Ausgehend vom Strafrahmen einer Strafnorm liegt die besondere Schwere einer Straftat jedenfalls dann vor, wenn sie mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist (vgl. ...). Nach der gesetzlichen Systematik wird in Tatbeständen mit einem fünf Jahre übersteigenden oberen Strafrahmen sogleich eine Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug oder mehr normiert. Sie ist denjenigen Delikten vorbehalten, die ein besonders schweres Tatunrecht aufweisen und damit den Bereich der mittleren Kriminalität eindeutig verlassen (vgl. ...).
Dagegen qualifiziert eine Höchstfreiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren eine Straftat weder als schwer (vgl. BVerfGE 129, 208 <243>; 141, 220 <338 Rn. 316>) noch als besonders schwer. Erfasst sind damit nämlich auch Straftaten mit einer Höchstfreiheitsstrafe von fünf Jahren, die allenfalls dem mittleren Kriminalitätsbereich zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 109, 279 <348>; 124, 43 <64>; 129, 208 <243>); dazu zählen auch Delikte der Massenkriminalität wie etwa der einfache Diebstahl, die öffentliche Verleumdung oder die einfache Körperverletzung (vgl. BVerfGE 141, 220 <338 Rn. 316>). Die besondere Schwere der Straftat wird allerdings nicht allein durch den Strafrahmen indiziert (vgl. BVerfGE 109, 279 <344>). Von daher kann jedenfalls eine Straftat mit einer angedrohten Höchstfreiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren dann als besonders schwer eingestuft werden, wenn dies nicht nur unter Berücksichtigung des jeweils geschützten Rechtsguts und dessen Bedeutung für die Rechtsgemeinschaft, sondern auch unter Berücksichtigung der Tatbegehung und Tatfolgen vertretbar erscheint (vgl. BVerfGE 169, 130 <219 f. Rn. 205>).
Sind Straftaten allerdings nur mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bewehrt und damit dem einfachen Kriminalitätsbereich zuzuordnen, schließt dies die Einordnung als besonders schwere Straftat von vornherein aus (vgl. BVerfGE 169, 130 <221 Rn. 208>).
Das ist so nicht richtig wiedergegeben. Straftaten bis drei Jahre sind gerade keine besonders schweren Straftaten. Und Straftaten bis fünf Jahre nur unter bestimmten Voraussetzungen. Problem ist, dass der Gesetzgeber den Strafrahmen weitgehend frei festlegen kann.
09.08.2025 10:50 — 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0
Bezeichnend, dass beinahe das gesamte linke Lager in Politik & Rechtswissenschaft sich hinter Brosius-Gersdorf gestellt hat, obwohl sie inhaltlich genauso starke Differenzen zu ihren bürgerlichen Positionen haben dürften wie die Rechte. Der Kulturkampf ist weitgehend eine einseitige Veranstaltung.
08.08.2025 10:38 — 👍 102 🔁 16 💬 0 📌 0
Ich gebe zu, es passiert nicht allzu häufig. Aber beim Schwangerschaftsabbruch wäre es an der Zeit. Unter anderem aus den von Frauke Brosius-Gersorf genannten Gründen.
07.08.2025 19:53 — 👍 1 🔁 0 💬 0 📌 0
Soweit der Senat demgegenüber unter dem Gesichtspunkt der funktionalen Äquivalenz in seinem Urteil vom 20. April 2016 (vgl. BVerfGE 141, 220 <309 Rn. 228>) festgestellt hat, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht am IT-System-Grundrecht, sondern allein an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen ist, sofern durch technische Maßnahmen sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telekommunikation erfasst wird (insoweit offener BVerfGE 165, 1 <85 Rn. 160>; vgl. aber auch – wenngleich nicht tragend – BVerfGE 120, 274 <309>; 158, 170 <184 Rn. 28 f.> bzw. in Abgrenzung zur Online-Durchsuchung BVerfGE 162, 1 <140 Rn. 308>), hält er daran nicht fest.
(bb) Der Gesetzgeber kann im präventiven Bereich den erforderlichen Rechtsgüterschutz aber auch unabhängig vom Gewicht der Straftat mit einer ergänzenden Rechtsgutbetrachtung oder jedenfalls dergestalt sicherstellen, dass er eine hinreichende Qualifizierung als terroristische Straftat wie in § 129a Absätze 1 und 2 StGB im Einzelfall vorsieht (vgl. dazu für Übermittlungsbefugnisse BVerfGE 141, 220 <332 Rn. 300>). Insoweit hält der Senat an seiner jedenfalls für Straftatbestände mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (vgl. BVerfGE 165, 1 <92 f. Rn. 178 ff.>; vgl. auch für Übermittlungsbefugnisse BVerfGE 154, 152 <304 f. Rn. 312>; 163, 43 <102 Rn. 155>) entgegenstehenden Rechtsprechung nicht fest.
Gerichte können übrigens ihre Rechtsprechung ändern. Hat das Bundesverfassungsgericht heute in seiner Entscheidung zum Trojaner nach dem Polizeigesetz NRW an gleich zwei Stellen getan (einmal zugunsten, einmal zulasten des Grundrechtsschutzes). #Schwangerschaftsabbruch #Brosius-Gersdorf
07.08.2025 19:50 — 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0
Wichtige Rechtsprechungsänderung aus Karlsruhe: Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), bei der Handys und PCs infiltriert werden, um Chats und Gespräche auszuleiten, ist keine "normale" TKÜ. Sie greift in das "IT-System als grundrechtlich anzuerkennender Schutzraum der Persönlichkeit" ein.
07.08.2025 16:10 — 👍 77 🔁 27 💬 2 📌 0
Klage der Marxistischen Abendschule: Ein Gespenst geht um im Verwaltungsgericht
Ein Hamburger Gericht äußert Zweifel an Karl Marx' Verfassungstreue. Steht jetzt jeder Marx-Lesekreis unter Verdacht?
Diese Urteilsbegründung ist so ein Blödsinn. Dann dürfte ich in meiner Vorlesung auch nicht Hobbes oder Aristoteles lesen lassen. Außerdem wurde natürlich Marx auch nicht verstanden. Das kommt davon, wenn die Jura-Ausbildung nicht interdisziplinär ist. taz.de/Klage-der-Ma...
07.08.2025 09:36 — 👍 223 🔁 51 💬 4 📌 23
Links ein Bild der GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista, rechts ein Zitat von Soraia: „Der deutsche Pass ist keine Bonusprämie für erwirtschaftetes Einkommen. Behörden dürfen alten Menschen mit Behinderung nicht den Weg zur demokratischen Teilhabe versperren, nur weil sie finanzielle Unterstützung bekommen.“
🪪 Zu arm für den 🇩🇪 Pass? Wer alle Voraussetzungen für die #Einbürgerung erfüllt, hat trotzdem keinen Anspruch auf #Staatsangehörigkeit, wenn er*sie finanzielle Unterstützung erhält. Das schließt viele ältere Menschen & Menschen mit Behinderung aus. Wir klagen gegen die diskriminierende Regelung!
05.08.2025 06:22 — 👍 312 🔁 94 💬 9 📌 7
Solidaritätstatement zum Schiffsunglück vor Tobruk, Libyen: „Wir trauern um die Menschen, die bei dem jüngsten Schiffsunglück vor der Küste von Tobruk in Libyen ums Leben gekommen sind. Jeder Todesfall ist einer zu viel. Wir werden nicht wegsehen!“
Mindestens 18 Menschen sind ums Leben gekommen, etwa 50 werden noch vermisst – und dennoch wird kaum darüber berichtet. Wir trauern um die Menschen, die bei dem jüngsten Schiffsunglück vor der Küste von Tobruk in Libyen ums Leben gekommen sind. 1/2
02.08.2025 08:00 — 👍 37 🔁 16 💬 2 📌 1
Bei @freiheitsrechte.org versuchen wir schon lange, gegen die weiten und schwammigen Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht vorzugehen. Aber das BVerfG verweist auf den Weg vor die Verwaltungsgerichte, der ja gerade versperrt ist, weil die Betroffenen nicht benachrichtigt werden. 😵💫
04.08.2025 16:06 — 👍 5 🔁 0 💬 1 📌 0
Ignoriert die Fratzen der Millionäre!
In seiner neuesten nd-Kolumne »Die Stimme der Vernunft« argumentiert Leo Fischer, dass die Kritik einzelner machtvoller Vertreter*innen des Kapitalismus sinnlos ist, solange dieser selbst verschont bl...
"Bei allem Unheil, dass Musk und Thiel als Individuen über die Welt bringen, bleiben sie doch nur: Repräsentant*innen. Es sind nicht ihre Launen, die uns gefährlich werden – sondern die Tatsache, dass das System ihre Launen überhaupt real werden lässt."
03.08.2025 12:29 — 👍 2 🔁 1 💬 0 📌 0
Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Cannabisgesetz eingereicht | Deutscher Hanfverband (DHV)
Heute wurden eine Verfassungsbeschwerde und eine Klage gegen das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz eingereicht, in dem ein Verbot des Konsums von Cannabis auf allen Volksfesten und in den Auß...
Gestern haben wir das Cannabis-Verbot im Englischen Garten in München teilweise zu Fall gebracht. Heute geht es gegen die diskriminierenden Kiff-Verbote in Biergärten und auf Volksfesten. Zusammen mit dem @hanfverband.de verteidigen wir das Grundgesetz gegen Bayerns repressive Drogenpolitik.
30.07.2025 12:40 — 👍 4 🔁 1 💬 0 📌 0
Sharepic der GFF-Juristin Franziska Görlitz: „Bayern ist nicht Gotham City. Die Polizei darf bei ihren Ermittlungen nicht intrasparente Algorithmen ans Steuer lassen.“
Nach Karlsruhe gegen die Blackbox #Palantir ⚖️ In #Bayern überwacht die Polizei Menschen, die sich noch nie einer Straftat verdächtig gemacht haben. Für dieses Data Mining nutzt sie die Software VeRA. Intransparent & diskriminierend. Wir erheben Verfassungsbeschwerde mit dem @ccc.de.
23.07.2025 09:44 — 👍 252 🔁 116 💬 8 📌 6
Neues aus Kenzingen: „Nach der rechtlichen Einschätzung des Landratsamtes ist die Erhebung einer Gebühr für die Durchführung der Versammlung am 5. Juni nicht mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbar“. 👏
Jetzt nur noch Klarstellung im Gebührengesetz bitte danke. 👍
22.07.2025 16:57 — 👍 34 🔁 4 💬 0 📌 0
BMVg-Entwurf: Unausgegorene Reaktivierung der Wehrpflicht
Kommt es zu einem Comeback der Wehrpflicht? Ein Referentenentwurf aus dem Haus von Boris Pistorius lässt viele rechtliche Fragen offen.
Pistorius treibt die Rückkehr zur Wehrpflicht voran - angeblich nach dem schwedischen Modell, in dem nur einige eingezogen werden. @lennartarmbrust.bsky.social und ich haben uns den aktuellen Gesetzentwurf angeschaut und kommen zum Ergebnis, dass das so nicht (legal) funktioniert.
21.07.2025 20:34 — 👍 7 🔁 1 💬 0 📌 0
SAVE THE DATE!
Am 27. Sept. wollen wir unter dem Motto „Welche #Demokratie? Autoritärer Umbau, Abwehrkämpfe und emanzipatorische Visionen” in #Köln angesichts des erstarkenden #Autoritarismus und Rechtsrucks progressive, radikaldemokratische Perspektiven diskutieren.
19.07.2025 17:07 — 👍 13 🔁 4 💬 1 📌 1
Versammlungsfreiheit: Stadt Kenzingen will Geld für Demonstration
Eine Demo gegen höhere Kinderbetreuungsgebühren könnte teuer für einen Familienvater werden. Weil er die Veranstaltung angemeldet hatte, soll er plötzlich die Kosten für die Verkehrsregelung tragen. J...
Abwegig: Weil ein Vater eine Demo gegen erhöhte Kita-Gebühren angemeldet hat, soll er für die Absperrung des Versammlungsortes blechen.
Auf @netzpolitik.org (@markusreuter.bsky.social) versuche ich der Stadt Kenzingen die Versammlungsfreiheit näherzubringen. Aus Liebe zu Südbaden. 🥰
16.07.2025 15:50 — 👍 25 🔁 8 💬 1 📌 2
Das wird Mann, Ambos und Dill nicht gerecht. Alle drei lassen eine gewisse Tendenz erkennen, aber sagen nicht
einfach „Ja“.
12.07.2025 19:36 — 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0
„Berlin holt nicht nur auf, Berlin geht teilweise sogar voran, was den Ausbau von heimlicher Überwachung und Big-Data-Technologien angeht“. @davidwerdermann.de @freiheitsrechte.org
10.07.2025 16:44 — 👍 26 🔁 14 💬 0 📌 0
Foto: 5. Juli 2015 - Athen, Attika, Griechenland - Zehntausende Griechen sind auf den Syntagma-Platz gekommen, um den Sieg der Oxi-Seite (griechisch für „Nein“) beim Referendum zu feiern Zehntausende Griechen sind ins Stadtzentrum von Athen gekommen, um den Sieg der Oxi-Seite (griechisch für „Nein“) beim griechischen Sparreferendum zu feiern. Die Nein-Seite gewann mit über 60 % der Stimmen. Dazu der Text: Juli 2015. OXI-Referendum in Griechenland.
Heute vor zehn Jahren: Das #OXI-Referendum in #Griechenland.
#AnDiesemTag 🧵
05.07.2025 07:01 — 👍 22 🔁 10 💬 1 📌 2
Israel: Interview mit Michael Sfard, Menschenrechtsanwalt in Tel Aviv
Israels Justiz gilt als liberal. Im Umgang mit Gaza zeigt sie ein anderes Gesicht, sagt Michael Sfard, Menschenrechtsanwalt.
Ich habe mit Israels bekanntestem Menschenrechtsanwalt Michael Sfard über die schwindenden Räume für seine Arbeit gesprochen. Und über den Obersten Gerichtshof in Zeiten des Krieges.
29.06.2025 13:08 — 👍 38 🔁 11 💬 1 📌 1
"Eine ambivalente Entscheidung im Hinblick auf #Pressefreiheit und Meinungsfreiheit", erklärt @davidwerdermann.de @freiheitsrechte.org im Interview zur Entscheidung des BVerwG, das #COMPACT Verbot aufzuheben. Er kritisiert den Versuch über das Vereinsrecht Medien zu verbieten. rdl.de/beitrag/eine...
27.06.2025 10:00 — 👍 2 🔁 2 💬 0 📌 0
Bundesregierung streicht Gelder für Seenotrettung im Mittelmeer
Das Auswärtige Amt stellt seine finanzielle Unterstützung für die zivile Seenotrettung im Mittelmeer ein. Grünen-Politiker und Hilfsorganisationen kritisieren die Entscheidung.
Es war absehbar. Trotzdem ist es bitter, wie Deutschland und die EU sich aus der Verantwortung ziehen (und teilweise sogar Seenotrettung aktiv behindern). Bei @sos-humanity.bsky.social werden wir weiter Menschen retten und können jeden Euro gebrauchen!
25.06.2025 21:58 — 👍 2 🔁 0 💬 0 📌 0
Das richtige Instrument (das sich auch gegen das Zensurverbot durchsetzen würde) wäre die Grundrechtsverwirkung nach Art. 18. Ist auch sachgerecht, Presseverbote (wie Parteiverbote) beim BVerfG zu konzentrieren.
25.06.2025 13:34 — 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0
Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e. V.
Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Potsdam | Forschungsrat der DGVN
Internationale Organisationen | Menschenrechtsschutz | Verfassungsgeschichte
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senior legal advisor on BHR @ECCHR
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Verfahrenskoordinator bei @freiheitsrechte.org | Partner bei km8.legal | Pressefreiheit, Digitale Gewalt, Urheberrecht
Rechtswissenschaftler, Uni Erfurt/Uni Kassel
Law and Political Ecology | kritische Rechtstheorie | Rechte der Natur | Versammlungsrecht | Recht gegen Rechts
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Historiker /// Zeitgeschichte // Stadt- und Regionalgeschichte // Stadtpolitik / Soziale Bewegungen / Migrationsgeschichte
Journalist | ARD-Hauptstadtstudio Berlin | #Radio #Politics #Finance #Economy #Crime | private | X @PhilippEckstein |
Univ.-Prof. / Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Internationales Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung / Leuphana Law School / Foto: Maximilian Baier
Jurist -neuerdings an der Uni-; Vorstand @Berlstrafvv.bsky.social ; SCF; 161; Klimagerechtigkeit
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Vorsitzende von Die Linke Berlin, Lieblingsessen: Currywurst mit Weißweinschorle, Marxistische Feministin