Zu seinen Eigentums- und Vermögensverhältnissen will Wieschke selbst keine Angaben machen. Daher beabsichtigt das Gericht, am nächsten Verhandlungstag (25. November) eine Finanzermittlerin zu laden. Auch Kevin N. wird dann voraussichtlich erneut Fragen beantworten. (9/9)
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Es wurde auch thematisiert, dass Wieschke bereits versucht haben soll, Beweismittel beiseitezuschaffen, sodass Verdunkelungsgefahr bestehe. Auch sein Haftbefehl wurde schließlich durch die Ermittlungsrichterin des BGH in Vollzug gesetzt. (8/9)
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Danach wurde das Protokoll der Ermittlungsrichterin zu der Beschuldigtenvernehmung von Wieschke verlesen. Dieser wurde schon damals von RA Richter vertreten. Sie betonten, dass die U-Haft für Wieschke einer Existenzvernichtung gleichkäme und auch etliche fluchthemmende Umstände vorlägen. (7/9)
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Weiter ging es mit dem Protokoll der BGH-Ermittlungsrichterin im Zuge der Haftbefehlseröffnung von Marvin W. in Karlsruhe. Sein damaliger Pflichtverteidiger Olaf Klemke wurde von einem ortsansässigen Kollegen vertreten. Auch ein Aufnahmeantrag bei der „Heimat“ (vormals NPD) wurde eingeführt. (6/9)
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Am folgenden Verhandlungstag (12. November) standen vor allem Beweismittel zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten im Mittelpunkt. So wurde bspw. zu Marvin W. ein Familienbucheintrag, ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers sowie Chats mit seinem Vater eingeführt. (5/9)
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Die Zeugen berichteten schließlich auch zu Ermittlungserkenntnissen zu den persönlichen Verhältnissen von Marvin W. und Patrick Wieschke. Thematisiert wurde auch, dass bei Leon R. in der U-Haft ein Mobiltelefon festgestellt worden sei und Wieschke davon gewusst habe. (4/9)
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Der Zeuge schilderte auch seine Auswertung von Inhalten bzgl. Schießübungen in Tschechien. Auf einem der Videos wurde auf die Zielscheibe, auf die Bastian Ad. schießt, ein „Antifa“-Symbol eingefügt. Weitere Fotos zeigten Mitglieder von #Knockout51 im Kampfsport-Kontext im Flieder Volkshaus. (3/9)
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Zudem tauschte man sich am Tag vor den Hausdurchsuchungen gegen #KO51 am 6. April 2022 darüber aus, dass man eine Person aufgrund einer getätigter Zeugenaussage aufsuchen wolle. In der Folge kam es tatsächlich zu einer Körperverletzung durch Bastian Ad., wofür dieser auch verurteilt wurde. (2/9)
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#Knockout51Prozess: Am 11. November sagten BKA-Beamte aus. Der erste Zeuge hatte das Mobiltelefon des im 1. Verfahrens gegen #Knockout51 verurteilten Bastian Ad. ausgewertet. Thema war bspw. die Chatgruppe „Shitposting“, die über 11.000 Nachrichten mit menschenverachtenden Inhalten umfasste. (1/9)
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Der zweite Polizist hätte mit Wieschke öfter Kontakt, da er damals für Versammlungen in Eisenach zuständig war und es häufiger zu Kooperationsgesprächen mit ihm kam. Zudem äußerten sich beide zu Graffitis und Aufklebern in Eisenach mit "Nazi Kiez"-Bezug. (9/9)
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Laut dem ersten Zeugen hätte sich Leon R. bei ihm einmal gemeldet, um zu fragen, wie er sich bei Überfällen verhalten solle. Zu etwaigen Meldungen von Wieschke gegenüber der Polizei konnte er dagegen nicht mehr viel sagen, da die Akten mittlerweile nicht mehr existieren würden. (8/9)
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Am folgenden Verhandlungstag (5. November) sollten zwei Polizisten über die Kooperation von Wieschke mit der Eisenacher Polizei Angaben machen. Beide sagten auch aus, dass sie vom Ausmaß von #KO51 erst durch die Medienberichterstattung erfahren haben, nicht aber im polizeilichen Dienst. (7/9)
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Anschließend stellte der GBA-Vertreter mehrere detailliertere Fragen zu Antworten von Wieschke, an die sich der Zeuge auch nicht mehr erinnern konnte bzw. keine Aufzeichnungen dazu gemacht hat. Danach folgten noch weitere überwachte Chatinhalte, die nichts wesentlich Neues ergaben. (6/9)
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Auf Nachfrage des Vertreters der Bundesanwaltschaft wusste der Richter nicht genau, an welchem Verhandlungstag die Zeugenvernehmung Wieschkes stattgefunden hat bzw. wie lange diese gedauert hat. Seiner Auffassung seien die Aufzeichnungen des damaligen Berichterstatters außerdem lückenhaft. (5/9)
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Zudem hätte er mehrfach betont, dass ein politischer Kontext bei #KO51 aus seiner Sicht nicht gegeben sei. Von den "Gewaltfantasien" hätte er erst nach seiner Festnahme erfahren. Laut Beutel hätte er sich auch zu den baulichen Maßnahmen am Flieder Volkshaus ausführlich geäußert. (4/9)
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Im Mittelpunkt stand dann die Vernehmung von Dr. Beutel, der berichterstattender Richter des 1. Verfahrens gegen #Knockout51 war. Er sollte über die damalige Zeugenvernehmung von Patrick Wieschke berichten. Er schilderte zunächst, dass Wieschke umfangreich ausgesagt habe. (3/9)
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Nachdem die Tür mit einer Ramme geöffnet wurde, erschien Kevin N. mit einem Messer, legte dieses aber dann auf den Boden. Zunächst wurde er auch gefesselt. Dabei forderte Kevin N. außerdem, dass die Polizisten ihm ihre Ausweise zeigen. (2/9)
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#Knockout51Prozess: Hier noch der Rückblick zu den beiden Verhandlungstagen der letzten Woche: Am 4. November wurden noch fehlende Beweismittel in Augenschein genommen, bspw. ein durch einen anwesenden Polizisten aufgezeichnetes Video der Hausdurchsuchung bei Kevin N. am 6. April 2022. (1/9)
13.11.2025 14:32 — 👍 10 🔁 7 💬 2 📌 0
Ob der Generalbundesanwalt auch gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegt, ist offen. Jedenfalls ist nun eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung durch das Jenaer Gericht faktisch ausgeschlossen. Die Beweisaufnahme ist fast abgeschlossen. (4/4)
29.10.2025 10:43 — 👍 4 🔁 0 💬 1 📌 0
Der zunächst zuständige Senat des OLG Jena wollte aus dem selben Grund erst gar keine Hauptverhandlung durchführen. Da aus Sicht des Bundesgerichtshofs bei vorläufiger Bewertung aber ein hinreichender Tatverdacht für eine terroristische Vereinigung bestand, musste doch verhandelt werden. (3/4)
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Denn mit dieser Entscheidung ist klar, dass auch der zweite Jenaer Strafsenat in anderer Besetzung von der bisherigen Einschätzung des Bundesgerichtshofs abweichen will. So läge aus Sicht des Senats kein dringender Tatverdacht für in Kauf genommene Tötungen außerhalb etwaiger Notwehrlagen vor. (2/4)
29.10.2025 10:43 — 👍 4 🔁 0 💬 1 📌 0
#Knockout51Prozess: Mit gestrigem Beschluss hat das OLG Jena die Haftbefehle von zwei Mitgliedern von #Knockout51 aufgehoben. Kevin N. und Marvin W. befanden sich seit Dezember 2023 in U-Haft. Damit schließt der Strafsenat auch eine Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung faktisch aus (1/4).
29.10.2025 10:43 — 👍 6 🔁 8 💬 1 📌 1
Prozessdoku Thüringen – Dokumentation von Prozessen zu rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen
Aus Sicht des Gerichts ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, letzte Beweisanträge können aber noch gestellt werden. Am 4.11. wird die Verhandlung fortgesetzt. Bald könnten dann auch Plädoyers und das Urteil folgen. Einen ausführlichen Bericht wird es auf prozessdoku-thueringen.de geben. (4/4)
27.10.2025 19:05 — 👍 5 🔁 0 💬 0 📌 0
Für viel Aufsehen sorgte schließlich auch die Aussage von Wieschke gegenüber dem Ermittlungsrichter des BGH kurz nach seiner Festnahme. Dabei versuchte er, sich von den #Knockout51 zu Last gelegten Vorwürfen zu distanzieren. Leon R. hätte laut ihm "zwei Gesichter". (3/4)
27.10.2025 19:05 — 👍 5 🔁 0 💬 1 📌 0
Mehrere TKÜ-Gespräche ließen den Schluss zu, dass es nach den ersten Festnahmen von vier Mitgliedern im April 2022 viel Stress in der Eisenacher Neonazi-Szene gab. So unterstellte Wieschke beispielsweise der Mutter von Leon R., dem Anführer von #KO51, negative Gerüchte über ihn zu verbreiten. (2/4)
27.10.2025 19:05 — 👍 5 🔁 0 💬 1 📌 0
#Knockout51Prozess: Am letzten Verhandlungstag (22.10.) waren noch die mutmaßlichen Unterstützungshandlungen von Patrick Wieschke zugunsten #Knockout51 Thema. Auch seine Aussage beim BGH-Ermittlungsrichter wurde verlesen. Außerdem steht die Beweisaufnahme kurz vor dem Ende. (1/4)
27.10.2025 19:05 — 👍 4 🔁 5 💬 1 📌 0
Der Vorsitzende Richter erklärte, das Beweisprogramm gehe dem Ende zu. Wieschke und Marvin W. planen außerdem nicht, sich noch zu den Vorwürfen zu äußern.
Am morgigen Verhandlungstag (22.10.) soll die Aussage von Wieschke beim Ermittlungsrichter des BGH verlesen werden. (7/8)
21.10.2025 16:24 — 👍 5 🔁 0 💬 1 📌 0
Wieschke soll 2021 auch die Threema-Gruppe „Thüringen“ mit Mitgliedern von "Knockout 51" gegründet haben, um den "nationalen Widerstand" zu vernetzen und gegen die „Antifa“ vorzugehen. In einem Telefonat nach den Razzien beriet er sich über die Weiterführung von "Knockout 51". (6/8)
21.10.2025 16:24 — 👍 5 🔁 0 💬 1 📌 0
Fachberatungsstelle für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
www.opferberatung-rheinland.de
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Impressum: http://opferperspektive.de/impressum
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