Wozu bereite ich mich eigentlich monatelang vor?!?
02.05.2025 15:02 — 👍 13 🔁 0 💬 0 📌 0@derstandesbeamte.bsky.social
Standesbeamter in einer deutschen Großstadt | Eheschließungsrecht, Abstammungsrecht, Namensrecht, Personenstandsrecht, Internationales Privatrecht | Fragen gerne öffentlich oder per DM | Bitte bleiben Sie sachlich.
Wozu bereite ich mich eigentlich monatelang vor?!?
02.05.2025 15:02 — 👍 13 🔁 0 💬 0 📌 0Heute zwölf Eheschließungen durchgezogen und kein einziges Paar wollte einen Doppelnamen! 😤
02.05.2025 14:58 — 👍 29 🔁 1 💬 6 📌 0Ich würde es mit dieser Argumentation beim Standesamt versuchen.
01.05.2025 14:09 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0Ja. Falls nur ein einteiliger Name Ehename wurde, kann jetzt ein Doppelname neu zum Ehenamen bestimmt werden. Den erhalten dann auch die Kinder (unter 5 automatisch, über 5 durch gesonderte Erklärung).
01.05.2025 11:18 — 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0Was bedeutet "vermute ich"?
Bei der Doppelnamensbildung dürfen nur zweiteilige Namen gebildet werden. Die Frage ist, aus welchem Rechtskreis der Name "Abu Tasche" stammt und ob Abu nach dortigem Recht als eigenständiger Name angesehen wird oder nur ein Namenszusatz (wie das deutsche "von") ist.
Dieses Kind der beiden war ja auch noch nie verheiratet und konnte bei seiner ersten Eheschließung seinen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen und auf seine Kinder übertragen.
01.05.2025 10:34 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0... Etwas anderes war nur möglich, wenn ein Ehegatte schon vor der Heirat einen Doppelnamen hatte und dieser zum Ehenamen bestimmt wurde. Dann wurde aber kein neuer Doppelname gebildet.
01.05.2025 10:25 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0Ja, das war schon immer so und bleibt auch künftig so. Wenn der (einteilige) Name eines Ehegatten zum Ehenamen wird, kann der andere seinen Geburtsnamen anfügen ("Begleitname"). Kinder bekamen und bekommen dann nur den Ehenamen.
...
Zugabe: die Überschrift aus der Meldung des @zdfde.bsky.social ist völlig irreführend. Dass Kinder immer den Ehenamen ihrer Eltern erhalten, war nicht nur bisher so, sondern ist auch künftig so. Daran ändert sich nichts. Dazu reicht ein Blick in den unveränderten und erfrischend einfachen §1616 BGB.
01.05.2025 10:09 — 👍 2 🔁 0 💬 0 📌 0Weiter vereinfacht der WDR die Möglichkeit der Neubestimmung für Volljährige. Das funktioniert nur, wenn man als Kind nicht den Ehenamen der Eltern erhalten hat. Es gibt gerade viele Anfragen von Personen, die den Geburtsnamen ihrer Mutter führen wollen. Das funktioniert auch weiterhin nicht.
5/5
Der WDR macht hier einen ähnlichen Fehler. Komplett falsch ist die Aussage, das Kind könne auch einen einteiligen Namen erhalten, wenn die Eltern einen Doppelnamen als Ehenamen führen.
4/x
Nach dieser Meldung des @rbb24.de *können* Kinder einen Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob ihre Eltern einen führen. Das ist falsch. Führen die Eltern, einen Doppelnamen als Ehenamen, besteht für die Kinder keine Wahl mehr. Der Ehename wird immer zum Geburtsnamen des Kindes.
3/x
Die Meldung der @tagesschau.bsky.social suggeriert hier, dass jetzt für alle Kinder ein Doppelname neu bestimmt werden kann. Das ist aber weiterhin nicht möglich, wenn die Eltern einen Ehenamen führen.
2/x
Heute tritt das neue deutsche Namensrecht in Kraft. In vielen Medien ist das heute auch Thema - leider teils mit falschen Informationen. Oft werden Möglichkeiten suggeriert, die auch künftig nicht funktionieren. Ein paar Beispiele. 🧵
1/x
Ansonsten empfehle ich meinen angehefteten Post. 😌
28.04.2025 21:46 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0Ich nehme an, die (unveränderten) Grundzüge sind bekannt?
Ehename: 1355 BGB
Begleitname: 1355a
Beim Kindesnamen:
Eltern mit Ehenamen: 1616
Eltern mit gemeinsamer Sorge ohne Ehenamen: 1617
Ein Elternteil mit Alleinsorge: 1617a
Und IPR:
Art. 10 EGBGB
Darauf kann man dann aufbauen. 😃
Bei mir tauchen ab und zu Fälle auf, wo einem Elternteil die alleinige Sorge übertragen wurde und die dann wünschen, dass das Kind ihren Namen führt (was weder vor noch nach der Namensrechtsreform möglich ist). Aber wir reden hier von 1 - 2 Fällen im Jahr. Ein Massenphänomen kann das nicht sein.
19.04.2025 06:07 — 👍 5 🔁 0 💬 1 📌 0Das entscheidet das Brautpaar. Trauzeugen können gerne mitgebracht werden, sie sind aber keine Pflicht mehr.
17.04.2025 18:19 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0Natürlich ernsthaft. Ein Standesbeamter macht keine Scherze. ☝️
Am unkompliziertesten geht das beim Geburtsstandesamt. Die Erklärung kann aber auch bei jedem anderen Standesamt abgegeben werde (zum Beispiel am Wohnort), von dort wird es dann zum Geburtsstandesamt weitergeleitet.
Ja. Müller-Müller geb. Müller 😅
17.04.2025 05:54 — 👍 4 🔁 0 💬 0 📌 0Ab Mai kann man das durch "Rückbenennung" wieder rückgängig machen. :)
17.04.2025 05:14 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0Ich wundere mich, dass ich Erklärungsurkunden in der standesamtlichen Praxis so selten sehe. In den letzten zehn Jahren vielleicht zwei Mal. Einbürgerungsurkunden oder Staatsangehörigkeitsausweise sehe ich jede Woche mehrfach.
17.04.2025 05:08 — 👍 3 🔁 0 💬 2 📌 0Hr. Müller heiratet Fr. Müller, der Name des Mannes wird Ehename, sie heißt jetzt Müller geb. Müller.
Hr. Müller wird vom Ehepaar Rockefeller adoptiert: Dann heißt er Rockefeller und sie Rockefeller geb. Müller.
Sie wird adoptiert: dann heißt er weiter Müller und sie Müller geb. Rockefeller.
Hr. Müller heiratet Fr. Müller, der Name des Mannes wird Ehename, sie heißt jetzt Müller geb. Müller.
Hr. Müller wird vom Ehepaar Rockefeller adoptiert: Dann heißt er Rockefeller und sie Rockefeller geb. Müller.
Sie wird adoptiert: dann heißt er weiter Müller und sie Müller geb. Rockefeller.
Doch, es gibt eine Änderung: sie führt jetzt einen Ehenamen und einen davon abweichenden Geburtsnamen. Beides könnte sich unabhängig voneinander ändern.
Abgesehen davon musste sie ja nicht bei der Eheschließung den Ehenamen annehmen.
Ein Beispiel:
Anruferin:
"Hallo, mein Freund und ich heiraten im Sommer und ich möchte ihn überraschen und schon jetzt seinen Namen annehmen. 🥰
Das geht doch, oder?"
Ich:
😐
Ich will kein Digitalisierungsministerium.
Ich will einen Drucker, der sich automatisch mit dem Computer verbindet und ohne irgendwelche Zickereien druckt.
Der "Fachanwalt für Familienrecht" hat mir ein DNA-Gutachten übersandt und mich aufgefordert, auf dieser Grundlage den Namen seines Mandanten "aus der Geburtsurkunde des Kindes zu streichen". 🙂
12.04.2025 06:46 — 👍 5 🔁 0 💬 0 📌 0Korrekt. Das funktioniert. Es reicht schon, die Geschlechtsangabe streichen zu lassen, da Art. 17b auch greift, wenn ein Ehegatte weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehört. Dann muss man noch nicht mal die Vornamen ändern. Und nach einem Jahr wieder zurück zum alten Geschlecht. 🤓
10.04.2025 16:26 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0Ja, klar. 😃
Bei einer Eheschließung durch Bevollmächtigte ist der Ort der Eheschließung dort, wo der Ehekonsens durch den Boten übermittelt wird. Man bräuchte also bei diesen Online-Geschichten nur einen Dummy, der in Utah hockt.