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Fabian Fischer

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Institute of Technology Assessment (ITA) / Austrian Academy of Sciences (ÖAW) Computer Science × Science & Technology Studies Critical Algorithm, Data & AI Studies (CADAIS)

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Australisches Modell: „Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz schlechter“ Seit Australien Minderjährige aus sozialen Medien aussperrt, vergeht hier keine Woche ohne Forderungen nach ähnlichen Verboten. Im Interview warnt Medienrechtler Stephan Dreyer: Die politische Debatte...

Ich hatte quälende Fragen zu #Alterskontrollen & Social-Media-Verboten.

😫 Warum pushen alle dieses australische Modell?
🤨 Verstößt das nicht gegen EU-Recht?
😭 Wo rutschen wir da hinein?

Medienrechtler Stephan Dreyer sie mir beantworten. Aber das Fazit ist bitter.

netzpolitik.org/2026/austral...

11.02.2026 11:24 — 👍 42    🔁 20    💬 0    📌 1
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 hält in 54 Artikeln umfassende Rechte für Kinder und Jugendliche fest. Diese besagt, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutz[es] und besonderer Fürsorge“ bedarf. Im Zusammenhang mit dem Thema dieser Studie seien exemplarisch das Recht des Kindes auf sein Wohl (Art. 3), Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13), Schutz der Privatsphäre und Ehre (Art.16), Recht auf Zugang zu Informationen, Medien, Kinder- und Jugendschutz (Art. 17), Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Vernachlässigung (Art. 19) und das Recht auf Freizeit sowie auf volle Beteiligung am kulturellem und künstlerischem Leben und die staatliche Achtung und Förderung derselbigen (Art. 31) genannt.

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 hält in 54 Artikeln umfassende Rechte für Kinder und Jugendliche fest. Diese besagt, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutz[es] und besonderer Fürsorge“ bedarf. Im Zusammenhang mit dem Thema dieser Studie seien exemplarisch das Recht des Kindes auf sein Wohl (Art. 3), Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13), Schutz der Privatsphäre und Ehre (Art.16), Recht auf Zugang zu Informationen, Medien, Kinder- und Jugendschutz (Art. 17), Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Vernachlässigung (Art. 19) und das Recht auf Freizeit sowie auf volle Beteiligung am kulturellem und künstlerischem Leben und die staatliche Achtung und Förderung derselbigen (Art. 31) genannt.

Für Kinder und Jugendliche, deren Schutz das Ziel von Altersbeschränkungen ja
ist, ergeben sich einige spezifische Folgen. Im Allgemeinen ist festzuhalten, dass
die aktuelle Debatte den Fokus von der Verantwortlichkeit der Plattformen für
deren kindgerechte Ausgestaltung hin zu Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
verschiebt, die nun die Hauptlast tragen, in einem nicht kindgerechten Internet
sicher unterwegs zu sein (Livingstone et al., 2024).
Kinder und Jugendliche gelten als Early Adopters, d.h. sie sind oft unter den
Ersten, die neue Plattformen ausprobieren und nutzen (Livingstone, 2025). Ge-
rade neue Plattformen haben mit höherer Wahrscheinlichkeit keine geeigneten
Vorkehrungen, um schädliche Inhalte effektiv zu moderieren, und/oder sie haben
noch keine Altersbeschränkung umgesetzt. Gleichzeitig ist anzunehmen, dass Re-
gulierungsbehörden relativ langsam reagieren würden, um etwaige Gesetze des
Kinder- und Jugendschutzes effektiv durchzusetzen. In Großbritannien gelten
beispielsweise für kleine Plattformen weniger strikte Regelungen, was angesichts
des Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen fragwürdig ist

Für Kinder und Jugendliche, deren Schutz das Ziel von Altersbeschränkungen ja ist, ergeben sich einige spezifische Folgen. Im Allgemeinen ist festzuhalten, dass die aktuelle Debatte den Fokus von der Verantwortlichkeit der Plattformen für deren kindgerechte Ausgestaltung hin zu Kindern, Jugendlichen und deren Eltern verschiebt, die nun die Hauptlast tragen, in einem nicht kindgerechten Internet sicher unterwegs zu sein (Livingstone et al., 2024). Kinder und Jugendliche gelten als Early Adopters, d.h. sie sind oft unter den Ersten, die neue Plattformen ausprobieren und nutzen (Livingstone, 2025). Ge- rade neue Plattformen haben mit höherer Wahrscheinlichkeit keine geeigneten Vorkehrungen, um schädliche Inhalte effektiv zu moderieren, und/oder sie haben noch keine Altersbeschränkung umgesetzt. Gleichzeitig ist anzunehmen, dass Re- gulierungsbehörden relativ langsam reagieren würden, um etwaige Gesetze des Kinder- und Jugendschutzes effektiv durchzusetzen. In Großbritannien gelten beispielsweise für kleine Plattformen weniger strikte Regelungen, was angesichts des Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen fragwürdig ist

(Livingstone, 2025) und eventuell sogar zu Klagen auf Basis internationalen
Rechts bezüglich Benachteiligung konkurrierender Plattformen führen könnte.66
Da bereits derzeit im digitalen Raum die Rechtsdurchsetzung mangelhaft ist,
kann davon ausgegangen werden, dass eine flächendeckende Umsetzung von Al-
tersbeschränkungen nicht durchsetzbar sein wird. Was droht, ist eine Verdrän-
gung von Kindern und Jugendlichen auf völlig unregulierte Plattformen, insbe-
sondere wenn sie auf der Suche nach riskanten Inhalten sind. Auf diesen sind sie
verstärkt Gefahren ausgesetzt wie gewaltvollen Inhalten, Grooming und Radika-
lisierung (Goldman, 2025).
Ein grundsätzliches Problem von Altersbeschränkungen besteht darin, dass
Kinder und Jugendliche sich in ihrer Entwicklungsgeschwindigkeit unterschei-
den. Das bedeutet in weiterer Folge, dass eine Altersgrenze für manche gerade zu
ihrem Entwicklungsstand (z.B. in Bezug auf psychische, soziale und emotionale
Kompetenz) passt. Für andere könnten die Regelungen aber zu restriktiv sein
(d.h. ihnen ist der Zugang zu Informationen, die ihren Fähigkeiten angemessen
sind, verwehrt) oder zu freizügig sein (d.h. sie sind noch nicht fähig, mit gewissen
ihnen bereits zugängigen Inhalten adäquat umzugehen). Eindeutige Altersgren-
zen stellen somit zwar klare Lösungen dar, führen aber auch zu Asymmetrien und
Ungerechtigkeiten (Livingstone & Sylwander, 2025).
Smartphones, Soziale Medien und andere digitale Angebote stellen aber nicht
nur eine Gefahr für Kinder und Jugendliche dar, im Gegenteil: Sie können wich-
tige Informationsangebote (auch für die Bildung) sein, bieten Gelegenheiten, sich
mit anderen zu vernetzen, sich auszudrücken, eine Identität auszubilden, sich ge-
sellschaftlich zu engagieren und vieles mehr (Goldman, 2025; Livingstone et al.,
2025). Gerade vulnerable Kinder und Jugendliche finden online oft wichtige Res-
sourcen und Gemeinschaft.
Besteht – aus welchem Grund auch immer – der Bedarf nach Zugang zu be-
schränkten Angeboten,…

(Livingstone, 2025) und eventuell sogar zu Klagen auf Basis internationalen Rechts bezüglich Benachteiligung konkurrierender Plattformen führen könnte.66 Da bereits derzeit im digitalen Raum die Rechtsdurchsetzung mangelhaft ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine flächendeckende Umsetzung von Al- tersbeschränkungen nicht durchsetzbar sein wird. Was droht, ist eine Verdrän- gung von Kindern und Jugendlichen auf völlig unregulierte Plattformen, insbe- sondere wenn sie auf der Suche nach riskanten Inhalten sind. Auf diesen sind sie verstärkt Gefahren ausgesetzt wie gewaltvollen Inhalten, Grooming und Radika- lisierung (Goldman, 2025). Ein grundsätzliches Problem von Altersbeschränkungen besteht darin, dass Kinder und Jugendliche sich in ihrer Entwicklungsgeschwindigkeit unterschei- den. Das bedeutet in weiterer Folge, dass eine Altersgrenze für manche gerade zu ihrem Entwicklungsstand (z.B. in Bezug auf psychische, soziale und emotionale Kompetenz) passt. Für andere könnten die Regelungen aber zu restriktiv sein (d.h. ihnen ist der Zugang zu Informationen, die ihren Fähigkeiten angemessen sind, verwehrt) oder zu freizügig sein (d.h. sie sind noch nicht fähig, mit gewissen ihnen bereits zugängigen Inhalten adäquat umzugehen). Eindeutige Altersgren- zen stellen somit zwar klare Lösungen dar, führen aber auch zu Asymmetrien und Ungerechtigkeiten (Livingstone & Sylwander, 2025). Smartphones, Soziale Medien und andere digitale Angebote stellen aber nicht nur eine Gefahr für Kinder und Jugendliche dar, im Gegenteil: Sie können wich- tige Informationsangebote (auch für die Bildung) sein, bieten Gelegenheiten, sich mit anderen zu vernetzen, sich auszudrücken, eine Identität auszubilden, sich ge- sellschaftlich zu engagieren und vieles mehr (Goldman, 2025; Livingstone et al., 2025). Gerade vulnerable Kinder und Jugendliche finden online oft wichtige Res- sourcen und Gemeinschaft. Besteht – aus welchem Grund auch immer – der Bedarf nach Zugang zu be- schränkten Angeboten,…

Abschließend sei auch darauf hingewiesen, dass Jugendliche in Österreich be-
reits mit 16 Jahren das aktive Wahlrecht haben. Sollte der Zugang zu Informatio-
nen oder ganzen Plattformen (wie Sozialen Medien) vor dem 16. Lebensjahr be-
schränkt sein, haben diese Jugendlichen weniger Möglichkeiten, sich online 
politisch zu informieren und eine Meinung zu bilden – das ist problematisch,
denn immerhin ist das Internet für die Meinungsbildung zunehmend zentral.
Hier besteht somit eine offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer Mündigkeit als
Wähler:inen und einer Bevormundung bei der Nutzung digitaler Angebote.

Abschließend sei auch darauf hingewiesen, dass Jugendliche in Österreich be- reits mit 16 Jahren das aktive Wahlrecht haben. Sollte der Zugang zu Informatio- nen oder ganzen Plattformen (wie Sozialen Medien) vor dem 16. Lebensjahr be- schränkt sein, haben diese Jugendlichen weniger Möglichkeiten, sich online politisch zu informieren und eine Meinung zu bilden – das ist problematisch, denn immerhin ist das Internet für die Meinungsbildung zunehmend zentral. Hier besteht somit eine offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer Mündigkeit als Wähler:inen und einer Bevormundung bei der Nutzung digitaler Angebote.

Wichtig war uns der Bezug auf Kinderrechte, die der Debatte berücksichtigt werden müssen. Daher betrachten wir auch ausführlich, welche Folgen Alterskontrollen im Internet auf Kinder und Jugendliche haben können.

11.02.2026 09:44 — 👍 2    🔁 1    💬 0    📌 0

In unserer Studie untersuchten wir 10 verschiedene Möglichkeiten, online das Alter von Nutzer:innen zu überprüfen. Dabei zeigen wir auf, dass viele Ansätze hochsensible Daten (Aussehen, Name, Nationalität, Geburtsdatum usw.) verarbeiten und evtl. speichern.

11.02.2026 09:37 — 👍 0    🔁 0    💬 1    📌 0
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Child protection on the internet – Austrian Chamber of Labour presents ITA study How can a social media ban for children and young people be implemented without creating new risks? What is technologically feasible, what is still just an idea? An ITA study presented by the Austrian...

Here's an EN news about our recent study about age assessment: Which role can age assessment play in protecting children's rights online? We identify several open issues and potential consequences that could expose minors to new risks

@technikfolgen.bsky.social

www.oeaw.ac.at/en/ita/ita/d...

11.02.2026 09:21 — 👍 2    🔁 1    💬 0    📌 0
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Kinderschutz im Internet – Arbeiterkammer präsentiert ITA-Studie Wie lässt sich ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche technisch ermöglichen, ohne neue Risiken zu erzeugen? Eine am 10. Februar von der Arbeiterkammer Wien präsentierte ITA-Studie untersuc...

Kinderschutz im Netz: Ja, aber wie? 🛡️ Eine neue Studie von @ffshr.bsky.social & Anna Pauls @oeaw.bsky.social zeigt die Risiken von Social-Media-Verboten & Altersprüfungen auf. Wir brauchen echte Debatten statt bloßer Verbote. 🔍💻
Mehr: www.oeaw.ac.at/ita/detail/n...
#Kinderschutz #Privacy #ITA

10.02.2026 21:15 — 👍 5    🔁 3    💬 0    📌 1

Unter den möglichen Technischen Methoden gibt es einige, die klar vorzuziehen sind, da sie nur die notwendigen Daten weitergeben. U.a. berücksichtigen wir auch das Konzept von @epicenter.works: Bezugspersonen sollen auf Geräteebene ein Alter festlegen, das dann an Plattformen kommuniziert wird.

10.02.2026 11:59 — 👍 0    🔁 0    💬 0    📌 0

"Viele Plattformen bieten verschiedene Möglichkeiten an, das Alter festzustellen. Fast alle eingesetzten Maßnahmen sind aus Datenschutzsicht sehr problematisch", sagt Fabian Fischer, Studienautor @technikfolgen.bsky.social. #PG #SaferInternetDay

10.02.2026 09:43 — 👍 7    🔁 6    💬 1    📌 0

Darüber hinaus weisen wir aber auch auf Folgen für Gesellschaft und Individuen und besonders Kinder & Jugendliche hin. Mit Altersgrenzen können auch neue Risiken entstehen: Neben Datendiebstahl ist v.a. die Verdrängung auf andere riskantere Angebote eine mögliche Konsequenz.

10.02.2026 11:53 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0

Wir werfen dabei einen Blick auf deren Effektivität (Genauigkeit, Einfachheit der Umgehung und Aufwand des Verfahrens) sowie Datenschutz-Aspekte (Datensparsamkeit, Überwachungs- und Zensurpotential).

10.02.2026 11:53 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0

Im Auftrag der @arbeiterkammer.at Wien analysieren wir verschiedene Methoden, um das Alter von Nutzer:innen im Internet festzustellen - wie es etwa für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige notwendig wäre.

10.02.2026 11:53 — 👍 0    🔁 0    💬 1    📌 0
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Unsere Studie ( @technikfolgen.bsky.social ) zur Altersfeststellung im digitalen Raum ist nun veröffentlicht!

Hier die ganze Studie wien.arbeiterkammer.at/service/pres...

Oder für eilige die Kompaktversion auf 2 Seiten: epub.oeaw.ac.at/ita/ita-doss...

10.02.2026 11:53 — 👍 1    🔁 1    💬 1    📌 1

Schon heute Abend diskutiert die Soziologin und Rechtsextremismusforscherin Evrim Erşan Akkılıç (DÖW) mit Melani Barlai (Andrássy Universität), Dario Brentin (Karl-Franzens-Universität) und Felix Jaitner (Institute for Global Reconstitution); Moderation: Bernhard Weidinger (DÖW)

26.03.2025 12:23 — 👍 20    🔁 4    💬 0    📌 0

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