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Hans Peter Lehofer

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Posts by Hans Peter Lehofer (@hplehofer.bsky.social)

Korrektur (danke @peterbussjaeger.bsky.social): dass Werbeleistungen (weiterhin) der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen haben, bleibt im ersten Satz des § 3a Abs. 1 MedKF-TG stehen und wird nur im letzten Satz herausgenommen, warum auch immer.

27.02.2026 12:04 — 👍 10    🔁 0    💬 0    📌 0

Ah, danke, das habe ich übersehen (gemindert an mich: wenn man unterwegs ist und nur den Handy Screen zur Verfügung hat, sollte man nicht zu komplexeren Texten posten)- mir ist aber nicht klar, warum man das dann im letzten Satz rausnimmt.

27.02.2026 12:01 — 👍 3    🔁 0    💬 0    📌 0

Von der trotzkistischen permanenten Revolution zu österreichischen permanenten Transformation?Mexiko: Partei der institutionalisierten Revolution (Partido Revolucionario Institucional)
Österreich: Partei der institutionalisierten Transformation

27.02.2026 10:35 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0
RPEX

Sorry, direkter Link ist hier: infocuria.curia.europa.eu/tabs/documen... (an die neue Website des EuGH muss ich mich erst gewöhnen, das Verlinken ist jedenfalls erstmal nicht einfacher geworden)

26.02.2026 10:40 — 👍 7    🔁 0    💬 0    📌 0

Volltext des EuGH-Urteils Kommission/ Ungarn (Fall Klubrádió) nun online: infocuria.curia.europa.eu/tabs/jurispr... vorerst nur für und ungarisch

26.02.2026 10:27 — 👍 9    🔁 2    💬 1    📌 0

Ich kann das derzeit aus der Ferne nicht sagen, muss erst selbst mal bei ungarischen Kolleg*innen nachfragen

26.02.2026 09:58 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0

Für eine Geldbuße bräuchte es noch ein Beharren Ungarns (Beibehaltung der Situation). Wie man da jetzt faktisch rauskommen will: keine Ahnung (bin unterwegs und kann mich derzeit nicht wirklich dazu schlau machen)

26.02.2026 09:56 — 👍 2    🔁 0    💬 1    📌 0

Wie ich schon anderswo gesagt habe: mit dem EMFA wird der EuGH an die Seite (und in manchen EU-Staaten leider: an die Stelle) der nationalen Verfassungsgerichte treten, wenn es um die Sicherung der Medienfreiheit geht.

26.02.2026 09:50 — 👍 7    🔁 0    💬 0    📌 0

Im Fall Klubrádió brauchte es noch den Anknüpfungspunkt im (eigentlich telekommunikationsrechtlichen) Frequenzvergaberecht der EU, um die Sache vor den EuGH zu bringen. Mit dem EMFA gibt es nun eine unionsrechtliche Grundlage, um auch andere Eingriffe in die Medienfreiheit zum EuGH zu bringen /2

26.02.2026 09:50 — 👍 6    🔁 0    💬 1    📌 0
Auszug aus der Pressemitteilung des EuGH:
Schließlich urteilt der Gerichtshof, dass Ungarn die in Art. 11 der Charta der Grundrechte verankerte Meinungs- und 
Informationsfreiheit verletzt hat, und zwar zum einen durch die Entscheidung über die Ablehnung der Verlängerung und 
den Erlass des Mediengesetzes und zum anderen durch die Entscheidung über die Ungültigerklärung und die betreffende 
Ausschreibung. Dem Gerichtshof zufolge kann nämlich jede nationale Maßnahme, mit der der Zugang von 
Sendeunternehmen zu Funkfrequenzen eingeschränkt oder begrenzt wird, einen Eingriff in ihr mit der 
Rundfunkfreiheit verwandtes Recht auf Medienfreiheit darstellen. Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die 
Verstöße und Versäumnisse, die Klubrádió im vorliegenden Fall vorgeworfen werden und die sowohl der 
Ablehnungsentscheidung als auch der Entscheidung über die Ungültigerklärung zugrunde liegen und diesen 
Radiosender konkret daran gehindert haben, seine Tätigkeit im Rundfunkbereich fortzusetzen, entweder 
geringfügige formale Ungenauigkeiten oder Aspekte betreffen, die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein 
Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann.

Auszug aus der Pressemitteilung des EuGH: Schließlich urteilt der Gerichtshof, dass Ungarn die in Art. 11 der Charta der Grundrechte verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt hat, und zwar zum einen durch die Entscheidung über die Ablehnung der Verlängerung und den Erlass des Mediengesetzes und zum anderen durch die Entscheidung über die Ungültigerklärung und die betreffende Ausschreibung. Dem Gerichtshof zufolge kann nämlich jede nationale Maßnahme, mit der der Zugang von Sendeunternehmen zu Funkfrequenzen eingeschränkt oder begrenzt wird, einen Eingriff in ihr mit der Rundfunkfreiheit verwandtes Recht auf Medienfreiheit darstellen. Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die Verstöße und Versäumnisse, die Klubrádió im vorliegenden Fall vorgeworfen werden und die sowohl der Ablehnungsentscheidung als auch der Entscheidung über die Ungültigerklärung zugrunde liegen und diesen Radiosender konkret daran gehindert haben, seine Tätigkeit im Rundfunkbereich fortzusetzen, entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten oder Aspekte betreffen, die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann.

EuGH: Vertragsverletzung Ungarns, weil es Klubrádió daran gehindert hat, seine Mediendienste über eine Funkfrequenz zu erbringen. Pressemitteilung (Volltext noch nicht online): curia.europa.eu/site/upload/...

26.02.2026 09:14 — 👍 21    🔁 5    💬 3    📌 2
Preview
Steuerreform-Inseratenkampagne um 863.000 Euro brachte 36.427 Klicks Neos-Mediensprecherin Brandstötter: "Durch und durch misslungene Kampagne" – Anfragebeantwortung des Finanzministeriums zu umstrittenen Inseraten veröffentlicht

Und irgendwie ironisch, dass nunmehr Abg @brandrede.bsky.social die Legalisierung der Regierungswerbung ohne "konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses" schönreden muss, obwohl sie beim Anlassfall noch eine der schärfsten Kritikerinnen war www.derstandard.at/story/200013...

25.02.2026 23:24 — 👍 12    🔁 1    💬 1    📌 0

Genau: Baustelle Fellner-TV trifft es ganz gut; "milieu- und formatbedingte Unmutsäußerung" würde ich sagen

25.02.2026 18:25 — 👍 2    🔁 0    💬 0    📌 0

Ich hätte an 111 oder 115 StGB gedacht: Privatanklagedelikt (daher "Vergleich" möglich)

25.02.2026 16:32 — 👍 5    🔁 0    💬 1    📌 0

TIL: Menschen, die sich im Fellner-TV gegenseitig beleidigen, haben Vereinbarung, sich deshalb nicht (gerichtlich) zu belangen.
Das könnte man kurz juristisch einordnen (nicht notwendig, soweit Beleidigung formattypisch; unwirksam, soweit darüber hinaus), aber es ist eigentlich nur ein Sittenbild

25.02.2026 16:19 — 👍 32    🔁 10    💬 7    📌 0

I think it is also tricky where to draw the line: doesn't the pic of a well trained person, not missing any limbs, also disclose health info: not missing limbs, well trained? And some health conditions might be obvious to a trained diagnostic, but not to lay people, same for small religious symbols

25.02.2026 15:37 — 👍 1    🔁 0    💬 2    📌 0
Zu Z 5 (§ 3a Abs. 1):
Die neue Textierung soll klarstellen, dass die Bestimmung es erlaubt, ein kreatives Vermarktungskonzept 
für die Vermittlung der Botschaft zu verfolgen. Es ist daher auch möglich, dass die Präsentation einen 
gewissen werblichen Effekt aufweist, etwa weil eine gesetzlich in Angriff genommene Maßnahme für 
Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen mit sich bringt oder gebracht hat. Damit werden 
Auslegungsdivergenzen beseitigt und eine klare und eindeutige Regelung geschaffen.

Zu Z 5 (§ 3a Abs. 1): Die neue Textierung soll klarstellen, dass die Bestimmung es erlaubt, ein kreatives Vermarktungskonzept für die Vermittlung der Botschaft zu verfolgen. Es ist daher auch möglich, dass die Präsentation einen gewissen werblichen Effekt aufweist, etwa weil eine gesetzlich in Angriff genommene Maßnahme für Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen mit sich bringt oder gebracht hat. Damit werden Auslegungsdivergenzen beseitigt und eine klare und eindeutige Regelung geschaffen.

Lustig auch die Erläuterungen: "Die neue Textierung soll klarstellen, dass die Bestimmung es erlaubt, ein kreatives Vermarktungskonzept
für die Vermittlung der Botschaft zu verfolgen." Offenbar will die BReg wieder für noch gar nicht beschlossene Reformen werben dürfen (remember BMF Steuerreform)

25.02.2026 12:50 — 👍 14    🔁 0    💬 1    📌 0

Kurz reingeschaut: laut Regierungsvorlage sollen "Werbeleistungen [der öffentl. Hand], die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen" und solche, die "teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen", wieder zulässig werden (§ 3a MedKF-TG)

25.02.2026 12:37 — 👍 18    🔁 2    💬 4    📌 3

Ministerratsbeschluss für das EMFG-Begleitgesetz: Text www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40f5... Erläuterungen www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:f247... (Umlaufbeschluss heute, das heißt wohl, dass bis zuletzt gestritten wurde und es sich für den regulären Ministerrat nicht mehr ausgegangen ist)

25.02.2026 12:14 — 👍 9    🔁 3    💬 1    📌 0
RPEX

The CJEU also accepted legitimate interest for (general) video surveillance within a condo, without losing a word on special categories of data which are very likely to be recorded (such as someone wearing glasses): C-708/18 Asociaţia de Proprietari ... infocuria.curia.europa.eu/tabs/documen...

25.02.2026 10:09 — 👍 4    🔁 0    💬 3    📌 0

also die Berücksichtigung von Geheimhaltungsinteressen auch an selbst recherchiertem oder produziertem Material eines Medienunternehmens nicht ausgeschlossen (und in Fällen, wie sie der EGMR entschieden hat, wohl auch geboten) ist.
Zur konkreten Sache: bitte mich da außen vor lassen.

24.02.2026 23:02 — 👍 8    🔁 0    💬 0    📌 0

der EGMR zieht den Schutz gelegentlich weiter und wendet ihn auch auf selbst recherchiertes oder selbst produziertes Material an (zB EGMR 8.12.2005, 40485/02, Nordisk Film & TV); im IFG-Kontext ist zudem darauf zu verweisen, dass die Nennung des Redaktionsgeheimnisses nur demonstrativ ist, /3

24.02.2026 23:02 — 👍 7    🔁 0    💬 1    📌 0

Nach österr. Recht kommt mE das Redaktionsgeheimnis hier gar nicht ins Spiel: denn wo ginge es hier iSd § 31 MedienG um "die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen" oder um den Medienmitarbeitenden "im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen"?/2

24.02.2026 23:02 — 👍 7    🔁 0    💬 1    📌 0
 Bei der BIG ist eine Politbesetzung wesentlich einfacher als in den anderen ÖBAG-Unternehmen. Denn trotz ihrer Größe ist die BIG eine GmbH. Der Eigentümer - der Wirtschaftsminister als Vertreter der Republik- kann dem Vorstand eine Weisung erteilen.  Was bei einer Aktiengesellschaft formal ausgeschlossen ist.

Bei der BIG ist eine Politbesetzung wesentlich einfacher als in den anderen ÖBAG-Unternehmen. Denn trotz ihrer Größe ist die BIG eine GmbH. Der Eigentümer - der Wirtschaftsminister als Vertreter der Republik- kann dem Vorstand eine Weisung erteilen. Was bei einer Aktiengesellschaft formal ausgeschlossen ist.

Habe den Artikel erst jetzt gelesen: da werden wieder (einerseits) Hörensagen- und (andererseits) Heldengeschichten erzählt und dann kommt dieser Satz, der einen endgültig verzweifeln lässt (aber gut, die BIG ist eine GmbH, immerhin soviel stimmt, man muss vielleichtbescheiden bleiben).

23.02.2026 17:24 — 👍 9    🔁 0    💬 0    📌 0

Well, you might claim that content violating the ToS is technically illegal, as you are not allowed to post it ;⁠-⁠)

23.02.2026 14:41 — 👍 3    🔁 0    💬 1    📌 0

Ja, aber dass es angewandt würde, heißt ja noch nicht, dass die unbeteiligte Person deswegen auch schon Zugang bekäme: da würde dann wohl der Schutz der personenbezogenen Daten des Angezeigten entgegenstehen ;-)

22.02.2026 20:47 — 👍 0    🔁 0    💬 1    📌 0

Ob relevant oder nicht: was kann der Grund sein, um die Behörde zu anonymisieren bzw. pseudonymisieren? Datenschutz scheidet ja aus.

22.02.2026 11:05 — 👍 1    🔁 0    💬 2    📌 0

Konkret: es gab keine _Aufzeichnungen_ über Hinweise und keinen _schriftlichen_ Einsatzbefehl.
"Ein schriftlicher Einsatzbefehl oder Einsatzauftrag lag nicht vor." und "Die Hinweise 'aus der Bevölkerung' [..]
konnten nicht konkretisiert werden." steht übrigens auch schon im Expert*innenbericht.

22.02.2026 08:46 — 👍 9    🔁 2    💬 1    📌 0

Ja, ist nicht fallspezifisch, sondern generell so. Richter RA und Beh. pseudonymisieren ist eher ungewöhnlich, bei den anderen Angaben ist zu bedenken, dass wir das heute leicht herausfinden können, aber die Entscheidung unbefristet auffindbar ist, in ein paar Jahren ist das nicht mehr so leicht

22.02.2026 08:39 — 👍 3    🔁 0    💬 1    📌 0

Ja, aber man kann eingreifen, weil es einen human in the loop gibt. Die _generelle_ Pseudonymisierung von Richter, RA und Behörde ist in Kärnten üblich, sonst überwiegend nicht (und mE zuviel), aber manche Richter*innen wünschen sich das, weil leider negative Reaktionen von außen vorkommen

22.02.2026 08:33 — 👍 3    🔁 0    💬 1    📌 0
Auszug aus der Entscheidung des LVwG Kärnten:
1. Zum xxx und zum dortigen Einsatz am xxx
Der xxx liegt in xxx, Kärnten, und war während des Zweiten Weltkriegs ein Stützpunkt 
des Widerstandes gegen die Nationalsozialisten, an dem es in weiterer Folge auch zu 
notorischen Verbrechen durch die Nationalsozialisten an Kärntner Slowenen kam. 
Heute beherbergt der xxx ein Museum samt Gedenkstätte zu Geschichte und 
Widerstand der Kärntner Slowenen während des Nationalsozialismus.
Vom xxx bis zum xxx fand am xxx ein vom „xxx“ organisiertes Camp der xxx-Bewegung 
statt, an dem der Beschwerdeführer teilnahm. Am Sonntag, dem 27. Juli 2025, kam es
am xxx zu einem mehrstündigen Einsatz der Landespolizeidirektion Kärnten unter 
Beteiligung des Bezirkshauptmannes von xxx als Vertreter der belangten Behörde.

Auszug aus der Entscheidung des LVwG Kärnten: 1. Zum xxx und zum dortigen Einsatz am xxx Der xxx liegt in xxx, Kärnten, und war während des Zweiten Weltkriegs ein Stützpunkt des Widerstandes gegen die Nationalsozialisten, an dem es in weiterer Folge auch zu notorischen Verbrechen durch die Nationalsozialisten an Kärntner Slowenen kam. Heute beherbergt der xxx ein Museum samt Gedenkstätte zu Geschichte und Widerstand der Kärntner Slowenen während des Nationalsozialismus. Vom xxx bis zum xxx fand am xxx ein vom „xxx“ organisiertes Camp der xxx-Bewegung statt, an dem der Beschwerdeführer teilnahm. Am Sonntag, dem 27. Juli 2025, kam es am xxx zu einem mehrstündigen Einsatz der Landespolizeidirektion Kärnten unter Beteiligung des Bezirkshauptmannes von xxx als Vertreter der belangten Behörde.

Wirklich bemerkenswert ist die Anonymisierung: das LVwG anonymisiert nicht nur den erkennenden Richter(!) und den Rechtsanwalt(!) des Beschwerdeführers, sondern auch die belangte Behörde(!), und schließlich sogar den Perṣ̌manhof, die Antifa usw.

22.02.2026 01:10 — 👍 34    🔁 6    💬 7    📌 0