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Maximilian Werner

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Innenpolitik-Redakteur beim STANDARD, gerne über Parlamentarismus und auch Vorarlberg. Laut Oma „informativ mit einem Schuss Humor“. Kaum privat hier.

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Hat der Seniorenbund wirklich gar nichts mit der ÖVP zu tun? Vier Beispiele Ein Gerichtsentscheid freut die ÖVP. Die Seniorenbund-Vereine sind nicht Teil der Partei, so das Urteil. Doch in der Praxis können daran Zweifel aufkommen

Für viele ältere Menschen ist der Griff zum Telefon der einfachste Weg, um jemanden zu erreichen. In der Steiermark kommt ihnen die Effizienz der Seniorenorganisationen dabei zugute. Denn der ÖVP-Seniorenbund und der Verein Seniorenbund teilen sich eine Telefonnummer. -> @andererfellner.bsky.social

07.08.2025 15:06 — 👍 65    🔁 21    💬 6    📌 1

wenn man online auf der seite vom klimaticket das formular ausfüllt mit dem titel foto ändern und ein neues foto hochladen kann bekommt man ein mail zurück mit der bitte doch an einen bahnhof zu gehen und dort das foto zu ändern weil wieso auch nicht

07.08.2025 15:59 — 👍 37    🔁 1    💬 4    📌 0
Screenshot eines Teils des verlinkten Gesetzesentwurfs mit folgendem Text:

„3. „nahestehende Organisation": eine von der politischen Partei einschließlich ihrer Gliederungen im Sinne des § 5 Abs. 1) getrennte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die diese politische Partei unterstützt oder mit dieser parteipolitisch zusammenarbeitet oder an der Willensbildung dieser politischen Partei insbesondere durch Entsendungen in Organe mitwirkt oder an deren Willensbildung diese politische Partei insbesondere durch Entsendungen in Organe mitwirkt. Ausschlaggebend ist die faktische Ausprägung. In die Beurteilung sind organisatorische Kriterien, wie Sitz, Organe und Mitglieder sowie inhaltliche Krite-rien, wie die Art und die Intensität der Unterstützung und der parteipolitischen Zusammenarbeit einzubeziehen. Parlamentarische Klubs im Sinne des § 1 des Klubfinanzierungs-gesetzes 1985, BGBl. Nr. 156 i.d.g.F., und Rechtsträger im Sinne des § 1 Abs. 2 des Pu-blizistikförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 369 i.d.g.F., Landtagsklubs und je Partei eine vom jeweiligen Bundesland geförderte Bildungseinrichtung dieser Partei sowie Gemeinderatsfraktionen und Fraktionen der Bezirksvertretungen in Wien sind keine nahestehenden Organisationen im Sinne dieses Gesetzes“

Screenshot eines Teils des verlinkten Gesetzesentwurfs mit folgendem Text: „3. „nahestehende Organisation": eine von der politischen Partei einschließlich ihrer Gliederungen im Sinne des § 5 Abs. 1) getrennte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die diese politische Partei unterstützt oder mit dieser parteipolitisch zusammenarbeitet oder an der Willensbildung dieser politischen Partei insbesondere durch Entsendungen in Organe mitwirkt oder an deren Willensbildung diese politische Partei insbesondere durch Entsendungen in Organe mitwirkt. Ausschlaggebend ist die faktische Ausprägung. In die Beurteilung sind organisatorische Kriterien, wie Sitz, Organe und Mitglieder sowie inhaltliche Krite-rien, wie die Art und die Intensität der Unterstützung und der parteipolitischen Zusammenarbeit einzubeziehen. Parlamentarische Klubs im Sinne des § 1 des Klubfinanzierungs-gesetzes 1985, BGBl. Nr. 156 i.d.g.F., und Rechtsträger im Sinne des § 1 Abs. 2 des Pu-blizistikförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 369 i.d.g.F., Landtagsklubs und je Partei eine vom jeweiligen Bundesland geförderte Bildungseinrichtung dieser Partei sowie Gemeinderatsfraktionen und Fraktionen der Bezirksvertretungen in Wien sind keine nahestehenden Organisationen im Sinne dieses Gesetzes“

Der Rechnungshof hätte bereits im Oktober 2021 einen Entwurf für ein neues Parteiengesetz vorgelegt gehabt (www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news...), das wohl auch Konstruktionen wie die Seniorenbund-Vereine als nahestehende Organisationen von Parteien erfasst hätte. 2/2

07.08.2025 10:48 — 👍 12    🔁 1    💬 0    📌 0

Die als gute Verschärfung hochgelobte Novelle des Parteiengesetzes 2022 (www.parlament.gv.at/gegenstand/X...) hat dieses Problem übrigens nicht gelöst: Als „nahestehende Organisationen“ von Parteien gelten weiterhin nur solche, deren Unterstützung oder Mitwirkung in den Satzungen verankert ist. 1/2

07.08.2025 10:48 — 👍 29    🔁 6    💬 1    📌 0

Es ist kompliziert ...

07.08.2025 07:26 — 👍 83    🔁 23    💬 12    📌 3

Der vom stv. Landespolizeidirektor zitierte Spruch, der sich auf einem Banner beim Camp am Peršmanhof fand und zu Anzeigen wegen Anstandsverletzung führen soll, ist ein guter Anlass, um an eine 40 Jahre alte VfGH-Entscheidung zu erinnern, in der die Kronen Zeitung und Scheiße im Hirn vorkommt: 🧵/2

06.08.2025 21:35 — 👍 169    🔁 53    💬 7    📌 7

Ja, wurde zugelassen. Gestützt hat sich das BVwG unter anderem auf diesen Satz des VfGH aus 2017: „Eine Partei muss über keine Gliederung verfügen, ist sie jedoch gegliedert, muss die Gliederung der Partei gemäß § 1 Abs 4 Z 3 PartG in der Satzung angeführt sein.“ (VfGH 26.9.2017 G 39/2017, Rz 127)

06.08.2025 18:00 — 👍 12    🔁 1    💬 3    📌 0

Ja, wurde zugelassen. Gestützt hat sich das BVwG unter anderem auf diesen Satz des VfGH aus 2017: „Eine Partei muss über keine Gliederung verfügen, ist sie jedoch gegliedert, muss die Gliederung der Partei gemäß § 1 Abs 4 Z 3 PartG in der Satzung angeführt sein.“ (VfGH 26.9.2017 G 39/2017, Rz 127)

06.08.2025 18:00 — 👍 12    🔁 1    💬 3    📌 0
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NTRY Ticketing

Wir sind mitten in Renovierungsarbeiten beim guten alten NTRY. Seit 2012 kämpfen wir jetzt schon für das Gute (also unabhängige Veranstalter:innen und Vereine) und reißen uns in zunehmend diffizilem Umfeld den Arsch für faire Preise und guten Service auf. Hier: Work in Progress.

info.ntry.at

06.08.2025 16:30 — 👍 17    🔁 1    💬 1    📌 0

Faszinierendes Urteil!
Der Seniorenbund ist kein Teil der ÖVP, weil sich Dritte sonst „nach Belieben“ zu Parteiorganisationen machen könnten. 😵‍💫
Ich rätsle, wie sich Dritte „nach Belieben“ in Parteibüros einmieten, die selben Telefonnummern nützen und Parteifunktionäre zu ihren Funktionären machen.

06.08.2025 09:54 — 👍 584    🔁 104    💬 40    📌 7
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Seniorenbund doch kein Teil der ÖVP: Verein könnte Millionenförderung zurückbekommen Der Verein Österreichischer Seniorenbund sei doch kein Teil der Volkspartei, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das könnte gröbere Auswirkungen auf den NPO-Fonds haben

Der Verein Österreichischer Seniorenbund ist doch keine Teilorganisation der ÖVP, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit eine Geldbuße des Parteien-Transparenz-Senates aufgehoben. Das Erkenntnis könnte weitreichende Auswirkungen auf die Förderungen aus dem NPO-Fonds haben.

06.08.2025 08:22 — 👍 23    🔁 7    💬 0    📌 1
Screenshot dieses Textes:

„Art 28 Abs 1 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe:
Verbindliche englische Fassung: ‚Each state may, at the time of signature or ratification of this Convention or accession thereto, declare that it does not recognize the competence of the Committee provided for in article 20.‘

Alte Übersetzung idF BGBl. Nr. 492/1987: ‚Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem erklären, daß er die Zuständigkeit des in Artikel 20 vorgesehenen Ausschusses nicht anerkennt.‘

korrigierte Übersetzung idF BGBl. III Nr. 113/2025: ‚Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem erklären, dass er die in Artikel 20 vorgesehene Zuständigkeit des Ausschusses nicht anerkennt.‘“

Screenshot dieses Textes: „Art 28 Abs 1 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe: Verbindliche englische Fassung: ‚Each state may, at the time of signature or ratification of this Convention or accession thereto, declare that it does not recognize the competence of the Committee provided for in article 20.‘ Alte Übersetzung idF BGBl. Nr. 492/1987: ‚Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem erklären, daß er die Zuständigkeit des in Artikel 20 vorgesehenen Ausschusses nicht anerkennt.‘ korrigierte Übersetzung idF BGBl. III Nr. 113/2025: ‚Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem erklären, dass er die in Artikel 20 vorgesehene Zuständigkeit des Ausschusses nicht anerkennt.‘“

Bildungsbluski:

05.08.2025 15:18 — 👍 9    🔁 0    💬 0    📌 0
Screenshot: „Einbringende Stelle: BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)“

Screenshot: „Einbringende Stelle: BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)“

05.08.2025 14:52 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0
RIS - BGBLA_2025_III_113 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004

Mich würde ja interessieren, wie und wem so etwas auffällt.

www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III...

05.08.2025 14:47 — 👍 6    🔁 0    💬 5    📌 0

Aber hast den Schienenersatzverkehr genommen oder die harte Tour über Zell am See?

05.08.2025 09:42 — 👍 0    🔁 0    💬 1    📌 0

Ja genau, dann ist wieder alles gut!

05.08.2025 06:05 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0

Genau!
Circa sechseinhalb Stunden

05.08.2025 05:53 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0

extrem guter punkt

05.08.2025 04:49 — 👍 3    🔁 0    💬 0    📌 0

heute in achteinhalbstunden über zell am see nach wien düsen weil das deutsche eck wieder mal zu ist, ich hab eh viel zu lang nix mehr gespürt

05.08.2025 04:48 — 👍 50    🔁 1    💬 7    📌 0

Gutes Konzept!

03.08.2025 21:33 — 👍 3    🔁 0    💬 0    📌 0

Wieder was gelernt:

02.08.2025 19:57 — 👍 21    🔁 0    💬 2    📌 0

Danke, sehr spannend!

02.08.2025 13:57 — 👍 2    🔁 0    💬 1    📌 0

suppa he! 🫶

01.08.2025 13:51 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0
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1912–1938 findet im Wiener #Donaukanal das #Wettschwimmen „Quer durch Wien“ statt. Hunderttausende Zuschauer:innen feuern die Sportler:innen von Brücken und Ufern aus an. Die jüdische Schwimmerin Fritzi Löwy gewinnt drei Mal – und wird zum Ziel antisemitischer Hetze. 1/7

01.08.2025 13:20 — 👍 155    🔁 45    💬 5    📌 0

so und wer ist jetzt ~das höchstgericht

01.08.2025 12:23 — 👍 13    🔁 0    💬 7    📌 0

Sehr gut!

01.08.2025 12:19 — 👍 1    🔁 0    💬 0    📌 0

🧨 New revelation in the Pfizergate affair over Commission chief Ursula von der Leyen’s texts with the Pfizer CEO.

The European Commission admitted to the New York Times this week that it lost the texts only after I made an official request for them.

🧵

01.08.2025 05:43 — 👍 42    🔁 23    💬 3    📌 2

offensichtlich!

01.08.2025 12:02 — 👍 3    🔁 0    💬 0    📌 0

gutes boomer gif

01.08.2025 11:52 — 👍 3    🔁 0    💬 3    📌 0

Sehe ich auch so, steht auch ungefähr so im Text oben :)

01.08.2025 11:41 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0

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