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Latest posts by nomisschmitz.com on Bluesky

„Hey!“
„Kurt Schumacher?!“
„Du willst wissen, was Deine SPD noch wert ist?“

24.07.2025 13:34 — 👍 146    🔁 46    💬 8    📌 0

Der Markt regelt einen Scheiß.

15.04.2025 09:08 — 👍 0    🔁 0    💬 0    📌 0

Vor einigen Jahren hätte man das gelesen und sich gedacht "1. April ist doch erst morgen" 😭

01.04.2025 09:58 — 👍 2    🔁 0    💬 0    📌 0

dann ups

20.03.2025 12:06 — 👍 1    🔁 0    💬 0    📌 0

Danke DFL, dass wir uns mindestens einen Montag Urlaub nehmen müssen...

20.03.2025 10:35 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0
Ein braunes Pferd galoppiert über eine grüne Wiese im Hintergrund ein Berg mit schneebedecktem Gipfel

Ein braunes Pferd galoppiert über eine grüne Wiese im Hintergrund ein Berg mit schneebedecktem Gipfel

0,5 Liter Iced Coffee auf nüchternen Magen

20.03.2025 08:41 — 👍 113    🔁 2    💬 4    📌 0
Screenshot Abendblatt.de mit folgender Schlagzeile: "Nach AfD-Rede im Rathaus: Hamburger Luxushotel verwehrt Alice Weidel Übernachtung"

Screenshot Abendblatt.de mit folgender Schlagzeile: "Nach AfD-Rede im Rathaus: Hamburger Luxushotel verwehrt Alice Weidel Übernachtung"

Für dich ist heut kein Bettchen da, Gastgewerbe-Antifa.

17.01.2025 10:56 — 👍 3    🔁 0    💬 0    📌 0

ich mach diese app auf und das ist das erste was ich sehe lass den scheiß

20.12.2024 18:54 — 👍 1    🔁 0    💬 2    📌 0
Foto vom Gutachten mit Betonung der wichtigen Stelle: die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Stellungnahme möchten als Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler mit ihrer rechtswissenschaftlichen Expertise zur Klärung der Fragen rund um ein Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD) beitragen.
Wir sind der Auffassung, dass ein solches Parteiverbotsverfahren, wie es etwa von 113 Abgeordneten in der Drs. 20/13750 beantragt wird, Aussicht auf Erfolg hat.

Foto vom Gutachten mit Betonung der wichtigen Stelle: die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Stellungnahme möchten als Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler mit ihrer rechtswissenschaftlichen Expertise zur Klärung der Fragen rund um ein Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD) beitragen. Wir sind der Auffassung, dass ein solches Parteiverbotsverfahren, wie es etwa von 113 Abgeordneten in der Drs. 20/13750 beantragt wird, Aussicht auf Erfolg hat.

Wie die beigefügte Materialsammlung zeigt, offenbaren sowohl die Ziele als auch Außerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm. Ihr politisches Ziel ist die Bewahrung einer „kulturell homogenen deutschen Einheit".

Wie die beigefügte Materialsammlung zeigt, offenbaren sowohl die Ziele als auch Außerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm. Ihr politisches Ziel ist die Bewahrung einer „kulturell homogenen deutschen Einheit".

Dabei greift die AfD auf eine Strategie zurück, die kommunikationswissenschaftlich als „plausible Bestreitbarkeit" (plausible deniablitiy) bezeichnet wird: Sie nutzt die Mehrdeutigkeit der Sprache zur Manipulation der Adressatinnen und Adressaten.
Und weiter heißt es: Bei isolierter Betrachtung einzelner Aussagen erscheint dieser Ansatz gegenüber den Adressatinnen und Adressaten erfolgversprechend. Stellt man jedoch eine Vielzahl von Aussagen in einen Gesamtzusammenhang, setzt sich ihr ideologischer Kern wie ein Mosaik zusammen. Die Leugnung der relevanten ideologischen Überzeugungen entbehrt dann, in der Gesamtschau, der Plau-sibilität. Es handelt sich nicht mehr um Einzelfälle von Zweideutigkeit, sondern um strategisch gesetzte Zweideutigkeit, die sich zur verfassungsfeindlichen Eindeutigkeit verdichtet.

Dabei greift die AfD auf eine Strategie zurück, die kommunikationswissenschaftlich als „plausible Bestreitbarkeit" (plausible deniablitiy) bezeichnet wird: Sie nutzt die Mehrdeutigkeit der Sprache zur Manipulation der Adressatinnen und Adressaten. Und weiter heißt es: Bei isolierter Betrachtung einzelner Aussagen erscheint dieser Ansatz gegenüber den Adressatinnen und Adressaten erfolgversprechend. Stellt man jedoch eine Vielzahl von Aussagen in einen Gesamtzusammenhang, setzt sich ihr ideologischer Kern wie ein Mosaik zusammen. Die Leugnung der relevanten ideologischen Überzeugungen entbehrt dann, in der Gesamtschau, der Plau-sibilität. Es handelt sich nicht mehr um Einzelfälle von Zweideutigkeit, sondern um strategisch gesetzte Zweideutigkeit, die sich zur verfassungsfeindlichen Eindeutigkeit verdichtet.

IV. Rechtsfolgen
Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG sind damit erfüllt, die rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Verbots fällt positiv aus. Demnach ist die AfD verfassungswidrig.
Als Folge eines Verbotsurteils würde die AfD den verfassungsrechtlichen Status als politische Partei verlieren. Gem. § 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG löst das Urteil des BVerfG die Partei auf, ihre rechtliche Existenz erlischt. Gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 BVerfGG kann zudem das Vermögen eingezogen werden. Von dieser Befugnis macht das Gericht Gebrauch, wenn nennenswerte Vermögenswerte vorhanden sind. Im Falle der AfD ist somit mit einer Vermögenseinziehung zu rechnen.
Das Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (§ 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG) sichert die faktische Wirksamkeit des Parteiverbots ab. Daneben stellen §$ 84, 85 StGB, die Weiterführung der Partei unter Strafe.
Für die Abgeordneten der AfD führte das Verbot grundsätzlich zu einem Mandatsverlust

IV. Rechtsfolgen Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG sind damit erfüllt, die rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Verbots fällt positiv aus. Demnach ist die AfD verfassungswidrig. Als Folge eines Verbotsurteils würde die AfD den verfassungsrechtlichen Status als politische Partei verlieren. Gem. § 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG löst das Urteil des BVerfG die Partei auf, ihre rechtliche Existenz erlischt. Gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 BVerfGG kann zudem das Vermögen eingezogen werden. Von dieser Befugnis macht das Gericht Gebrauch, wenn nennenswerte Vermögenswerte vorhanden sind. Im Falle der AfD ist somit mit einer Vermögenseinziehung zu rechnen. Das Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (§ 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG) sichert die faktische Wirksamkeit des Parteiverbots ab. Daneben stellen §$ 84, 85 StGB, die Weiterführung der Partei unter Strafe. Für die Abgeordneten der AfD führte das Verbot grundsätzlich zu einem Mandatsverlust

BREAKING: Wir haben das Gutachten, das die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD empfiehlt, gelesen! Es ist DIE WUCHT
1. Verbot ist nicht ins Belieben der Antragsberechtigten gestellt, sondern politische Aufgabe und VERANTWORTUNG
2. Es wird attestiert: AfD IST verfassungswidrig

28.11.2024 17:15 — 👍 2087    🔁 977    💬 57    📌 47

Wie können immer noch 6% einem machtgeilen Egoisten vertrauen, der uns alle frech ins Gesicht gelogen hat?

16.11.2024 21:25 — 👍 1    🔁 0    💬 0    📌 0

Was wir bis mindestens 23. Februar 2025 nicht vergessen sollten: Christian #Lindner hat sich noch Anfang letzter Woche ins Fernsehen gesetzt und uns Bürger*innen alle aus billigstem Egoismus ins Gesicht gelogen.

16.11.2024 21:22 — 👍 1    🔁 0    💬 0    📌 0

joah, dann jetzt Shitposting auf einer anderen Plattform, here we go

14.11.2024 12:02 — 👍 3    🔁 1    💬 1    📌 0

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