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Benjamin Raue

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Digital & IP Law Professor at Trier University, managing Director of Digital Law Institute Trier (IRDT)

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New #openaccess book on #AI and #fundamental #rights emerging from the 2024 annual conference of the Digital Law Institute Trier. It critically examines the EU’s rights-driven approach to AI regulation. @benjaminraue.bsky.social @j2bryson.bsky.social
irdt-schriften.uni-trier.de/index.php/ir...

03.09.2025 22:40 — 👍 10    🔁 7    💬 0    📌 0
Leitsätze:
Dem von einer Vertragspflichtverletzung Betroffenen ist es grundsätzlich zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst selbst auf Erfüllung der diesem obliegenden Pflichten in Anspruch zu nehmen.
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Die Beantwortung der Frage, ob sich der Betreiber einer Video-Hosting- und Kommunikationsplattform bei der Entfernung von Videos sowie vorübergehenden Kontoeinschränkungen und -sperrungen auf den in seinen Nutzungsbedingungen niedergelegten Entfernungsvorbehalt sowie die Regelungen zu Warnungen und Verwarnungen bei Mehrfachverstößen stützen kann, bedarf einer umfassenden Würdigung und Abwägung der wechselseitigen Interessen, bei der die mit der Abweichung vom dispositiven Recht verbundenen Nachteile für den Vertragspartner, die von einigem Gewicht sein müssen, sowie Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertrages zu berücksichtigen sind.In diesem Zusammenhang können Nutzungsbedingungen, die unterschiedliche, konkret gefasste "Eskalationsstufen" bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien vorsehen und nach denen eine über die bloße Entfernung des betroffenen Videos hinausgehende Verwarnung mit weitergehenden Maßnahmen gegen das Nutzerkonto ohne vorherige Anhörung des Nutzers nicht gleich bei dem ersten Verstoß ausgesprochen wird, nicht zu beanstanden sein. Aus der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act) ergibt sich nichts Anderes.
3.
Ein Nutzer einer Video-Hosting- und Kommunikationsplattform kann die Löschung dokumentierter Kontosperrungen und Videolöschungen durch den Plattformbetreiber nicht gemäß §
17 DSVGO verlangen, solange er den Betreiber gerichtlich wegen angeblicher unberechtigter Sperrungen und Videolöschungen in Anspruch nimmt.

Leitsätze: Dem von einer Vertragspflichtverletzung Betroffenen ist es grundsätzlich zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst selbst auf Erfüllung der diesem obliegenden Pflichten in Anspruch zu nehmen. 2 Die Beantwortung der Frage, ob sich der Betreiber einer Video-Hosting- und Kommunikationsplattform bei der Entfernung von Videos sowie vorübergehenden Kontoeinschränkungen und -sperrungen auf den in seinen Nutzungsbedingungen niedergelegten Entfernungsvorbehalt sowie die Regelungen zu Warnungen und Verwarnungen bei Mehrfachverstößen stützen kann, bedarf einer umfassenden Würdigung und Abwägung der wechselseitigen Interessen, bei der die mit der Abweichung vom dispositiven Recht verbundenen Nachteile für den Vertragspartner, die von einigem Gewicht sein müssen, sowie Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertrages zu berücksichtigen sind.In diesem Zusammenhang können Nutzungsbedingungen, die unterschiedliche, konkret gefasste "Eskalationsstufen" bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien vorsehen und nach denen eine über die bloße Entfernung des betroffenen Videos hinausgehende Verwarnung mit weitergehenden Maßnahmen gegen das Nutzerkonto ohne vorherige Anhörung des Nutzers nicht gleich bei dem ersten Verstoß ausgesprochen wird, nicht zu beanstanden sein. Aus der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act) ergibt sich nichts Anderes. 3. Ein Nutzer einer Video-Hosting- und Kommunikationsplattform kann die Löschung dokumentierter Kontosperrungen und Videolöschungen durch den Plattformbetreiber nicht gemäß § 17 DSVGO verlangen, solange er den Betreiber gerichtlich wegen angeblicher unberechtigter Sperrungen und Videolöschungen in Anspruch nimmt.

OLG Hamm (21 U 62/23) zum Verhältnis von YouTubes AGB zum Digital Services Act bei Konto-Sperrungen:

27.08.2025 20:08 — 👍 5    🔁 2    💬 2    📌 0
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Sind Trusted Flagger (Art. 22 DSA) Beliehene, also an Grundrechte gebundene Behörden im funktionellen Sinne? So Lindner, Verfassungsblog, 8.11.24; Struzina/Heller NVwZ 2025, 23; Harding MMR 2025, 94. Das überzeugt m.E. nicht. 1/n

16.03.2025 14:25 — 👍 6    🔁 3    💬 2    📌 1
Das Bild zeigt einen Karton, in dem mehrere neue Exemplare des Buches Dreier/Schulze,  UrhG, 8. Auflage, liegen.

Das Bild zeigt einen Karton, in dem mehrere neue Exemplare des Buches Dreier/Schulze, UrhG, 8. Auflage, liegen.

Yeah. Endlich! 😀 #teamurhr

04.03.2025 19:38 — 👍 8    🔁 1    💬 3    📌 0
Jurist:in Digitale Dienste - Unbefristet | 40 Stunden | Wien | ab sofort

#dsa #jobopportunity

www.rtr.at/rtr/was_wir_...

06.12.2024 09:58 — 👍 1    🔁 2    💬 0    📌 0

Currently reading: Ahmad, Sana, and Maximilian Greb. "Automating social media content moderation: implications for governance and labour discretion." Work in the Global Economy 2.2 (2022): 176-198.

bristoluniversitypressdigital.com/view/journal...

24.11.2024 17:06 — 👍 3    🔁 1    💬 0    📌 0

Neue EuGH- Vorlage aus Österreich zu Art. 17 DSM-RL. Im Wesentlichen: begeht die Plattform nicht nur eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe, sondern auch eine Vervielfältigungshandlung? Falls ja, erstreckt sich eine Lizenz der Plattform auf die Handlung des Uploaders? Falls nein, benötigt

23.11.2024 07:58 — 👍 3    🔁 3    💬 2    📌 1
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Jetzt #OpenAccess: Raue/Schöch (Hrsg.), Recht und Digital Humanities:

Dieser Sammelband macht die #interdisziplinäre Forschung sichtbar, die an der Uni Trier auf der Schnittstelle von den Digital Humanities und den Rechtswissenschaften betrieben wird.

digitalrecht-z.uni-trier.de/index.php/dr...

19.11.2024 18:54 — 👍 1    🔁 0    💬 0    📌 0
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Our new #DSA - Digital Services article by article commentary in English is out now.
✅92 article commentated
✅1274 Pages
✅10 authors
In case you want to find out what the DSA really is about…

12.11.2024 12:11 — 👍 6    🔁 5    💬 1    📌 0

Justin Hendrix from Tech Policy Press interviewed me about my new book Principles of the Digital Services Act and about the rollout of the DSA and topics ranging from systemic risk, transparency, trusted flaggers and more www.techpolicy.press/unpacking-th...

28.10.2024 13:32 — 👍 5    🔁 6    💬 0    📌 0

THE CHARTER OF
FUNDAMENTAL RIGHTS OF
THE EUROPEAN UNION:
A Commentary

EDITED BY
ALESSANDRA SILVEIRA
LARISSA ARAÚJO COELHO
MARIA INÊS COSTA
TIAGO SÉRGIO CABRAL

525 pages

repositorium.sdum.uminho.pt/bitstream/18...

07.10.2024 20:09 — 👍 5    🔁 3    💬 0    📌 0
LG Koblenz: Online-Anbieter darf Wirksamkeit der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses durch den Kunden nicht von einem Bestätigungstelefonat abhängig machen LG Koblenz: Online-Anbieter darf Wirksamkeit der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses durch den Kunden nicht von einem Bestätigungstelefonat abhängig machen

LG Koblenz: Online-Anbieter darf Wirksamkeit der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses durch den Kunden nicht von einem Bestätigungstelefonat abhängig machen

27.03.2024 17:36 — 👍 0    🔁 2    💬 0    📌 0

Jetzt dank openjur im Volltext:

openjur.de/u/2481878.html

14.02.2024 05:51 — 👍 0    🔁 2    💬 0    📌 0
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#Trier ist bunt

28.01.2024 13:21 — 👍 83    🔁 7    💬 1    📌 1
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The DSA and Platform Regulation Conference 2024 - DSA Observatory

Registrations are NOW OPEN for the "The #DSA and Platform Regulation Conference 2024" - happening at the Amsterdam Law School on 15-16 February 2024!

Full programme and registration: dsa-observatory.eu/the-dsa-and-...

Great program and speakers!

18.12.2023 14:23 — 👍 2    🔁 3    💬 0    📌 0
Online Platforms Terms and Conditions Database Web Page

DSA - Digital Services Terms and Conditions Database

platform-contracts.digital-strategy.ec.europa.eu

01.12.2023 17:52 — 👍 0    🔁 2    💬 0    📌 0
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DSA: EU-Kommission mahnt Berlin und Mitgliedstaaten zu schneller Umsetzung Mitgliedstaaten müssen ihre Pflichten erfüllen, damit der DSA umgesetzt werden kann, sagt die EU-Kommission. Deutschland ist ihr zu langsam.

Wenn Deutschland beim #DSA nicht endlich vorankommt, könnte der ganze Durchsetzungsmechanismus in Probleme kommen. Sage nicht ich, sondern die EU-Kommission. Kurzes Stück für @heise.de.

16.11.2023 09:24 — 👍 6    🔁 7    💬 0    📌 2
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Kai Zenner erläutert bei der #DAFTA2023 den Stand der Diskussionen zur #KI-Verordnung.

Die Chance, dass alle offenen Fragen bis Dezember geklärt sind, schätzt er auf 50:50.

16.11.2023 09:15 — 👍 0    🔁 1    💬 0    📌 2

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