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Damit endet der recht kurze 17. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess. Weiter geht es am 1. April u.a. mit der Vernehmung eines Zeugen zu Krankenkassendaten.
Die Termine am 15., 16., 22. und 23.4. entfallen. Als Termine im Juli gab die Richterin den 08.7., 09.7. und 17.7. bekannt.
Terminübersicht ⬇️
Es lasse sich jedoch heute nicht mehr nachvollziehen, inwiefern das bei der Patientin unter dem Namen Eminger geschehen ist. Zumindest seien alle Behandlungen bis auf eine Zahnreinigung über die Krankenkasse abgerechnet worden.
Der Abschluss der Befragung drehte sich darum, ob es auch möglich gewesen wäre, sich ohne Vorlage der Krankenkassenkarte behandeln zulassen. Mithilfe eines Formulars wäre das gegangen, wenn die Krankenkassenkarte später nachgereicht worden wäre, so die Zeugin.
Zschäpe sei ihr damals nicht bekannt gewesen, aber an die Patientin aus der Lichtbildmappe konnte sie sich erinnern. Diese habe sich einmal aufgrund eines ausgeschlagenen Vorderzahns behandeln lassen, weil sie vom Stuhl gefallen sei. Das seien „Geschichten, die man sich merkt“.
Als zweite Zeugin war eine der Arzthelferinnen geladen, die in der Vernehmung 2012 die Patientin in der Lichtbildmappe erkannt haben soll. Wie das damals genau ablief, daran konnte sich die Zeugin nicht mehr erinnern.
Im weiteren Verlauf der Befragung bestätigte der Zahnarzt, dass man auch damals nur Patient*in werden konnte, wenn man eine Krankenkassenkarte vorgelegt hat. Dieses Prozedere musste einmal pro Quartal wiederholt werden.
Anhand einer Recherche im EDV-System der Praxis ergab sich, dass eine Patientin unter dem Namen Susann Eminger von 2008 bis 2009 insgesamt fünf Behandlungen durchführen ließ.
Der Zeuge Dr. M. gab an, sich zwar nicht an Zschäpe als Patientin zu erinnern, seine Arzthelferinnen hätten sie jedoch in einer polizeilichen Vernehmung im Juni 2012 in einer Lichtbildmappe wiedererkannt. Laut seinen Kolleginnen sei Zschäpe jedoch unter anderem Namen da gewesen.
Im 2. NSU-Prozess ging es heute um Zahnarztbesuche, die Beate Zschäpe von September 2008 bis August 2009 mit der Krankenkassenkarte von Susann Eminger vorgenommen haben soll. Geladen waren ein Zahnarzt aus Zwickau sowie eine in seiner Praxis angestellte Arzthelferin. Thread 👇
Heute ist der 17. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess. Geladen sind die Mitarbeiter*innen der Zahnarztpraxis in Zwickau, in der sich die Rechtsterroristin Beate Zschäpe mit Hilfe der Krankenkassenkarte der Angeklagten Susann Eminger behandeln ließ.
📻 Unsere neue #Podcast-Folge mit @rechtegewalt.bsky.social ist da: Staatsgewalt, Rassismus und Misogynie in den USA. Ein Gespräch mit Cynthia Miller-Idriss (@milleridriss.bsky.social).
Das Gespräch ist im Podcast im Original auf Englisch zu hören.
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Der 2. NSU-Prozess wird am 11. März um 9:00 Uhr in den Räumen des Landgerichts Dresden fortgesetzt. Geladen ist die Belegschaft der Zahnarztpraxis, in der sich Beate Zschäpe mit der Krankenkassenkarte von Susann Eminger behandeln ließ.
Noch nach der Selbstenttarnung blieb es also bei einem Verhaltensmuster der Behörden: Man sah Nazis beim Handeln zu und wiegte sich wohl durch engmaschige Beobachtung in Sicherheit. Währenddessen hätten die Emingers vermutlich die Gelegenheit gehabt, Beweise zu vernichten.
Diese Telefonate fanden im Vorfeld der Durchsuchung am 23. November 2011 statt, die NSU-Unterstützer waren also bestens darüber informiert, dass gegen sie ermittelt wurde. Welche Konsequenzen das für die Ermittlungen im NSU-Komplex hatte, lässt sich heute nicht mehr feststellen.
Die beiden Gesprächspartner*innen ergehen sich in Verschwörungserzählungen über den vermeintlichen Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos oder darüber, ob nicht vielleicht die „Scheißzecken“ das NSU-„Bekennervideo“ erstellt haben könnten.
Das dritte abgespielte Gespräch führte Susann Eminger mit einer Freundin. Auch sie bemitleidet sich darin selbst, stellt sich als Opfer von Polizei, Presse und Antifa dar; Fotos der Emingers und ihre Adresse seien öffentlich. Gemeinsam stellen sie fest: „Antifa“ – „Die geben da keine Ruhe!“
Immer wieder fallen in den Telefonaten Äußerungen, dass „die“ doch alle einen „Dachschaden“, eine „Meise“ oder eine „Macke“ hätten oder dass „Dreck“ ins Internet geschrieben werde.
Am Ende des ersten Telefonats bedankt sich Dienelt sarkastisch bei André Eminger für die Freunde, die er ihm gebracht habe.
Eminger hatte den Kontakt zwischen NSU-Kerntrio und Dienelt hergestellt.
Dienelt behauptet unter anderem, den Mietvertrag für die Wohnung in der Frühlingsstraße habe „Max“ (also NSU-Mitglied Uwe Mundlos) unterschrieben, er selbst habe das gar nicht gewusst.
In den beiden Gesprächen, die vermutlich im Bewusstsein geführt wurden, dass sie abgehört zu werden, stellen sich Dienelt und André Eminger als Opfer der Ermittlungen und von Presseberichterstattung dar.
Beim Telefonat am 16. November 2011, zwölf Tage nach der Selbstenttarnung des #NSU, befand sich André Eminger auf dem Weg nach Berlin, um mit einem Anwalt zu besprechen, wie er gegen Presseberichterstattung über ihn vorgehen kann.
Schließlich wurden drei von der Polizei abgehörte Telefonate aus dem Jahr 2011 abgespielt. Die ersten zwei Telefonate führten André Eminger und Matthias Dienelt, auf dessen Namen die Wohnung des NSU-Kerntrios angemietet worden war.
Nach dem kurzen Auftritt des in München wegen Unterstützung des #NSU verurteilten André Emingers wurden im 2. NSU-Prozess einige Dokumente in Augenschein genommen, u.a. die Originale zweier Bahncards auf den Namen der Angeklagten, die aber vom NSU-Mitglied Zschäpe genutzt wurden.
Im Bayerischen UA hatte André Eminger dieses Recht nicht. Dort stellte er sich und seine NSU-Unterstützung als unpolitisch dar: „Ich kann mich an kein Gespräch erinnern, wo wir uns über politische Sachen unterhalten hätten. Ich hatte ja nicht mal den Eindruck gehabt, dass die noch politisch sind.“
André Eminger machte von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das ihm als Ehemann der Angeklagten Susann Eminger zusteht. Er widersprach auch der Verwertung seiner Aussage beim zweiten Bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss im Dresdener Prozess.
„Antifa“ – „Die geben da keine Ruhe!“
Erwartungsgemäß verweigerte der Ehemann der Angeklagten im 2. NSU-Prozess heute die Auskunft.
Im Anschluss wurden im Prozess u.a. 2011 abgehörte Telefonate der Emingers abgespielt, in denen sie sich von Presse, Polizei und Antifa verfolgt fühlen.
Thread 👇
Heute ist der 16. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess. Als einziger Zeuge ist der Ehemann der Angeklagten, der im ersten NSU-Prozess wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung #NSU verurteilte André Eminger, geladen. Rechtlich hat der angebliche Aussteiger ein Auskunftsverweigerungsrecht.
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