister: Genau dieser Song war Gegenstand der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kunstfreiheit. Das Gericht entschied: Es ist radikale Gesellschaftskritik – vergleichbar mit Heinrich Heine. Und durch die Kunstfreiheit geschützt.
Das Zitat steht auf der Markise des „Golden Shop" in Bremen. Weimer: Eine Haltung dahinter könne nicht preiswürdig sein. Kleines Problem: Es ist Kunst. Ein Zitat aus dem ikonischen Punk-Song „Deutschland muss sterben" von Slime.
„Deutschland verrecke." Mit diesem Zitat begründet Kulturstaatsminister Weimer den Ausschluss einer Bremer Buchhandlung vom Deutschen Buchhandlungspreis. Eine Begründung, die eine gewaltige Wissenslücke offenbart.
Wir prüfen jetzt zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine derartige Lüge ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig. Unsere Pressemitteilung zu der neuen Entwicklung: www.prigge-recht.de/pressemittei... (6/6)
Seit gestern sind die Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig. Wir wollen feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem BKM und dem Verfassungsschutz rechtswidrig waren. (5/6)
Es kommt noch dicker: Zwei der drei Buchhandlungen – Golden Shop in Bremen und Rote Straße in Göttingen – waren sogar für den Sonderpreis als „besonders herausragende Buchhandlungen“ vorgesehen. Statt 7.000 hätten sie 15.000 Euro erhalten. (4/6)
Die Jury hat am Sonntag klargestellt: Sie hatte alle drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen. Der Ausschluss kam allein vom Kulturstaatsminister. Die Buchhandlungen sollten das offensichtlich nie erfahren. (3/6)
„Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden.“ – So schrieb das Kulturstaatsministerium im Februar an die drei Buchhandlungen. Persönlich, bedauernd, respektvoll. Und gelogen. (2/6)
Die Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis geht weiter: Der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen belogen. In einer E-Mail vom Februar teilte der BKM ihnen mit, die Jury hätte sich nicht für sie entschieden. Das war unwahr. (1/6)
Die Jury bringt es selbst auf den Punkt: Buchhandlungen sind Orte der Meinungsbildung und der gelebten Meinungsfreiheit. Dass ausgerechnet ein Kulturpreis zum Schauplatz intransparenter Geheimdienstbewertungen wird, widerspricht allem, wofür dieser Preis steht.
www.boersenblatt.net/news/stellun...
Noch bemerkenswerter: Die Jury hat bewusst keine Nachnominierungen vorgenommen. Stattdessen lässt sie drei Plätze sichtbar leer. Eine stille, aber unmissverständliche Geste.
Jetzt ist es offiziell: Die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises stellt sich hinter alle 118 nominierten Buchhandlungen – und distanziert sich ausdrücklich vom Haber-Verfahren.
Wir klagen gemeinsam mit Lea Voigt, Sven Adam, unserer Kollegin Sophie Hartmann – unterstützt vom GegenRechtsSchutz. Auf Vergabe des Preises, auf vollständige Auskunft und auf gerichtliche Überprüfung des Haber-Verfahrens. Kulturförderung darf kein Instrument verdeckter staatlicher Kontrolle sein.
Es ist denkbar, dass bloße Kritik an der Regierung für den Ausschluss genügte. Wir wissen es nicht – weil niemand es uns sagt. Der Spielraum des Verfassungsschutzes ist weit. Und genau das ist das Problem: Wo Entscheidungen auf geheimen Einschätzungen beruhen, fehlt jede demokratische Kontrolle.
In der Rechtswissenschaft nennt man das einen Chilling Effect – die schleichende Selbstzensur, die entsteht, wenn Menschen ihre Grundrechte nicht mehr frei ausüben, weil sie Nachteile fürchten. Es reicht schon die Möglichkeit, dass so etwas passiert. Und genau diese Möglichkeit ist jetzt Realität
Und zwar nicht nur an die drei betroffenen Buchhandlungen – sondern an jede Buchhandlung, jeden Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land: Pass auf, was du ins Schaufenster stellst. Überleg dir, wen du einlädst. Halt dich zurück, wenn du Fördergelder beantragst.
Buchhandlungen sind Orte der Literatur, der Debatte, der politischen Auseinandersetzung. Sortiment, Veranstaltungen, ihre bloße Existenz sind Ausdruck von Presse- und Meinungsfreiheit. Wenn der Staat solche Orte ohne Grundlage von Auszeichnungen ausschließt, sendet das eine Botschaft.
Es geht um das sogenannte Haber-Verfahren: Die Politik fragt vor Förder- oder Preisentscheidungen beim Verfassungsschutz an. Was dabei herauskommt, ist geheim. Die Betroffenen erfahren nicht, was ihnen vorgeworfen wird. Keine Begründung, kein Widerspruch, keine Kontrolle.
Die Betroffenen wissen bis heute nicht, was ihnen vorgeworfen wird. Wir vertreten eine der drei Buchhandlungen – und klagen. Denn dieser Fall geht weit über unsere Mandantin hinaus. Auch andere Formen staatlicher Finanzierung, z.B. in Bezug auf Jugendverbände oder Demokratieprojekte, sind betroffen.
Drei Buchhandlungen werden von einer unabhängigen Fachjury für den Deutschen Buchhandlungspreis nominiert. Dann greift Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ein und streicht sie von der Liste. Die Begründung: geheime Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Eine Einordnung 👇
Garzweiler ist kein Einzelfall. In meinem Hintergrundartikel zeige ich weitere Beispiele fragwürdiger Behördenkommunikation in sozialen Netzwerken – und ordne ein, wo die rechtlichen Grenzen liegen. 👇
www.prigge-recht.de/welche-grenz...
Die Polizeipräsenz in sozialen Netzwerken ist seit Garzweiler nochmals massiv gewachsen. Die rechtliche und politische Reflexion dazu leider nur wenig.
Noch grundsätzlicher: Die Polizei ist keine privilegierte Quelle. Erst recht nicht, wenn sie selbst Teil der Auseinandersetzung ist. Wer eigene Reichweite aufbaut, prägt das Narrativ über sich selbst – und umgeht echte journalistische Einordnung.
Und hier liegt das strukturelle Problem: Polizeilichen Äußerungen wird aufgrund der ihrer Autorität erhöhte Glaubwürdigkeit beigemessen. Trifft diese Autorität in der Geschwindigkeit von Social Media auf ungeprüfte Informationen, ist das keine Kommunikationspanne, sondern ein Grundrechtsproblem.
Da war die Erzählung aber längst in der Welt. Die Polizei ist auf Instagram, TikTok & X präsent wie keine andere Behörde. Das ist nicht per se falsch. Aber als Hoheitsträger mit Zwangsbefugnissen ist sie dem Sachlichkeitsgebot verpflichtet. Ihre Kommunikation muss auf gesicherten Tatsachen beruhen.
Das Problem: Die Zahlen waren übertrieben. Der @djv.de sah sich veranlasst, öffentlich klarzustellen, dass sie um ein Vielfaches „frisiert“ wurden. Der Polizeipräsident räumte später ein, dass einige Beamte ohne Fremdverschulden gestürzt seien – also keineswegs durch Aktivist:innen verletzt wurden.