Damit hast du deine Mitwirkungspflicht, die Bescheinigung vom Vermieter (falls es die so überhaupt gibt) erfüllt. Damit sind die Grenzen deiner Mitwirkungspflicht (§65 Abs1 Nr2 SGB I (was du nicht hast kannst du nicht vorlegen) erreicht.
Damit tritt wieder die Amtsermittlungspflicht ein...
10.08.2025 07:05 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
Hintergrund:
Die Wohngeldstelle hat eine Amtsermittlungspflicht. Deine Mitwirkungspflichten dienen nur dazu, dass das Amt seiner Pflicht nachkommen kann.
Du hast alles getan, was du konntest. Du hast die Bescheinigung angefordert (und daran erinnert) bekommst sie aber nicht.
10.08.2025 07:03 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
Auch die allermeisten Wohngeldstellen verzichten darauf.
Wenn der Vermieter die Bescheinigung sich verweigert, kannst du das der Wohngeldstelle mitteilen.
Diese muss dann zum einen vorläufig bewilligen (anhand der von dir vorgelegten Unterlagen) und sich zum anderen selbst an den Vermieter wenden.
10.08.2025 07:01 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0
Die Pflicht zur Vorlage einer Mietbescheinigung im Wohngeld ist leider immer noch umstritten, auch wenn der Vermieter nach §23 Abs2 WoGG die Pflicht zur Ausstellung hat.
Fürs Bürgergeld ist sie auf jeden Fall aus Datenschutzgründen keine Pflicht mehr...
www.bfdi.bund.de/SharedDocs/D...
10.08.2025 06:59 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
bsky.app/profile/sozi...
10.08.2025 02:11 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0
Kosten fürs Bürgergeld 2024:
ca. 45 Mrd €
Leistungslose Einkommen durch Dividende an Aktieninhaber von 40 DAx Unterehme 54 Mrd Euro.
Und wir reden über Kosten fürs Bürgergeld?
10.08.2025 02:09 — 👍 49 🔁 14 💬 4 📌 2
Ist Österreich, daher nicht direkt auf Deutschland übertragbar.
Wäre aber interessant, das mal für Deutschland anzusehen...
10.08.2025 01:55 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
Oder aber aus meiner Sicht eindrücklicher:
Davon ausgehend das der Schaden von 11Mrd für Spahns Maskendeals nur über die Einkommenssteuer gezahlt wird:
11Mrd/46 Mio Einkommenssteuerpflichtige
= 239€ je Einkommenssteuerpflichtigem
Oder aber 131€ je Einwohner Deutschlands - egal ob Kind oder Oma.
10.08.2025 01:50 — 👍 6 🔁 3 💬 1 📌 0
Der Schaden durch die Maskendeals von Spahn wird auf ca 11 Mrd Euro geschätzt.
11Mrd von 503Mrd = 2,1% des Haushalts 2025.
2,1% von 137€ Steuer des Mindestlöhners sind monatlich 3€ für 1 Jahr.
10.08.2025 01:46 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0
Nach dem Rückzug von #BrosiusGersdorf sollte die SPD einen Kandidaten mit klar linkem Profil aufstellen.
Deutlich weiter links als die bisherige Kandidatin und eigentlich für die Union unwählbar - ablehnen kann sie jetzt nicht mehr.
Nur so kann die SPD zeigen, dass sie sich nicht rumschubsen lässt.
08.08.2025 05:11 — 👍 59 🔁 14 💬 2 📌 0
Hätte der Mindestlöhner nach einer vollständigen Abschaffung des Bürgergelds mit 1620€ statt 1602€ wirklich substanziell mehr im Geldbeutel?
Oder ist er nicht bereit 18€/Monat für eine Vollversicherung zu zahlen, die sein Überleben bei Krisen sicherstellt?
Ich bin es!
8/8
08.08.2025 05:07 — 👍 51 🔁 8 💬 1 📌 0
Zusammengefasst kann man sagen:
18€ fürs Bürgergeld (0,6% des Arbeitgeberbruttos)
442€ für die Rentenversicherung (16,5% des Arbeitgeberbruttos)
Wenn man also die Abgaben für Arbeitnehmer wirklich senken will, ist dann das Bürgergeld wirklich der richtige Ansatzpunkt?
7/8
08.08.2025 05:07 — 👍 38 🔁 2 💬 1 📌 0
Hinzu kommen 24% des Haushalts (122Mrd) als Zuschuss an die Rentenversicherung. Sind nochmal 32€.
205€ Arbeitnehmeranteil
+ 205€ Arbeitgebeanteil
+ 32€ Zuschuss aus Steuern an die Rente
--------
442€ Kosten für die Rentenversicherung
6/8
08.08.2025 05:07 — 👍 39 🔁 2 💬 1 📌 0
Vergleichen wir das mal mit anderen Abgaben, die anfallen - nehmen wir mal die Rente.
Die kostet den Arbeitnehmer vom Arbeitgeberbrutto mal 2 x 205€ direkt an die Arbeitlosenversicherung (Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil)
5/8
08.08.2025 05:07 — 👍 40 🔁 2 💬 1 📌 0
Von den 503 Mrd € Einnahmen stammen 386€ Mrd aus Steuern. Auch aus denen des Mindestlöhners.
Man kann sagen, dass 13% seiner 137€ Steuer fürs Bürgergeld verwendet werden.
13% von 137€ = 18€.
Eine vollständige Abschaffung würde ihm also 18€ zusätzlich im Monat bringen.
4/8
08.08.2025 05:07 — 👍 38 🔁 4 💬 1 📌 0
Einnahmen im Haushaltsplan 2025
Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 52 Mrd.
Bundeszuschuss zu den KdU 13 Mrd
Von all den Abgaben sind aber nur 137€ Steuern, von diesen wird unter anderem das Bürgergeld finanziert.
Der Haushaltsentwurf 2025 umfasst 503 Mrd € Einnahmen. An Ausgaben sind 65 Mrd fürs Bürgergeld vorgesehen. Das sind 13% des Haushalts.
3/8
08.08.2025 05:07 — 👍 37 🔁 2 💬 2 📌 0
Screenshot vom Arbeitgeberbrutto-Rechner von brutto-netto-rechner.info
2217€ Brutto
1602€ Netto
2681€ Arbeitgeberbrutto
Der Mindestlöhner in Vollzeit hat ein Brutto von 2217€ (12,82€ x 173Monatsstunden). Davon bekommt er 1602€ Netto (StKl 1) ausgezahlt.
Der Arbeitgeber allerdings muss dafür 2681€ aufwenden - die muss der Arbeitnehmer erwirtschaften.
2/8
08.08.2025 05:07 — 👍 38 🔁 2 💬 1 📌 0
"Bürgergeldempfänger liegen mir auf der Tasche"
Hier eine (vereinfachte) Erklärung, warum das Unsinn ist und das Bürgergeld kaum Auswirkungen auf die Abgabenlast eines Arbeitnehmers hat.
Einen Mindestlöhner kostet das Bürgergeld nur ca. 18€/Monat seines Bruttoeinkommens.
1/8
08.08.2025 05:07 — 👍 88 🔁 36 💬 9 📌 5
Die meinte ich nicht - ich hatte euch schon zu diesem Thread ne Antwort geschrieben, nachdem ihr mich verlinkt hattet.
Aber die scheint nicht raus gegangen zu sein.
29.07.2025 22:45 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
In eurem Fall würde ich erstmal nachfragen, wo eine besondere Abweichung vom Regelverhalten gesehen wird, wenn ein Partner arbeitet und der andere nicht
Und dann könnte man parallel noch eine normale längerfristige Krankschreibung vom Hausarzt vorlegen oder eine kurze Stellungnahme von ihm
Fertig.
29.07.2025 22:44 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
Wo ist meine Antwort hier denn hin verschwunden?
Komisch... dann also nochmal:
Hier der entsprechende Abschnitt aus der WoGVwV:
29.07.2025 22:38 — 👍 1 🔁 0 💬 3 📌 0
Und manchmal brauchen auch Helfer wie ihr mal Hilfe...
29.07.2025 22:32 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0
Aber das Wohngeld wird dann als Einkommen angerechnet...
Aber trotzdem löst das Wohngeld den Anspruch auf BuT und Vergünstigungen wie das Sozialticket aus...
29.07.2025 22:31 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
Der Bezug des Beitragszuschusses schließt übrigens ein paralleles Wohngeld nicht aus... oder der Bezug von Wohngeld schließt einen Beitragszuschuss nicht aus.
29.07.2025 22:30 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 1
Und im Endeffekt entsteht in der Situation dann ein Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung vom Jobcenter nach §26 Abs2 SGB II.
Den aber kennt häufig noch nicht einmal das Jobcenter...
28.07.2025 21:43 — 👍 5 🔁 1 💬 1 📌 0
Wenn man ne Versicherung nicht mehr zahlen kann, ist die einzige Möglichkeit, sie zu kündigen.
Wann das erledigt sein muss und zu wann der Vertrag dann gekündigt ist, hängt vom Vertrag bzw. den AGB ab.
Wenn du unsicher bist, dann kannst du "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen.
28.07.2025 12:08 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0
Ich bin da leider auch raus... das ist mir zu speziell ALG.
25.07.2025 13:39 — 👍 3 🔁 0 💬 0 📌 0
Nein auf keinen Fall. Ich schick dir ne DM mit weiteren Infos...
19.07.2025 15:17 — 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0
Screenshot von der Homepage des Jobcenters.
Stimmt.
Was du meinst ist die Agentur für Arbeit, die das Arbeitslosengeld 1 macht...
Aber auch das Jobcenter in Augsburg gehört sowohl zur Agentur für Arbeit und gleichzeitig zur Stadt. Steht sogar auf der Homepage...
Daher ist es ein "normales" Jobcenter...
11.07.2025 19:37 — 👍 2 🔁 0 💬 0 📌 0
Du musst schauen, ob das Jobcenter am Wunschort auch zur Agentur für Arbeit gehört. Wenn ja, dann ist alles gut.
Wenn nein, könnte es etwas kompliziert werden...
11.07.2025 18:59 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0
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