Vor 100 Jahren gehörte Arbeitszeitverkürzung zu den größten Errungenschaften der Arbeiter*innenbewegung. Höhere Produktivität machte mehr Lohn & weniger Arbeit möglich. Produktivität steigt weiter, bildet sich aber nicht in Reallohn oder Arbeitszeit ab, sondern in Großvermögen #Lifestyleteilzeit
... entsprechende Urteile gibt es seit Beginn der Bundesrepublik. Warum? Weil der Wohnungsmarkt kein normaler Markt ist. Fast alle Merkmale "perfekter" Märkte, die Voraussetzung (!) für das Gleichgewichtspreismodell sind, sind nicht gegeben. Hohe Preise und Deregulation erzeugen KEINE Entspannung.
"...und eine daraus resultierende für Vermietende günstige Marktentwicklung zurückzuführen sind. Eine solche Nutzung des Eigentums genießt im Hinblick auf die soziale Bedeutung der Wohnung für die hierauf angewiesenen Menschen schon keinen verfassungsrechtlichen Schutz." Das ist von 2026, aber...
Bundesverfassungsgericht: "Art 14 Abs 1 GG schützt von vornherein nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums. Die Miethöhenregulierung soll insbesondere die Ausnutzung von Mangellagen auf dem Wohnungsmarkt verhindern und Preisspitzen abschneiden, die auf eine bestehende Mangelsituation..
.. zu haben, dass Mietende es nicht bis vor Gericht schaffen. Dt. Mietrecht ist nicht schlecht, aber es läd Vermietende ein, Schweinereien einfach zu versuchen, weil jedes ausbleibende Widerspruch ein Gewinn ist und bei Gegenwehr oft nicht mehr droht als "ab jetzt musst du damit aufhören"
Die vorgeschlagenen Regeln zu Möblierung und Kurzzeitwohnen überführend überwiegend die herrschende Meinung der Gerichte in geltendes Recht. Wenn Vermieter jetzt Schnappatmung kriegen, zeigen sie sich entweder uninformiert oder geben zu, bisher bewusst darauf spekuliert..
www.bmjv.de/SharedDocs/D...
.. welche Grenzen es dafür gibt. Mir fallen Mietpreisbremse § 556d BGB und falls das überhaupt unter § 553 Abs. 2 BGB fällt auch die dort festgeschriebene Angemessenheit ein, außerdem interessiert sich vielleicht das Finanzamt für die Einnahmen. Aber das ist gerade eher noch offenes Nachdenken. 6/6
.. veränderten Machtverhältnis Szenarien ergeben - z.B. solche, bei denen Vermieter Genehmigung zur U~, zu der sie mangels berechtigtem Interesse nicht gezwungen sind, doch zu erteilen, wenn Hauptmieter dafür höherem Zuschlag zustimmt, den dann Untermieter zahlt. Rechtlich wäre aber zu prüfen, 5/x
..kaum Machthebel entsteht, außer "mach es fair oder ich melde & wir fliegen beide". Das Argument ausbleibender Vermietung, also Vermieterstreik durch Hauptmieter führt zu nichts. Das zu Umgehung, Schattenmieten usw. ist Rechtsdurchsetzung, nicht Mietrecht. Bleibt die Frage, ob sich aus dem.. 4/x
Meine Sorge: Abstrakt gesprochen ist Rechtsanspruch des Mieters auf U~ ggü. Vermieter reduziert worden. Untermietende sind betroffen, weil in Folge die U~ im besten Fall zu fairem Preis stattfindet, im schlechtesten gar nicht oder weiter überteuert, weil für Untermieter durch Kündigungsszenario 3/x
Gefahr von Versagung oder Kündigung trifft Hauptmietende deutlich schwerer als die Möglichkeit, dass von der Wohnung abhängige Untermietende sich wehren && könnte Hauptmietende dazu bringen, Bereicherung von vornherein nicht zu versuchen - so auch von @kunterbuntesnk.bsky.social dargestellt. 2/x
Urteil zielt mVn nur auf Frage ab, wann V~ gezwungen sind, U~ zu genehmigen. Im günstigsten Szenario werden sie zu einer Art Kontrollinstanz & decken dabei ggf. sogar ihre eigene überhöhte Forderung auf, denn Mietpreisbremse gilt idR, das macht das LG Berlin im vorangegangen Urteil klar). 1/x
Freue mich über Absage zu Bereicherung durch Untervermietung, teile aber Befürchtung: Vielen Vermietenden ist Untervermietung Dorn im Auge, weil sie teurere Neuverträge abschließen wollen. Geht das nicht, wird ihre "Lösung" oft Partizipation am Gewinn durch vermieterseitigen Untermietzuschlag sein.
Meine Social Media Accounts brauchten einen Neustart und sind erst mal im Winterschlaf. Schreibt mir z.B. bei Instagram www.instagram.com/kaspar_me/ da sehe ich aktuell etwas häufiger rein.