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@fin-io.bsky.social

Data Journalism, freelance. Government Transparency in Austria, Forum Informationsfreiheit. https://fin.io

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Posts by fin (@fin-io.bsky.social)

hier vielleicht? www.tiktok.com/@morningbrew...

07.03.2026 10:32 — 👍 0    🔁 0    💬 0    📌 0
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Netzpolitscher Abend Livestream auf https://stream.elevate.at Live Übertragung im freien Radio Radio Helsinki 92,6Der Netzpolitische Abend greift seit 2015 aktuell relevante netzpolitische Themen auf, schafft Bewusstsein für zukünftige technologische und gesellschaftliche Entwicklungen, und ordnet diese in…

Am Freitag werden wir im Rahmen des Netzpolitischen Abends am #ElevateFestival in Graz Praxistipps zum Stellen von Informationsbegehren geben, von ersten Erfahrungen mit dem #IFG erzählen und einen Vergleich mit den Nachbarländern wagen - kommt vorbei! elevate.at/de/diskur... #NetzPat

04.03.2026 13:50 — 👍 3    🔁 2    💬 0    📌 0

Bisher war es uns vor allem wichtig offenzulegen, dass unsere Finanzierung frei von Interessenskonflikten ist.

Heuer ist dies anders: Wir haben unsere Reserven angezapft und öfter um Spenden gebeten. Deswegen legen wir unsere Gebarung sowie unsere Aktivitäten offen.

www.informationsfrei...

27.02.2026 13:58 — 👍 5    🔁 6    💬 0    📌 0

Der Kulturwandel geht nicht so schnell wie erhofft.

09.02.2026 13:40 — 👍 33    🔁 8    💬 1    📌 0
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Stufen stoppen Geschworene im Gericht Svetlana Moshkovich, Weltmeisterin im Para-Cycling, ist am Montag als Geschworene im Innsbrucker Landesgericht vorgeladen gewesen. Am Prozess konnte sie aber nicht teilnehmen, weil der Zugang zum Saal...

die geschichte hat alles bitte was tirol.orf.at/stories/3340...

03.02.2026 14:26 — 👍 68    🔁 20    💬 13    📌 1
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epicenter.works warnt: Social Media Verbot droht zur Klarnamenpflicht zu werden. Wien (OTS) - Die Grundrechtsorganisation epicenter.works kritisiert die jüngsten Aussagen von Bundeskanzler Christian Stocker. Beim Neujahrsempfang der ÖVP kündigt er die Klarnamenpflicht im Internet....

🚨Die von Kanzler Stocker 🇦🇹 angekündigte #Klarnamenpflicht bedroht Meinungsfreiheit & Privatsphäre. Ausweispflicht im Netz ist Überwachung, kein Jugendschutz. DSA & DSGVO durchsetzen statt alle zu kontrollieren!

🔘 www.ots.at/presseaussen...

02.02.2026 12:41 — 👍 17    🔁 12    💬 0    📌 1

Ich lese eher heraus, dass nicht für alle Produkte Packungsgrößen bekannt sind und die in einem der Ergebnisse herausgerechnet werden.

19.01.2026 16:23 — 👍 2    🔁 0    💬 2    📌 0

Bei beiden Bescheid verlangen und mit dem Antrag daran erinnern, dass die jeweils andere Stelle auf die andere verwiesen hat.

19.01.2026 15:58 — 👍 1    🔁 0    💬 1    📌 0

Der wievielte "stage of denial" ist "Fiktiv nicht vorhanden"? @hplehofer.bsky.social

13.01.2026 12:48 — 👍 8    🔁 0    💬 1    📌 0
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„Fiktive“ Archivierung soll Wirtschaftsbund-Mails schützen Die Landesregierung weigert sich nach wie vor, E-Mails herauszugeben, die Interventionen beim ÖVP-Wirtschaftsbund belegen. Sie argumentiert, dass die E-Mails „fiktiv“ im Landesarchiv lägen und deshalb...

Das Land Vorarlberg will Dokumente "fiktiv" archiviert haben, damit sie nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen. Trumpismus in Bescheidform.

vorarlberg.orf.at/stories/3337...

13.01.2026 11:32 — 👍 167    🔁 49    💬 33    📌 7

Als jemand, dessen Leben durch einen auf Willhaben erworbenen Duplex-Dokumentenscanner einfacher wurde: ja.

08.01.2026 11:05 — 👍 4    🔁 0    💬 1    📌 0
Kontakt – Forum Informationsfreiheit (FOI)

Keine Jurist:innen, aber eine kurze Einschätzung sollte sich ausgehen, außerdem fände ich das Antwortverhalten generell interessant. Gern an die Email hier:
www.informationsfreiheit.at/impressum/

08.01.2026 08:52 — 👍 4    🔁 0    💬 3    📌 0

In diesem Fall stand mangels Informationsverweigerung (über die Fristen/Bescheiderstellungsfristen hinaus) der Weg zum Verwaltungsgericht nicht offen.

Der Kontext ist Ihnen sicher bekannt: bsky.app/profile/patr...

07.01.2026 19:11 — 👍 3    🔁 1    💬 1    📌 0
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Ein neues #ORFReport Jahr fängt mit einer guter Neuigkeit an. Die Volksanwaltschaft hat meiner Beschwerde gegen das BMI stattgegeben. Das Innenministerium hat das IFG verletzt und mir keine rechtzeitige Auskunft erteilt. Konsequenzen: keine.

07.01.2026 13:40 — 👍 95    🔁 15    💬 6    📌 0
Ausgehend von den oben unter 3.2. dargelegten Interessenlagen und unter Zugrundelegung
der bisherigen Judikatur (3.3) ergehen folgende Erwägungen durch das erkennende Gericht:
Der Antragsteller ist in seiner Funktion als "public watchdog" im öffentlichen Interesse tätig.
Die von ihm begehrten Informationen dienen diesem zur Ausübung der Meinungsfreiheit und
zur Vorbereitung einer journalistischen Aktivität (Berichterstattung) und hat der Antragsteller
dargelegt, dass diese Berichterstattung im öffentl. Interesse notwendig sein könnte. Die
Information ist bereit und verfügbar und würde die Publikation zur Transparenz über
Angelegenheiten, die für die Gesellschaft als Ganzes interessant sind führen. Insofern sind
daher die dargelegten Interessen des Antragstellers am Zugang zu den begehren
Informationen nach der unter 3.3. skizzierten Judikatur der Höchstgerichte zu Art. 10 EMRK
jedenfalls als beachtlich anzusehen.
Demgegenüber steht das Interesse des Antragsgegners auf Verschwiegenheit im Hinblick auf
die Gesetzeslage und die damit verbundene Informationsverweigerung. Der ORF hat im
Verfahren dargelegt, dass die ihm gesetzlich auferlegte Verschwiegenheitsverpflichtung
gesamtheitlich zu sehen ist. Aus der bestehenden Verschwiegenheitsbestimmung ergibt sich
nach Ansicht des Gerichts klar, dass der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Erlassung dieser
Bestimmung in jeder Weise sicherstellen wollte, dass keinerlei Informationen aus dem
Stiftungsrat an Außenstehende gelangen soll. Dies zeigt sich auch in der Weise, dass auch nach
Beendigung der Tätigkeit im Rat, zum einen weiter die Verschwiegenheit zu wahren und zum
a n d e r e n auch alles Schriftliche an die Stiftung zurückzuerstatten ist. Das e r k e n n e n d e Gericht
interpretiert dies als klares Bekenntnis des Gesetzgebers, hiedurch auch die in § 19 Abs. 2 ORF-
G festgeschriebene Unabhängigkeit durch eine bestandfeste Verschwiegenheitsverpflichtung
zu schützen. …

Ausgehend von den oben unter 3.2. dargelegten Interessenlagen und unter Zugrundelegung der bisherigen Judikatur (3.3) ergehen folgende Erwägungen durch das erkennende Gericht: Der Antragsteller ist in seiner Funktion als "public watchdog" im öffentlichen Interesse tätig. Die von ihm begehrten Informationen dienen diesem zur Ausübung der Meinungsfreiheit und zur Vorbereitung einer journalistischen Aktivität (Berichterstattung) und hat der Antragsteller dargelegt, dass diese Berichterstattung im öffentl. Interesse notwendig sein könnte. Die Information ist bereit und verfügbar und würde die Publikation zur Transparenz über Angelegenheiten, die für die Gesellschaft als Ganzes interessant sind führen. Insofern sind daher die dargelegten Interessen des Antragstellers am Zugang zu den begehren Informationen nach der unter 3.3. skizzierten Judikatur der Höchstgerichte zu Art. 10 EMRK jedenfalls als beachtlich anzusehen. Demgegenüber steht das Interesse des Antragsgegners auf Verschwiegenheit im Hinblick auf die Gesetzeslage und die damit verbundene Informationsverweigerung. Der ORF hat im Verfahren dargelegt, dass die ihm gesetzlich auferlegte Verschwiegenheitsverpflichtung gesamtheitlich zu sehen ist. Aus der bestehenden Verschwiegenheitsbestimmung ergibt sich nach Ansicht des Gerichts klar, dass der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Bestimmung in jeder Weise sicherstellen wollte, dass keinerlei Informationen aus dem Stiftungsrat an Außenstehende gelangen soll. Dies zeigt sich auch in der Weise, dass auch nach Beendigung der Tätigkeit im Rat, zum einen weiter die Verschwiegenheit zu wahren und zum a n d e r e n auch alles Schriftliche an die Stiftung zurückzuerstatten ist. Das e r k e n n e n d e Gericht interpretiert dies als klares Bekenntnis des Gesetzgebers, hiedurch auch die in § 19 Abs. 2 ORF- G festgeschriebene Unabhängigkeit durch eine bestandfeste Verschwiegenheitsverpflichtung zu schützen. …


Für das Gericht erschließt sich daher im Rahmen einer vorzunehmenden Interessenabwägung,
dass der Gesetzgeber im Zeitpunkt der Erlassung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen,
wie bereits näher ausgeführt, einen erhöhten Bestandschutz der Verschwiegenheitspflicht des
ORF Stiftungsrates im Auge hatte und gesetzmäßig verankert hat.
Im Zuge der Konzeption des IFG (siehe Erl. zur RV) hat sich der Gesetzgeber im Lichte der
aktuellen Judikatur zu Art. 10 EMRK mit der Thematik der Geheimhaltung von Informationen
neuerlich näher auseinandergesetzt und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass etwa

Sitzungsprotokolle auch weiterhin, trotz des IFG, einer bestandfesten Geheimhaltung
unterliegen sollen. Unter Einbeziehung der zum Zeitpunkt der Erlassung des IFG bestehenden
Judikatur zur Rechtmäßigkeit der Geheimhaltung, wollte der Gesetzgeber daher keine
Regelung treffen, die einen nahezu unbeschränkten Zugang zu Informationen wie etwa die
begehrten Sitzungsprotokolle und Unterlagen des Stiftungsrates gewährt. Das ergibt sich für
das Gericht insbesondere aus den Erl. zur RV 2238 Blg. NR 27. GP S. 9, an welcher Stelle gerade
eben derartige Sitzungsprotokolle und Unterlagen explizit Erwähnung finden und von der
Informationspflicht ausgenommen werden. Auch wurde der konkrete Gesetzeswortlaut an
diese, sich in den Erläuterungen spiegelnden Intention angepasst und hinreichend klar
verbalisiert. Der Stiftungsrat soll sich sohin unabhängig von jeglicher, auch medialer,
Einflussnahme seinen Aufgaben widmen können, was bei gleichzeitiger journalistischer
Auseinandersetzung mit dessen Tätigkeit, nicht uneingeschränkt möglich sein dürfte.
Sohin sieht das erkennende Gericht im Rahmen der Interessenabwägung kein Überwiegen des
Informationsinteresses des Antragstellers gegenüber der Verschwiegenheitspflicht des
Antragsgegners als gegeben.

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Für das Gericht erschließt sich daher im Rahmen einer vorzunehmenden Interessenabwägung, dass der Gesetzgeber im Zeitpunkt der Erlassung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, wie bereits näher ausgeführt, einen erhöhten Bestandschutz der Verschwiegenheitspflicht des ORF Stiftungsrates im Auge hatte und gesetzmäßig verankert hat. Im Zuge der Konzeption des IFG (siehe Erl. zur RV) hat sich der Gesetzgeber im Lichte der aktuellen Judikatur zu Art. 10 EMRK mit der Thematik der Geheimhaltung von Informationen neuerlich näher auseinandergesetzt und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass etwa Sitzungsprotokolle auch weiterhin, trotz des IFG, einer bestandfesten Geheimhaltung unterliegen sollen. Unter Einbeziehung der zum Zeitpunkt der Erlassung des IFG bestehenden Judikatur zur Rechtmäßigkeit der Geheimhaltung, wollte der Gesetzgeber daher keine Regelung treffen, die einen nahezu unbeschränkten Zugang zu Informationen wie etwa die begehrten Sitzungsprotokolle und Unterlagen des Stiftungsrates gewährt. Das ergibt sich für das Gericht insbesondere aus den Erl. zur RV 2238 Blg. NR 27. GP S. 9, an welcher Stelle gerade eben derartige Sitzungsprotokolle und Unterlagen explizit Erwähnung finden und von der Informationspflicht ausgenommen werden. Auch wurde der konkrete Gesetzeswortlaut an diese, sich in den Erläuterungen spiegelnden Intention angepasst und hinreichend klar verbalisiert. Der Stiftungsrat soll sich sohin unabhängig von jeglicher, auch medialer, Einflussnahme seinen Aufgaben widmen können, was bei gleichzeitiger journalistischer Auseinandersetzung mit dessen Tätigkeit, nicht uneingeschränkt möglich sein dürfte. Sohin sieht das erkennende Gericht im Rahmen der Interessenabwägung kein Überwiegen des Informationsinteresses des Antragstellers gegenüber der Verschwiegenheitspflicht des Antragsgegners als gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

3: Die Verschwiegenheitspflicht in §19 Abs 4 ORF-G verunmögliche Anfragen nach Protokollen des Stiftungsrates

Wir @infofreiheit.bsky.social werden diskutieren, ob eine Revision Aussicht hat oder wir mit einer anders formulierten Anfrage weiter machen werden. Das Jahr beginnt jedenfalls spannend 2/2

06.01.2026 12:18 — 👍 7    🔁 4    💬 1    📌 0

Vor Weihnachten hat das Bundesverwaltungsgericht iS meiner Anfrage vom 1. September (fragdenstaat.at/anfrage/sitz...) an den ORF entschieden:
1: Das IFG ist auf den ORF anwendbar
2: Das Bundesverwaltungsgericht ist für den Rechtsschutz iS Anfragen an den ORF zuständig
aber … 1/2

06.01.2026 12:18 — 👍 16    🔁 13    💬 1    📌 0

by way of the FIFA peace prize

03.01.2026 10:29 — 👍 1    🔁 0    💬 0    📌 0
Dokumente, Verträge und Kontakte zu Leonardo-Beschaffungen (Flugzeuge, Hubschrauber) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Alle Absichtserklärungen, Memoranda of Understanding, Vorve...

Erste Bescheidbeschwerde im neuen Jahr: Mit @infofreiheit.bsky.social und Unterstützung von @fin-io.bsky.social gehe ich gerichtlich gegen die Geheimhaltung sämtlicher Vereinbarungen zu den Käufen der #Leonardo Hubschrauber und Flugzeuge durch das BMLV vor. fragdenstaat.at/anfrage/doku...

02.01.2026 16:47 — 👍 12    🔁 3    💬 0    📌 0

Leider 50 Euro mittlerweile.

01.01.2026 22:38 — 👍 0    🔁 0    💬 1    📌 0

Vielen Dank!

01.01.2026 14:55 — 👍 2    🔁 0    💬 1    📌 0

Viel Erfolg! Schließen wir uns im neuen Jahr diesbezüglich mal kurz.

31.12.2025 16:13 — 👍 1    🔁 0    💬 0    📌 0
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Amtsgeheimnis raus, Datenhalde rein: was die Informationsfreiheit in Österreich bringt Jahrelang war die staatliche Intransparenz in Österreich nur eine Punchline in den Congress-Talks von Frag Den Staat. Damit könnte jetzt ...

Grüße vom #39c3! Die Aufzeichnung unseres Vortrag von gestern Abend ist schon online!

Amtsgeheimnis raus, Datenhalde rein: was die Informationsfreiheit in Österreich bringt

29.12.2025 10:09 — 👍 28    🔁 13    💬 0    📌 2
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a cartoon of a duck with the words i object behind him Alt: a cartoon of a duck with the words "i object" behind him

„Wasser-Bundesland“ ohne Donau!?

18.12.2025 10:20 — 👍 2    🔁 0    💬 1    📌 0
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Janik & Moser – in bester Verfassung Ein Politologe und ein Jurist sprechen über Politik und Recht (man weiß nicht immer, wer wer ist). Kelsen-Zitate inklusive. Klingt nerdig, ist es auch. (Fotocredit: Elisabeth Pfneisl)

eine Kurze Erklärung dazu gibt's auch in der aktuellsten Folge des Podcasts von @moserat.bsky.social & @ralphjanik.com
janikmoser.podigee.io

… und erste Fälle sind wohl auch schon in der Pipeline

07.12.2025 20:50 — 👍 11    🔁 0    💬 1    📌 0

😳

07.12.2025 20:31 — 👍 0    🔁 0    💬 0    📌 0

Mit dieser Woche gilt das IFG schon 3 Monate lang. Wir haben uns angesehen, welche Informationen befreit wurden und was Behörden weiterhin geheim halten wollen – und alles dazwischen.

www.informationsfrei...

05.12.2025 15:06 — 👍 11    🔁 5    💬 1    📌 1
RIS - Ra 2024/03/0031 - Entscheidungstext - Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Die Revisionen werden zurückgewiesen.

Nicht dank dem IFG sondern dank einer erneuten (dritten) Entscheidung des VwGH im vierten Rechtsgang aus dem September.

Statt mir die Informationen zukommen zu lassen wurden sie für alle veröffentlicht. Wir (@infofreiheit.bsky.social) sichten noch.

www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe...

02.12.2025 10:53 — 👍 3    🔁 1    💬 0    📌 0

Zu 1. darf ich beitragen: Ich habe in mehr oder weniger weiser Voraussicht den Antrag gleichzeitig auch beim BVwG eingebracht und bin gespannt, ob die dortige Rechtsmeinung zur Zuständigkeit jener des VwG Wien entspricht.

26.11.2025 14:11 — 👍 5    🔁 0    💬 0    📌 0

do you have any idea how much you have to piss somebody off to make them change their gauge

23.11.2025 16:40 — 👍 4292    🔁 1103    💬 61    📌 20
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Newsletter | I chased shadow fleet enablers out of Germany. Here’s how. Follow the Money - Platform for investigative journalism

The EU’s most exclusive diplomatic group chat remains an enigma – both too trivial to record, but also too secret to share with the public.
From our Monday newsletter: www.ftm.eu/newsletters/...

24.11.2025 09:24 — 👍 7    🔁 2    💬 0    📌 0