… dass Iran und von Iran unterstützte Gruppen sie ungeachtet des (auch humanitären) Völkerrechts angreifen.
P.S. aus deutscher Sicht, wo (theoretisch) die strafbare Billigung eines Verbrechens der Aggression im
Raum steht, müsste ohnehin hart juristisch geprüft.
02.03.2026 19:19 —
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„Das Kriegszustand-Argument kann der Iran genauso verwenden, um seine Angriffe auf Israel zu rechtfertigen. Ich denke nicht, dass Israel das will.“
Nur: wieso soll Israel das nicht wollen? Die Israelis rechnen doch (wie die Vergangenheit lehrt zu Recht) sowieso damit, …
02.03.2026 19:19 —
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Im Bearbeitervermerk stand sicher: „Prüfen Sie nicht, ob Iran früher gegen das Gewaltverbot verstoßen oder andere beim Verstoß gegen das Gewaltverbot unterstützt hatte und ob dies Angriffe auf den Iran rechtfertigt, sondern unterstellen Sie, dass dies zu verneinen ist.“
sarc off
02.03.2026 19:19 —
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Aber warum? Das ist doch ein quasi eine Monopolregelung: wer das einzige Gasnetz hat, muss alle anschließen. Was ändert sich nun?
26.02.2026 11:10 —
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vielleicht reden wir auch bei der Anschlusspflicht aneinander vorbei : Sie meinten eine Pflicht von Eigentümern , sich ans Gasnetz anzuschließen. Und so hatte ich es zunächst auch verstanden. UU meint
@miriamvollmer.bsky.social aber eine Pflicht der Netzbetreiber, Kunden anzuschließen. Ist das so?
26.02.2026 10:08 —
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Und man kann bei der Frage der politischen oder verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines Gesetzes mE nicht einfach mit anderen gesetzlichen Regelungen (zB Anschlusspflicht) argumentieren, wenn man die auch ändern könnte.
26.02.2026 10:01 —
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Im von mir eingangs dieses Threads zitierten Post heißt es: „Der BDI macht sich berechtigte Sorgen, dass Nullemissionsbrennstoffe der Industrie verloren gehen“ : wer damit argumentiert, will das Verbot der Verwendung von Nullemissionsbrennstoffen für Heizungen zum Schutz der Industrie, oder?
26.02.2026 09:58 —
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Wo ich wohne, gibt es keine Anschlusspflicht ans vorhandene Gasnetz. Wo das anders ist, kann man es ändern.
Und die Eignung als Verbraucherschutzvorschrift ist ja nun ein ganz anderes Argument als die eingangs erörterte Zulässigkeit als „Industrieschutzvorschrift“.
26.02.2026 09:46 —
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Aber es hier doch nur darum , wer das mengenmäßig angeblich knappe Produkt verbrennt - warum ist es gefährlicher, wenn dieselbe Menge teils auch für Heizwärme für Wohnungen verbrennt wird?
26.02.2026 08:44 —
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Typischerweise gibt es deshalb ja Verbrauchsteuern auf solche Nutzung von Produkten, die der Staat „discouragen“ will, aber mangels echter allgemeiner Gefährlichkeit nicht verbietet.
26.02.2026 07:54 —
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Insbesondere wenn das Produkt frei handelbar ist und daher anderswo für beliebige Zwecke eingesetzt werden kann und daher die Nutzung für den Zweck, den das Verbot für den verbotenen Nutzungszweck begünstigen soll, nicht garantiert ist.
26.02.2026 07:50 —
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Sehr vieles ist knapp, aber wir haben trotzdem für ungefährliche Produkte grundsätzlich die Marktwirtschaft zur „Verwaltung“ (genauer Bewirtschaftung) der Knappheit (und als Anreiz für neue Produkte zur Verringerung der Knappheit). Was genau würde es rechtfertigen, davon hier abzuweichen?
26.02.2026 07:48 —
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Ist das nicht eine Preisfrage? Und dürften nur im Inland wirkende Verbote für bestimmte Nutzungszwecke (hier Heizung) überhaupt mit anderen Nutzungszwecken gerechtfertigt werden?
26.02.2026 07:22 —
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vielleicht gilt statt § 83 BDSG sogar Art. 82 DSGVO, wenn es darum geht, den Übergang der DV aus dem Social Media Team heraus betrachten: gilt bei Verstoß gegen Art. 5 I GG für „unzulässige Übermittlung“ vom Social Media Team an die ermittelnde Polizei nicht die JI-DS-Richtlinie, sondern die DSGVO?
25.02.2026 11:07 —
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Wenn aus Rechtsgründen der Anfangsverdacht fehlt, strahlt dies, wenn und weil auch keine Strafanzeige von außen als Grund für die DV als Beschuldigte:r vorliegt, mE auf die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit aus.
25.02.2026 11:07 —
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Denn wenn die Polizei keine Strafanzeige von außen bekommt , sondern von sich aus grundrechtswidrig ermittelt, gibt es von Anfang an objektiv keinen rechtlichen Grund den Fall als Ermittlungsakte anzulegen und insoweit pbD des/der (zu Unrecht) Beschuldigten zu verarbeiten.
25.02.2026 11:07 —
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Man könnte in eindeutigen Fällen schon mal darüber nachdenken, ob die damit verbundene Datenverarbeitung durch die Polizei datenschutzrechtlich (objektiv) rechtswidrig erfolgt und daher ein (wenn auch geringer) Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach § 83 BDSG besteht.
25.02.2026 11:07 —
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Man sieht aber wohl die grundrechtlichen und auch faktischen „Probleme“, sog. Fake News direkt als solche zu regulieren.
23.02.2026 09:55 —
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Die Unterscheidung beruht auf dem Recht Erwachsener zur Selbstschädigung. Einschränkungen sind daher im Grundsatz nur bei erheblichen Defiziten der Entscheidungsfreiheit oder beachtlicher Mitschädigung Dritter erlaubt. Bei Kindern geht es hingegen, um die per se fremdbestimmte Sorge für deren Wohl.
23.02.2026 09:10 —
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20.02.2026 17:02 —
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Bezug : bsky.app/profile/mjsd...
20.02.2026 17:00 —
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Serious question: If the US Congress were to enact Trump’s tariffs and apply them retroactively to imports already made (i.e., even if formulated as excluding any right to a refund), would this be prohibited by a rule against retroactive legislation or similar provisions under the US Constitution?
20.02.2026 16:56 —
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Ernsthafte Frage:
Würde der US-Congress die Zölle im Sinne von Trump als Gesetz für die bereits erfolgten Importe (d.h. rückwirkend) beschließen (ggf formuliert als Ausschluss eines Rückzahlungsanspruchs), stünde dem nach US-Verfassungsrecht ein Rückwirkungsverbot oder ähnliches entgegen?
20.02.2026 16:53 —
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Geht nach neuer Rechtsprechung des BVerfG uU nicht mehr so einfach.
19.02.2026 07:19 —
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Beklagter ist mE der Rechtsträger (Land) des verantwortlichen Gerichts - wer das Land vertritt regelt das Land. Aber tatsächlich wird man uU auch am „Tatort“-Amtsgericht klagen können und nicht nur am Sitz der Landesregierung. Bei kleinen Amtsgerichten sind dann aber uU alle Richter:innen „raus“.
17.02.2026 14:16 —
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Zutreffend
17.02.2026 13:30 —
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§ 265a StGB gemeint?
17.02.2026 13:29 —
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Und konnte sich der Parlamentarische Rat gerade zwar nicht auf ein konkret verfassungsrechtlich determiniertes Wahlsystem einigen, hat gerade deshalb die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 GG auf Grundlage formaler Gleichheit der Wahlberechtigten geschaffen?
17.02.2026 09:35 —
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Ich schaue mir die Quellen noch an: Aber was Sie zitiert haben, spricht für verfassungsrechtliche Gleichberechtigung im Sinne formaler (nicht repräsentativer) Gleichheit (was auch Art. 38 GG sicherstellt) und dass es innerhalb dieser um ein Wahlrecht ohne faktische Dominanz von Männern ging.
17.02.2026 09:23 —
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