Wenig Sachen haben so wenig Aussagekraft wie " Die Polizei ermittelt." oder "xy hat Anzeige erstattet.". Das heißt nichts weiter und ist keinerlei juristische Einordnung eines Verhaltens.
Mal abgesehen davon, dass das Strafverfahren gegen Jan Fleischhauer inhaltlich selber ein ganz großer Witz ist: Der gewählte Teaser vom SPIEGEL geht hier nicht einmal mehr als rücksichtloser Clickbait durch, sondern ist schlicht und ergreifend Desinformation über juristische Sachverhalte.
Da heute nicht nur Landtagswahl in BW ist, sondern außerdem auch Weltfrauentag, hier für die #Jurabubble die passende Podcast-Empfehlung: "Frauen von damals" von Bianca Walther, hier insbesondere mit der Folge zu Anita Augspurg:
creators.spotify.com/pod/profile/...
Heute ist der seltene Fall einer Wahlpflicht oder jedenfalls einer Regelung, die dem irgendwie nahe kommt:
Lunge gebluded!
Was ich mir zeit meines Jurastudiums statt "So nicht vertretbar!", "Nein!!" und "Mit Bedenken NOCH 4 Punkte" als Korrekturanmerkungen gewünscht hätte:
Erneut zum Thema selektive Wahrnehmung und Bewertung von Kriminalität. Das Geschehen ist eine Randnotiz in der Zeitung, obwohl rund um Fußballereignisse ständig Straftaten stattfinden. Warum hier keine Debatte à la "Stadtbild"?
Das ist richtig, aber so eine "Bitte verklagt uns nicht, wenn wir was falsch machen"-Haltung aus dem Munde eines Politikers ist irgendwie nochmal was anderes, als wenn ahnungslose Privatleute, die selber auch nur wenig Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen haben, aufs Korn genommen werden.
Über den Sinn des Verbandsklagerechts kann man ja sicher lange diskutieren. Aber das hier ist nicht der erste Fall, wo der klagende Verband der Buhmann ist, obwohl einfach nur ein bestehendes Verbot durchgesetzt wurde, welches der Verband weder geschaffen hat noch ändern kann.
Eintrag #1438 aus dem Verzeichnis "Berufe, die irgendwann einfach keiner mehr machen will".
Mir stößt in der Lifestyle-Teilzeit Debatte mehr und mehr auf, dass immer suggeriert wird, es gäbe einen unbedingten Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Teilzeit. § 8 Abs. 4 TzBfG ist so mächtig ja aber gar nicht (im Gegensatz z. B. zu § 164 Abs. 5 SGB IX).
Liebe Studierende, was halten Sie von dieser Aussage?
Liebe Studierende, was halten Sie von dieser Aussage?
An alle Schöffen: Nächste Woche ist bei euren Terminen die voraussichtlich letzte Möglichkeit in diesem Jahr, den Vetretern der Staatsanwaltschaft Schokonikoläuse an den Platz zu stellen, also macht bitte davon Gebrauch - sie freuen sich sehr darüber! 😇
Ich, wenn ich mal wieder lesen muss, dass das Tatbestands- bzw. Vorverlagerungsmodell in der Lage sei, das Problem der Bestrafung nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Verstoß gegen § 20 StGB bzw. Art. 103 Abs. 2 GG zu lösen:
Was wäre denn eigentlich mit einer Strafbarkeit wegen Unterschlagung in Tateinheit mit unerlaubtem Cannabisbesitz gem. § 34 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) KCanG? Das Handeln des Polizisten in dem Moment war ja nicht mehr durch polizeiliche Befugnisnormen gerechtfertigt. #TeamStrafrecht
Bald n Date mit ner Juristin. Was kann ich beim Date sagen? Wrong answers only
@krachmaninov.bsky.social bei dir halt die normalen Vorschläge
Ich habe diese Sache nur am Rande verfolgt, was ich mich dabei aber immer wieder gefragt habe: Gibt es da nicht einen parallelen Konflikt mit Blick auf Deutschland? Jetzt mal unabhängig von den Waffen - § 184l StGB stellt den Handel mit kindlichen Sexpuppen ja sogar unter Strafe.
Wie ist die Rechtslage?
Finde ich schon ein Hammerangebot mit dieser PlusGarantie, man würde sich fast wünschen, als Verbraucher hätte man direkt qua Gesetz einen Anspruch gegen den Verkäufer auf sowas, man könnte das dann vielleicht "Nacherfüllung" nennen oder so, aber naja, schöne Utopie ich weiß.
Das Zauberwort (und für mich Reizwort) lautet hier in der Tat actio libera in causa, ja!
Ich, wenn ich im Strafrechtsteil der mündlichen Prüfung gefragt werde, ob es eine Möglichkeit gibt, den während der konkreten Tatausführung schuldunfähig betrunkenen Täter doch noch zu bestrafen:
Wie ist die Rechtslage?
Juristische Begriffsbildung am Limit.
Habe gerade durch Zufall gelesen, dass Anne Brorhilker an der RUB studiert hat. Wir sind wieder wer.
We've all been there!
Mein Tipp wäre vorher kacken und dann in der Klausur nicht einpennen!
Für Begriffsverwirrung hat da leider gesorgt, dass selbst höchste Gerichte bei dieser Mitnahme zur Durchsicht auf Grundlage des § 110 StPO von einer "(vorläufigen) Sicherstellung" sprechen - da ist die Verwechslungsgefahr mit Maßnahmen nach § 94 Abs. 1 StPO ja leider vorprogrammiert.